Vertrag Kabel Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Vertrag Kabel Deutschland
Hallo weiß jemand wie man kurzfristig aus einem Vertrag von Kabel Deutschland kommt?
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- Ehrenmitglied
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
1. Jesus, wo hast du denn DIE Schriftfarbe her?
2. Antwort zur Frage: Kündigen, möglichst schriftlich.
2. Antwort zur Frage: Kündigen, möglichst schriftlich.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
Was heißt denn "kurzfristig" und gibt es einen bestimmten Anlass?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
Die kurzfristigste Möglichkeit: Eigener Todesfall.
Da hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Sollte sich auch ohne Probleme realisieren lassen.
MB-Berlin
PS: Ohne mehr Infos, kann man die Frage nicht sinnvoll beantworten.
Da hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Sollte sich auch ohne Probleme realisieren lassen.
MB-Berlin
PS: Ohne mehr Infos, kann man die Frage nicht sinnvoll beantworten.
VBE-Berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
Ausserdem
- Umzug in ein nicht versorgtes Objekt
- Sonderkündigungsrecht nach 3 maligem fehlgeschlagenem Nachbessern durch KDG (wobei ich mir da nicht so sicher bin)
- Umzug in ein nicht versorgtes Objekt
- Sonderkündigungsrecht nach 3 maligem fehlgeschlagenem Nachbessern durch KDG (wobei ich mir da nicht so sicher bin)
Re: Vertrag Kabel Deutschland
Auch der Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Hier gab es erst kürzlich ein interessantes Urteil des BGH, wo es zwar nicht um KDG ging, das aber grundsätzlich auch anwendbar wäre.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
welches mich nicht unbedingt an unser Rechtssystem glauben läßt.chepri hat geschrieben:Hier gab es erst kürzlich ein interessantes Urteil des BGH,
Die Auszüge aus der Urteilsbegründung, die in der Presse waren, waren teilweise sehr weltfremd.
MB-Berlin
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
Die Begründung war für uns Rechtslaien nich so dolle, dennoch geht der Fingerzeig in die richtige Richtung, nämlich, dass Fristen und Laufzeiten im Telekommunikationsbereich die selbe Bedeutung haben, wie sonst überall auch.MB-Berlin hat geschrieben: Die Auszüge aus der Urteilsbegründung, die in der Presse waren, waren teilweise sehr weltfremd.
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
Selbstverständlich bin ich auch dafür, Verträge einzuhalten.Newty hat geschrieben:Die Begründung war für uns Rechtslaien nich so dolle, dennoch geht der Fingerzeig in die richtige Richtung, nämlich, dass Fristen und Laufzeiten im Telekommunikationsbereich die selbe Bedeutung haben, wie sonst überall auch.
Aber 2 Jahre im Voraus einen Arbeitswechsel, Scheidung, Hochzeit, ... zu planen, geht mir zu weit.
Wenn nach einem Umzug der Altanbieter möglich ist, ok, dann läuft es weiter.
Aber in solchen Fällen, wo es nicht mehr möglich ist, sollte man schon was finden.
Die Wohnung kann man nicht immer nach dem Kabel/Telefonanbieter auswählen.
Bei Bundeslandwechsel, Auslandsaufenthalt etc. vielfach sowieso nicht möglich.
Aber das wird hier OT.
MB-berlin
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 04.01.2011, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vertrag Kabel Deutschland
Ah ja,MB-Berlin hat geschrieben:Eigener Todesfall. Sollte sich auch ohne Probleme realisieren lassen.
eigene Erfahrungswerte ?
Grüße von EdeVau
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