widerrufsrecht

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Scraby »

Hey Ihr zwei bzw. drei :grin: habt ihr mich überlesen? 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Auftragsbestätigung auch bei bereits erfolgter Installation.
Hintergrund ist, dass es mittlerweile immer häufiger vorkommt, dass der Techniker schneller ist als die Post. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der AB. Eine Aufklärung durch die Hotline oder einen MB zählen nicht. Also hat man das Ganze entsprechend abgeändert.
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Newty »

Caprizoid hat geschrieben: Aus meiner Sicht macht das Widerrufsrecht doch keinen Sinn, wenn es erlischt, sobald ich das Produkt endlich mal testen kann?!
Aus Sicht des Gesetzgebers deckt das Widerrufsrecht eine Prüfung wie in einem Ladengeschäft - dies ist die Aushändigung aller Vertragsunterlagen. Gerade bei Dienstleistungen und Abos, deren primäre Leistung rein virtuell und nicht 100% vorhersagbar ist, ist der Fernabsatz sehr sehr interessant. Wenn man nun den Widerruf aufgrund schlechter, jedoch Vertraglich korrekter Leistung ausführen kann, hat der Kunde im Ladengeschäft einen Nachteil, der nicht hinzunehmen ist. Daher versucht man sich mit diesen Passagen zu helfen, deren Rechtmäßigkeit ist jedoch nicht eindeutig geklärt.
Mit Glasfaser in den Keller
[ externes Bild ]
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: widerrufsrecht

Beitrag von VBE-Berlin »

Scraby hat geschrieben:Eine Aufklärung durch ...oder einen MB zählen nicht.
Wobei ich das rechtlich nicht verstehe, da wir sowohl die AGB übergeben, als auch die Widerrufsklausel in Schriftform.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: widerrufsrecht

Beitrag von VBE-Berlin »

Newty hat geschrieben:hat der Kunde im Ladengeschäft einen Nachteil,
In Sachen Widerruf hat man definitiv einen Nachteil bei Buchung im Handel.
Damit man darüber nicht nachdenkt, wird man eben mit Gutscheinen gelockt.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Caprizoid
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: 27.09.2010, 13:45

Re: widerrufsrecht

Beitrag von Caprizoid »

Scraby hat geschrieben:Hey Ihr zwei bzw. drei :grin: habt ihr mich überlesen? 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Auftragsbestätigung auch bei bereits erfolgter Installation.
Hintergrund ist, dass es mittlerweile immer häufiger vorkommt, dass der Techniker schneller ist als die Post. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der AB. Eine Aufklärung durch die Hotline oder einen MB zählen nicht. Also hat man das Ganze entsprechend abgeändert.

OK, Danke! :)