Vertrag Kabel Deutschland

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682detlef
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Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von 682detlef »

Hallo weiß jemand wie man kurzfristig aus einem Vertrag von Kabel Deutschland kommt?
Silverio
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von Silverio »

1. Jesus, wo hast du denn DIE Schriftfarbe her? :brüll:
2. Antwort zur Frage: Kündigen, möglichst schriftlich.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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Bubblegum
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von Bubblegum »

Was heißt denn "kurzfristig" und gibt es einen bestimmten Anlass?
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VBE-Berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

Die kurzfristigste Möglichkeit: Eigener Todesfall.
Da hat man ein Sonderkündigungsrecht.

Sollte sich auch ohne Probleme realisieren lassen.

MB-Berlin

PS: Ohne mehr Infos, kann man die Frage nicht sinnvoll beantworten.
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koaschten
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von koaschten »

Ausserdem
- Umzug in ein nicht versorgtes Objekt
- Sonderkündigungsrecht nach 3 maligem fehlgeschlagenem Nachbessern durch KDG (wobei ich mir da nicht so sicher bin)
chepri

Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von chepri »

Auch der Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Hier gab es erst kürzlich ein interessantes Urteil des BGH, wo es zwar nicht um KDG ging, das aber grundsätzlich auch anwendbar wäre.
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VBE-Berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

chepri hat geschrieben:Hier gab es erst kürzlich ein interessantes Urteil des BGH,
welches mich nicht unbedingt an unser Rechtssystem glauben läßt.
Die Auszüge aus der Urteilsbegründung, die in der Presse waren, waren teilweise sehr weltfremd.

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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von Newty »

MB-Berlin hat geschrieben: Die Auszüge aus der Urteilsbegründung, die in der Presse waren, waren teilweise sehr weltfremd.
Die Begründung war für uns Rechtslaien nich so dolle, dennoch geht der Fingerzeig in die richtige Richtung, nämlich, dass Fristen und Laufzeiten im Telekommunikationsbereich die selbe Bedeutung haben, wie sonst überall auch.
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

Newty hat geschrieben:Die Begründung war für uns Rechtslaien nich so dolle, dennoch geht der Fingerzeig in die richtige Richtung, nämlich, dass Fristen und Laufzeiten im Telekommunikationsbereich die selbe Bedeutung haben, wie sonst überall auch.
Selbstverständlich bin ich auch dafür, Verträge einzuhalten.

Aber 2 Jahre im Voraus einen Arbeitswechsel, Scheidung, Hochzeit, ... zu planen, geht mir zu weit.
Wenn nach einem Umzug der Altanbieter möglich ist, ok, dann läuft es weiter.
Aber in solchen Fällen, wo es nicht mehr möglich ist, sollte man schon was finden.
Die Wohnung kann man nicht immer nach dem Kabel/Telefonanbieter auswählen.
Bei Bundeslandwechsel, Auslandsaufenthalt etc. vielfach sowieso nicht möglich.

Aber das wird hier OT.

MB-berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland

Beitrag von EdeVau »

MB-Berlin hat geschrieben:Eigener Todesfall. Sollte sich auch ohne Probleme realisieren lassen.
Ah ja,
eigene Erfahrungswerte ?
:D
Grüße von EdeVau

KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.