Hallo zusammen,
ich bin momentan noch Kunde der DTAG, will dort aber weg, weil die Leitungen hier im Neubaugebiet nicht modern genug sind und ich nur 2000er DSL nutzen kann. Und sowas mitten in Berlin...
Nun, jetzt bin ich gerade erschrocken, weil laut KDG zwischen Auftrag und Kündigung beim alten Anbieter 16 Arbeitstage liegen müssen.
Meine Mindestvertragslaufzeit bei der DTAG endet am 27. Mai, bis zum 27. April müsste ich also kündigen - was ja weniger Arbeitstage wären.
Was kann ich jetzt sinnvollerweise machen?
Birgt es Gefahren, wenn ich z.B. bei der DTAG selber zum 27. Juni kündige und dann einen entsprechenden Auftrag bei der KDG starte?
Oder gibt es dann das Risiko, dass ich z.B. meine Rufnummern verliere?
Zudem benötige ich noch einen Hausanschluss ohne Tiefbauleistung und ohne Hauseinführung - das Kabel kommt im Hauswirtschaftsraum bereits aus dem Boden, es muss "nur" noch eine Anschlussbox daran gesetzt werden. Weiß jemand, wie lange man warten muss, bis sowas von KDG realisiert wird?
Viele Grüße
bigfraggle
Anbieterwechsel zu KDG
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Anbieterwechsel zu KDG
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Re: Anbieterwechsel zu KDG
Wenn zwischen dem alten Vertragsende und dem Beginn des neuen Vertrages (und damit mit der Portierung in diesen hinein) mehr als 30 Tage liegen, dann ja.bigfraggle hat geschrieben:Birgt es Gefahren, wenn ich z.B. bei der DTAG selber zum 27. Juni kündige... Risiko, dass ich z.B. meine Rufnummern verliere?
Insbesondere dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der neue Vertrag beim neuen Anbieter nicht zustande kommt.
Deine restlichen Fragen wurde hier im Forum mehrfach hinreichend beantwortet und bedürfen keiner Wiederholung.
Weitere empfohlene Lektüre: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=12121
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Anbieterwechsel zu KDG
Kleine Korrektur es sind im Festnetzbereich weiterhin 3 Monate und keine 30 Tage. Siehe dazu http://www.bundesnetzagentur.de/cln_193 ... l?nn=68532EdeVau hat geschrieben:Wenn zwischen dem alten Vertragsende und dem Beginn des neuen Vertrages (und damit mit der Portierung in diesen hinein) mehr als 30 Tage liegen, dann ja.bigfraggle hat geschrieben:Birgt es Gefahren, wenn ich z.B. bei der DTAG selber zum 27. Juni kündige... Risiko, dass ich z.B. meine Rufnummern verliere?
Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist.
Die Frist von 30 Tagen gilt nur bei der Portierung von Handynummern:
Eine Portierung kann frühestens am Tage der Beendigung des alten Vertrages erfolgen. Die Portierung muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrages über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen sein - sonst ist es möglich, dass die Nummer weiter vergeben wurde.