BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
vergleiche hier:
http://www.heise.de/ct/meldung/BGH-Umzu ... 35081.html
Gleiches drüfte dann auch die KD-Zugänge betreffen. Die Laufzeit ist demnach zu erfüllen.
http://www.heise.de/ct/meldung/BGH-Umzu ... 35081.html
Gleiches drüfte dann auch die KD-Zugänge betreffen. Die Laufzeit ist demnach zu erfüllen.
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Umzug war noch nie ein Kündigungsgrund. Es war bisher immer nur Kulanz des Anbieters.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN
Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Naja, ein bisschen albern ist es schon.RcRaCk2k hat geschrieben:Umzug war noch nie ein Kündigungsgrund. Es war bisher immer nur Kulanz des Anbieters.
Dass ich das Produkt weiterhin nehmen/bezahlen muss, wenn es am Zielwohnort verfügbar ist, ist ja ganz normal. Aber bei Nichtverfügbarkeit?
Mag ja sein, dass die Rechtslage derzeit so ist. Wirklichkeitsfremd ist sie aber allemal. Mobilität wird gefordert, ansonsten entstehen mir evtl. Nachteile.
Das Argument: "Dann zieh halt nicht um oder nur irgendwo hin, wo es auch KD gibt" konnte vor 50 Jahren vielleicht noch gelten...
Aber mal was anderes: Was ist, wenn ich von einem KD-100MBit/s-Gebiet mit einem 100er-Vertrag in ein nicht ausgebautes Gebiet ziehe?
Naja, da kann KD sich auch noch auf die BIS ZU-Klausel berufen. Schließlich ist 6MBit/s ja auch noch BIS ZU 100 MBit.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Das ändert doch nichts an der Tatsache du vorher einen Vertrag abgeschlossen in einem Gebiet wo du die 100Mbit/s hattest, wenn du wegen Umzug die Leistung nicht mehr nutzen "willst" ist es deine Sache.Silverio hat geschrieben: Aber mal was anderes: Was ist, wenn ich von einem KD-100MBit/s-Gebiet mit einem 100er-Vertrag in ein nicht ausgebautes Gebiet ziehe?
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Ja, ich sag ja: Rechtlich mag das alles richtig sein, geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Ich kann ja auch nicht sagen: Ich bin arbeitslos und eine Stadft weiter kann ich Arbeit bekommen. Sorry, ich kann die Arbeit leider nicht annehmen, da müsste ich umziehen.
Aber vielleicht kann man sich ja jetzt bei der BA damit rausreden, dass es dort den derzeitigen Internetprovider nicht gibt und man ansonsten drauf zahlen müsste...
Ich kann ja auch nicht sagen: Ich bin arbeitslos und eine Stadft weiter kann ich Arbeit bekommen. Sorry, ich kann die Arbeit leider nicht annehmen, da müsste ich umziehen.
Aber vielleicht kann man sich ja jetzt bei der BA damit rausreden, dass es dort den derzeitigen Internetprovider nicht gibt und man ansonsten drauf zahlen müsste...
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Da wird Dir wohl jeder zustimmen.Silverio hat geschrieben:Ja, ich sag ja: Rechtlich mag das alles richtig sein, geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei.
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Warum ist das Lebensfern? Da es monatlich kündbare Veträge gibt, ist ein passenden Angebot vorhanden. Man kennt doch seine Lebensumstände und weiß, wie nah ein Umzug ist. Ein Kabelanschluss ist ortsfest und wurde auch so verhandelt. Genauso ein DSL-Anschluss. Ich kann ja auch nicht einfach meine Leasingrate fürs Auto einstellen, weil ich meinen Führerschein verloren hab - Vetragliche Leistung so wie verhandelt nutzbar, nur nicht durch mich...
Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Für welche Leistunge und zu welchem Preis bietet KDG das an?Da es monatlich kündbare Veträge gibt,
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Aber nur bei einigen Anbietern, die auch nicht überall verfügbar sind.Newty hat geschrieben:Da es monatlich kündbare Veträge gibt, ist ein passenden Angebot vorhanden.
Du kannst 2 Jahre im voraus planen, ob Du z.B.Newty hat geschrieben:Man kennt doch seine Lebensumstände und weiß, wie nah ein Umzug ist.
- eine Frau/Mann kennenlernst und zusammziehst
- den Arbeitsplatz verlierst und in eine ander Stadt ziehen mußt, da es nur dort arbeit gibt
- den Arbeitsplatz verlierst und in eine preiswertere Wohnung umziehen musst
- die Wohnung zu klein wird, weil sich nicht ganz geplanter Nachwuchs einstellt
...
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Dann ist KDG halt nicht der für deine Lebensumstände passende Internetprovider. Genauso wie mir ein Mobilfunktarif aus dem Vereinigten Königreich von den Konditionen sehr zusagt, aber leider nicht zu meinen Lebensumständen hier in Deutschland passt.chepri hat geschrieben:Für welche Leistunge und zu welchem Preis bietet KDG das an?Da es monatlich kündbare Veträge gibt,