Anbieterwechsel zu KDG

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bigfraggle
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Anbieterwechsel zu KDG

Beitrag von bigfraggle »

Hallo zusammen,

ich bin momentan noch Kunde der DTAG, will dort aber weg, weil die Leitungen hier im Neubaugebiet nicht modern genug sind und ich nur 2000er DSL nutzen kann. Und sowas mitten in Berlin... :roll:

Nun, jetzt bin ich gerade erschrocken, weil laut KDG zwischen Auftrag und Kündigung beim alten Anbieter 16 Arbeitstage liegen müssen.
Meine Mindestvertragslaufzeit bei der DTAG endet am 27. Mai, bis zum 27. April müsste ich also kündigen - was ja weniger Arbeitstage wären.

Was kann ich jetzt sinnvollerweise machen? :confused:

Birgt es Gefahren, wenn ich z.B. bei der DTAG selber zum 27. Juni kündige und dann einen entsprechenden Auftrag bei der KDG starte?
Oder gibt es dann das Risiko, dass ich z.B. meine Rufnummern verliere?

Zudem benötige ich noch einen Hausanschluss ohne Tiefbauleistung und ohne Hauseinführung - das Kabel kommt im Hauswirtschaftsraum bereits aus dem Boden, es muss "nur" noch eine Anschlussbox daran gesetzt werden. Weiß jemand, wie lange man warten muss, bis sowas von KDG realisiert wird?

Viele Grüße
bigfraggle
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EdeVau
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Re: Anbieterwechsel zu KDG

Beitrag von EdeVau »

bigfraggle hat geschrieben:Birgt es Gefahren, wenn ich z.B. bei der DTAG selber zum 27. Juni kündige... Risiko, dass ich z.B. meine Rufnummern verliere?
Wenn zwischen dem alten Vertragsende und dem Beginn des neuen Vertrages (und damit mit der Portierung in diesen hinein) mehr als 30 Tage liegen, dann ja.
Insbesondere dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der neue Vertrag beim neuen Anbieter nicht zustande kommt.

Deine restlichen Fragen wurde hier im Forum mehrfach hinreichend beantwortet und bedürfen keiner Wiederholung.

Weitere empfohlene Lektüre: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=12121
Grüße von EdeVau

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Scraby
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Re: Anbieterwechsel zu KDG

Beitrag von Scraby »

EdeVau hat geschrieben:
bigfraggle hat geschrieben:Birgt es Gefahren, wenn ich z.B. bei der DTAG selber zum 27. Juni kündige... Risiko, dass ich z.B. meine Rufnummern verliere?
Wenn zwischen dem alten Vertragsende und dem Beginn des neuen Vertrages (und damit mit der Portierung in diesen hinein) mehr als 30 Tage liegen, dann ja.
Kleine Korrektur es sind im Festnetzbereich weiterhin 3 Monate und keine 30 Tage. Siehe dazu http://www.bundesnetzagentur.de/cln_193 ... l?nn=68532

Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist.

Die Frist von 30 Tagen gilt nur bei der Portierung von Handynummern:

Eine Portierung kann frühestens am Tage der Beendigung des alten Vertrages erfolgen. Die Portierung muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrages über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen sein - sonst ist es möglich, dass die Nummer weiter vergeben wurde.