Das kann doch nicht sein?!

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wolkenkrieger
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von wolkenkrieger »

Sunnysideup hat geschrieben:Darf ich fragen was du damals KD geschrieben hast?
Das genaue Schreiben kann ich dir leider nicht beibringen ... Plattencrash :twisted:

Aber sinngemäß habe ich KD damals mitgeteilt, dass ich zu keinem Zeitpunkt willens gewesen bin, einen TV-Vertrag abzuschließen und ich den TV-Vertrag daher als nicht geschlossen betrachte. Gleichlautend habe ich KD dazu aufgefordert mir dar zu legen, aus welchen Äußerungen meinerseits darauf geschlossen wurde, dass ich die Lieferung eines TV-Signals beauftragt habe.

Ich habe kulanterweise den gelieferten Receiver zurück geschickt, obwohl ich dazu nicht einmal verpflichtet gewesen wäre, da mir das Gerät aufforderungslos zugesendet wurde (KD hätte sich rein rechtlich um eine Abholung kümmern müssen).

Ich habe auch nicht gewartet, bis mir KD das Geld zurück überweist (die Abbuchung erfolgte bereits am Tag der Receiveranlieferung!), sondern es von der Sparkasse zurück buchen lassen.

Dann kam nochmal ein Anruf von KD, wo mir mitgeteilt wurde, dass der TV-Vertrag deswegen zustande gekommen sei, weil kein TV-Filter gesetzt wurde. Darauf hin habe ich erwiedert, dass es nicht in meinen Aufgabenbereich fällt, einen Filter installieren zu lassen und ich es nicht akzeptiere, dass aus dem Versäumnis des installierenden Technikers heraus, ein zusätzliches Vertragsverhältnis entsteht.
chepri

Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von chepri »

genau so sehe ich das eigentlich auch!
Dann liegst du genauso falsch wie wolkenkrieger. Natürlich bedarf es zu Abschluß eines Vertrags zweier übereinstimmender Willenserklärungen aber wie diese zustandekommen (schriftlich, mündlich, konkludentes Handeln) ist eine ganz andere Sache. Würde mich interessieren, ob Wolkenkrieger immer wenn er Einkaufen geht (da werden jedesmal viele Verträge geschlossen, neben dem Kaufvertrag auch Übereignungsvertrag etc) alles in Schriftform abwickelt. Da möchte ich nicht an der Kasse im Supermarkt hinter im stehen und die arme Kassiererin wäre vermutlich auch überfordert.
Außerdem liebe sunnysideup finde ich deine Ausdrucksweise gegenüber den Mitarbeitern von KDG (ich bin übrigens keiner) etwas im Ton daneben. Dir würde sicher auch nicht gefallen, wenn ich schriebe "sicher wieder so eine tussy, die die Unterlagen nicht gelesen hat......." Irgendetwas schriftliches war doch bei dem Gerät dabei, das du zurückgeschickt hast, oder nicht?

Nachtrag
dass ich die Lieferung eines TV-Signals beauftragt habe.
Wäre juritisch sehr interessant zu klären, was dann für ein Vertrag vorliegt, wenn ich eine Lieferung bestelle.
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VBE-Berlin
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von VBE-Berlin »

wolkenkrieger hat geschrieben:

MB-Berlin hat geschrieben:Dass er nichts unterschrieben hat, ist irrelevant.

Erzähl den Leuten doch nicht immer so einen Quark!
Bitte reiß das nicht aus dem Zusammenhang!

Dass hatte ich geschrieben:
MB-Berlin hat geschrieben:Dass er nichts unterschrieben hat, ist irrelevant. Aber Du hättest für Deinen Freund gar nichts abschließen können! Das kann telefonisch nur er persönlich!
Daher ist es in DIESEM Fall nicht relevant, weil der TE gar nicht für den Freund etwas abschließen kann!

MB-Berlin
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wolkenkrieger
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von wolkenkrieger »

Nein, der Herr wolkenkrieger lässt sich im Supermarkt nicht alles schriftlich geben. Aber der Herr wolkenkrieger bezahlt im Supermarkt keine Ware, die er nicht explizit kaufen will.

Und der Herr wolkenkrieger bezahlt auch keine Ware, bei der er die Angestellte im Supermarkt lediglich nach dem Preis gefragt hat. Und auch dann nicht, wenn die Supermarktangestellte aus seiner Preisnachfrage eine Willenserklärung zum Erwerb des Produktes ableitet.

Ruf mal bei BMW an und frage, was der neue 5er kostet. Und dann will ich mal dein Gesicht sehen, wenn am nächsten Tag die Kutsche vor deiner Tür steht und du eine Rechnung nebst Abbuchung in Höhe von 50.000 Euro vorfindest. Verstehst du jetzt, worauf ich hinaus will?

Du warst nicht willens, den 5er zu kaufen ... eine Angebotsanfrage ist nämlich KEINE hinreichende Willenserklärung, die zu einem Vertragsschluß führt. Und zwar ausdrücklich nicht! Weder schriftlich, noch mündlich, noch fernmündlich, noch geträumt.

@MB Berlin

Hast Recht. Mea culpa!
Sunnysideup
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von Sunnysideup »

Hallo Chepri,
tut mir leid wenn du dich angegriffen fühlst das war nicht meine absicht. Ich war auch zu den Herrschaften am Telefon nett und sachlich, ich habe niemanden Tussi genannt. Klar mag das hier im Forum etwas abfällig klingen weil ich einfach verärgert bin. Aber ich würde zu den Leuten von KD nicht unfreundlich sein weil ich genau weiß das die selbst nichts dafür können.

