widerrufsrecht
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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widerrufsrecht
Da ich noch keine Unterlagen erhalten habe und der Anschluss dennoch heute angeschlossen wurde, wüsste ich gerne interessehalber ob ein Widerrufsrecht besteht nach Anschluss? Oder erlischt dieser somit?
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Re: widerrufsrecht
Hast Du im Shop bestellt, hast Du kein Widerrufsrecht. Bei Internet- Telefon- und Medienberaterbestellungen hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht aufgrund eines Fernabsatzvertrags. Bei Anschließen des Anschlusses kannst Du jedoch nicht widerrufen.
Weitere Infos hier:
http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
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Re: widerrufsrecht
Wo steht das? Frage ist doch vielmehr, ob die Belehrung über das Widerrufsrecht überhaupt ausgehändigt/zugeschickt wurde, schließlich schrieb der TO:Bei Anschließen des Anschlusses kannst Du jedoch nicht widerrufen.
Dass u.U. Kosten anfallen ist eine ganz andere Sache und man wird sich auch die Frage gefallen lassen, warum den guten Mann von der Technik arbeiten lassen, wenn man widerrufen möchte.Da ich noch keine Unterlagen erhalten habe
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Re: widerrufsrecht
Stimmt so nicht. Du hast bei KDG 14 Tage Widerrufsfrist ab Erhalt der Auftragsbestätigung. Auch bei bereits erfolgter Installation. Ausnahme Vertragsabschluss im Handel. Bei einem Widerruf nach Installation bekommst du die Kosten (Bereitstellungsentgelt bzw. Grundgebühr bis zum Tag des Widerrufs aber nicht erstattet)mkeyhani hat geschrieben:Bei Anschließen des Anschlusses kannst Du jedoch nicht widerrufen.
Da der TE in diesem Fall aber die Auftragsbestätigung noch nicht erhalten hat, ist auch noch nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden. Jedoch kann ich Chepri´s Gedankengang nachvollziehen. Warum lässt man denn etwas installieren, wenn man sich bereits Gedanken über einen Widerruf macht?
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Re: widerrufsrecht
Sie hat zwar noch keine Unterlagen bekommen, wurde aber bestimmt an der Hotline oder vom Medienberater belehrt. Falls nicht, dann hat sie ein ewig langes Widerrufsrecht.
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:
Bitte beachten Sie: Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
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Re: widerrufsrecht
Steht da, hat aber keinen Bestand. Der Anschluss/Technikerbesuch ist keine individuelle Dienstleistung, eine Rückabwicklung ist für KDG nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden.mkeyhani hat geschrieben:Sie hat zwar noch keine Unterlagen bekommen, wurde aber bestimmt an der Hotline oder vom Medienberater belehrt. Falls nicht, dann hat sie ein ewig langes Widerrufsrecht.
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:Bitte beachten Sie: Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
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Re: widerrufsrecht
Darum geht es doch gar nicht. Wenn er/sie so in meiner Form belehrt wurde, dann verzichtet er ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht, sobald KD "seinen Vertrag vollständig erfüllt" hat. Und so wie es aussieht, hat KD dies.Newty hat geschrieben:Steht da, hat aber keinen Bestand. Der Anschluss/Technikerbesuch ist keine individuelle Dienstleistung, eine Rückabwicklung ist für KDG nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden.mkeyhani hat geschrieben:Sie hat zwar noch keine Unterlagen bekommen, wurde aber bestimmt an der Hotline oder vom Medienberater belehrt. Falls nicht, dann hat sie ein ewig langes Widerrufsrecht.
Im Internet wird man sowieso belehrt und da steht auch der Hinweis, dass man einverstanden ist, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist installiert wird.
In der Internetbelehrung steht zudem:Bitte beachten Sie: Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Falls er/sie nicht in der o.g. Form belehrt wurde, sondern wie "normalerweise", dann kann er/sie immer noch widerrufen, muss die Kosten wahrscheinlich dann aber alle alleine tragen. Falls er/sie gar nicht belehrt wurde, kann er/sie theoretisch auch nach sechs Monaten widerrufen.
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Re: widerrufsrecht
Wo ziehen wir denn die Grenze zur vollständigen Erfüllung? Da sind sich auch Gerichte noch uneinig.mkeyhani hat geschrieben:"seinen Vertrag vollständig erfüllt" hat. Und so wie es aussieht, hat KD dies.
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Re: widerrufsrecht
Das interessiert mich nur, um in Falle von Geschwindigkeitseinbrüchen jenseits von Gut und Böse einfach aus dem Vertrag zu kommen. Aus meiner Sicht macht das Widerrufsrecht doch keinen Sinn, wenn es erlischt, sobald ich das Produkt endlich mal testen kann?!