widerrufsrecht

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Caprizoid
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: 27.09.2010, 13:45

widerrufsrecht

Beitrag von Caprizoid »

Da ich noch keine Unterlagen erhalten habe und der Anschluss dennoch heute angeschlossen wurde, wüsste ich gerne interessehalber ob ein Widerrufsrecht besteht nach Anschluss? Oder erlischt dieser somit?
mkeyhani
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: 14.10.2010, 11:13

Re: widerrufsrecht

Beitrag von mkeyhani »

Hast Du im Shop bestellt, hast Du kein Widerrufsrecht. Bei Internet- Telefon- und Medienberaterbestellungen hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht aufgrund eines Fernabsatzvertrags. Bei Anschließen des Anschlusses kannst Du jedoch nicht widerrufen.
Weitere Infos hier:
http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Caprizoid
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: 27.09.2010, 13:45

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Caprizoid »

Danke für die Info!
chepri

Re: widerrufsrecht

Beitrag von chepri »

Bei Anschließen des Anschlusses kannst Du jedoch nicht widerrufen.
Wo steht das? Frage ist doch vielmehr, ob die Belehrung über das Widerrufsrecht überhaupt ausgehändigt/zugeschickt wurde, schließlich schrieb der TO:
Da ich noch keine Unterlagen erhalten habe
Dass u.U. Kosten anfallen ist eine ganz andere Sache und man wird sich auch die Frage gefallen lassen, warum den guten Mann von der Technik arbeiten lassen, wenn man widerrufen möchte.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Scraby »

mkeyhani hat geschrieben:Bei Anschließen des Anschlusses kannst Du jedoch nicht widerrufen.
Stimmt so nicht. Du hast bei KDG 14 Tage Widerrufsfrist ab Erhalt der Auftragsbestätigung. Auch bei bereits erfolgter Installation. Ausnahme Vertragsabschluss im Handel. Bei einem Widerruf nach Installation bekommst du die Kosten (Bereitstellungsentgelt bzw. Grundgebühr bis zum Tag des Widerrufs aber nicht erstattet)

Da der TE in diesem Fall aber die Auftragsbestätigung noch nicht erhalten hat, ist auch noch nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden. Jedoch kann ich Chepri´s Gedankengang nachvollziehen. Warum lässt man denn etwas installieren, wenn man sich bereits Gedanken über einen Widerruf macht?
mkeyhani
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: 14.10.2010, 11:13

Re: widerrufsrecht

Beitrag von mkeyhani »

Sie hat zwar noch keine Unterlagen bekommen, wurde aber bestimmt an der Hotline oder vom Medienberater belehrt. Falls nicht, dann hat sie ein ewig langes Widerrufsrecht.
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:
Bitte beachten Sie: Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Newty »

mkeyhani hat geschrieben:Sie hat zwar noch keine Unterlagen bekommen, wurde aber bestimmt an der Hotline oder vom Medienberater belehrt. Falls nicht, dann hat sie ein ewig langes Widerrufsrecht.
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:
Bitte beachten Sie: Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Steht da, hat aber keinen Bestand. Der Anschluss/Technikerbesuch ist keine individuelle Dienstleistung, eine Rückabwicklung ist für KDG nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden.
Mit Glasfaser in den Keller
[ externes Bild ]
mkeyhani
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: 14.10.2010, 11:13

Re: widerrufsrecht

Beitrag von mkeyhani »

Newty hat geschrieben:
mkeyhani hat geschrieben:Sie hat zwar noch keine Unterlagen bekommen, wurde aber bestimmt an der Hotline oder vom Medienberater belehrt. Falls nicht, dann hat sie ein ewig langes Widerrufsrecht.
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:
Bitte beachten Sie: Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Steht da, hat aber keinen Bestand. Der Anschluss/Technikerbesuch ist keine individuelle Dienstleistung, eine Rückabwicklung ist für KDG nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden.
Darum geht es doch gar nicht. Wenn er/sie so in meiner Form belehrt wurde, dann verzichtet er ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht, sobald KD "seinen Vertrag vollständig erfüllt" hat. Und so wie es aussieht, hat KD dies.
Falls er/sie nicht in der o.g. Form belehrt wurde, sondern wie "normalerweise", dann kann er/sie immer noch widerrufen, muss die Kosten wahrscheinlich dann aber alle alleine tragen. Falls er/sie gar nicht belehrt wurde, kann er/sie theoretisch auch nach sechs Monaten widerrufen.
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Newty »

mkeyhani hat geschrieben:"seinen Vertrag vollständig erfüllt" hat. Und so wie es aussieht, hat KD dies.
Wo ziehen wir denn die Grenze zur vollständigen Erfüllung? Da sind sich auch Gerichte noch uneinig.
Mit Glasfaser in den Keller
[ externes Bild ]
Caprizoid
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: 27.09.2010, 13:45

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Caprizoid »

Das interessiert mich nur, um in Falle von Geschwindigkeitseinbrüchen jenseits von Gut und Böse einfach aus dem Vertrag zu kommen. Aus meiner Sicht macht das Widerrufsrecht doch keinen Sinn, wenn es erlischt, sobald ich das Produkt endlich mal testen kann?!