Und ich wollte nochmal erwähnen, dass KD den Vertrag meinem Freund angehängt hat und nicht mir! Obwohl ich angerufen habe und mich erkundigt habe (war halt mein Fehler, dass ich dem dem KD mensch gesagt habe: mein freund hat schon ein Telefon und Internet Vertrag, hätte ich gewusst was das nach sich zieht...)
chepri

Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von chepri »

Und der Herr wolkenkrieger bezahlt auch keine Ware, bei der er die Angestellte im Supermarkt lediglich nach dem Preis gefragt hat. Und auch dann nicht, wenn die Supermarktangestellte aus seiner Preisnachfrage eine Willenserklärung zum Erwerb des Produktes ableitet
Vollkommen klar, weil Herr Wolkenkrieger sofort und auf der Stelle seine (vermeintlich) abgegebene WE erfolgreich anfechten kann (Hinweis: Interessant die Unterschiede zwischen Inhaltsirrtum - 119,1,1 BGB und Erklärungsirrtum - 119,1,2 BGB.) Den allerwenigsten Menschen ist klar, welche Unzahl von Willenserklärungen sie tagtäglich abgeben und was laufend für Rechtsgeschäfte vollzogen werden.

@sunnysideup
Ich fühle mich nicht angegriffen, und deine Erklärung ist auch nachvollziehbar.
Sunnysideup
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von Sunnysideup »

Hallo zusammen
ich wollte eigentlich ngar keine große Diskussion anfangen.
ich brauch einfach nur einen Rat was ich bzw mein KD jetzt schreibt.
Ein Widerruf? oder etwas anders und was genau sollte da drin stehen.
viele grüße
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Nibelungen
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von Nibelungen »

Evtl. mußt Dein Freund jetzt was schreiben. In die Richtung "ein Telefonat wurde nicht von mir geführt sondern von Herrn XXX. Herr XXX ist nicht befugt, in meinem Namen Geschäfte abzuwickeln. Daher ist der Vertrag ungültig."

Keine Rechtsberatung!

Ich erinner mich da nur, dass ich mit 17 so nen blöden Zeitungsabovertrag unterschrieben hab (hab mich anquatschen lassen *gg*), aber nen Durchschlag hatte. Hab nen Brief formuliert im Namen meiner Mom dass ich erst 17 bin, nicht voll geschäftsfähig, blabla, und deshalb ist der Vertrag nu ungültig... (das war anno 1996 oder so, da gabs das Haustürgeschäft-Widerrufsrecht noch nicht). Hab nie wieder von denen gehört *gg*. Unterschrieben usw hat alles meine Mom, is klar.

Also er muss argumentieren dass er nix gemacht hat sondern Du, und Du darfst für ihn nix abshcließen. Du hast keine Vollmacht oder so von ihm.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Scraby
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Re: Das kann doch nicht sein?!

Beitrag von Scraby »

Also erstmal gibt es in Deutschland Formfreiheit für Vertragsabschlüsse. Das Zustandekommen eines solchen ist also auch mündlich bzw. telefonisch möglich und bedarf keiner Unterschrift. Was jedoch nicht rechtens ist, ist den Vertrag auf deinen Freund zu erfassen wenn du anrufst.

Das Ihr keinen Vertrag haben wolltet ist erstmal schwer zu beweisen, denn das Gespräch wird sich nicht zu 100% überprüfen lassen. Ich sehe aber durchaus eine Möglichkeit, dass der Vertrag widerrufen wird. Nämlich Folgende:

Ihr hattet nur einen Vertrag über Internet & Telefon
--> Es muss (wenn KDG richtig gearbeitet hat) ein Sperrfilter im Keller sein, der den Zugriff aufs TV-Signal via Kabel verhindert.
--> Wenn nun ein Fernsehvertrag erfasst wird, muss zwingend ein Techniker beauftragt werden der den Sperrfilter wieder entfernt.
--> Das ist in eurem Fall aber nicht erfolgt.

Dies wäre nun der Ansatz für ein entsprechendes Schreiben:

.... Wie Sie sicherlich wissen, wurde bei der Installation des Internet & Telefonvertrages ein Filter gesetzt. Eine Leistungsbeziehung des Fernsehsignals ist mir daher nicht möglich. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auch den Hinweis, Sie darüber zu informieren, dass es kein Gespräch des angeblichen Vertragspartners (NAME) und Ihres Medienberaters gegeben hat. Die Erkundigung nach anfallenden Kosten fand zwischen mir (NAME) und Herrn (NAME) statt. Ich bitte um eine entsprechende Stellungnahme Ihres Mitarbeiters und den Vorgang diesbezüglich zu prüfen.

Vorsorglich widerrufen ich und der angebliche Vertragspartner noch einmal den Vertrag (Vertragsnummer) aufgrund nicht erfolgten Vertragsabschlusses und fehlender Leistungserbringung.

Für die Beantwortung unseres Schreibens setzen wir Ihnen eine Frist (x+7 Tage)....

Irgendwie so in der Art und dann Beschwerde in den Betreff setzen und mal abwarten was kommt :wink: