joPaco hat geschrieben:achso du meinst die 15db oder ?
Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Rechtlich nach BGH Urteil ist es gutwill, wenn der Anbieter bei Umzügen in nicht versorgte Gebiete gegen Restentgelte einen Vertrag löst. Versuche also zu verhandeln und keine Holzhammermethoden. Nach BGH ist man selber verpflichtet VOR Umzug zu klären ob der Anbieter bei dem der Vertrag läuft am neuen Wohnort liefern kann. Nicht schön, aber so wurde geurteilt
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Naja , wenn es vorher abzusehen gewesen wäre, das in der neuen Wohnung Internet/Telefon nicht möglich ist, (verfügbarkeit nein)Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Rechtlich nach BGH Urteil ist es gutwill, wenn der Anbieter bei Umzügen in nicht versorgte Gebiete gegen Restentgelte einen Vertrag löst. Versuche also zu verhandeln und keine Holzhammermethoden. Nach BGH ist man selber verpflichtet VOR Umzug zu klären ob der Anbieter bei dem der Vertrag läuft am neuen Wohnort liefern kann. Nicht schön, aber so wurde geurteilt
dann vieleicht, aber hier hat er sich ja informiert und laut check (auch wenn er nicht verbindlich ist) war Netz/Telefon für die Wohnung ja okay.
Als kunde hat er alles richtig gemacht, und wenn der eintrag im verfügbarkeitscheck falsch ist, dann glaube ich nicht
das KDG auf den Vertrag bestehen wird.
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Volltreffer! Sorry, mir fiel das Wort "Schräglage" nicht ein, kenne mich damit nicht aus. Was heisstn das genau, ist das sehr schlecht?old hat geschrieben:Das hat er nicht geschrieben.Paco hat geschrieben:Wenn die d linie soooooo lang ist das am üP nur 15 db ankommen...
Ich schätze mal, es ist die Schräglage gemeint.
Genau mit diesem Gedanken habe ich auch schon gespielt, Problem: als ich das letzte mal Internet über Telefondose bezogen habe, dauerte ein Anschlußtermin nach Beauftragung noch gute 3 Wochen. Hat sich das gebessert?geh doch zur Überbrückung zu Alice... da kommst auch monatlich wieder raus....
Wie Kollege @Paco schrieb: ich habe das getan. Sowohl per Check im Internet, als auch am Telefon- mir wurde gesagt "kein Problem" .. Nach BGH ist man selber verpflichtet VOR Umzug zu klären ob der Anbieter bei dem der Vertrag läuft am neuen Wohnort liefern kann.
Update: habe gestern mit Cableway gesprochen, es muss nun eine Tiefengrabung her, die komplette Leitung, die natürlich n Kilometer weit geht, muss geupgradet werden. Was hab ich doch für ein Glück!
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Autsch!Krummlasche hat geschrieben:geupgradet
Arme deutsche Sprache.
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Du sagst es!
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Es heißt "upgegradet", oder auf deutsch: "aufgegraben"Krummlasche hat geschrieben:geupgradet
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Ich lasse dir einfach mal dein Highlight des Tages, mich verbessert zu haben und warte dann noch ein bisschen auf nette Menschen, die etwas zum Thema zu sagen zu haben. Nur mal so als Hinweis: ich hab britische Wurzeln. Ich wünsche dir noch einen tollen Tag mit deinem freudigen Erlebnis!
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Danke! Habe ich dich also heute geheileitet.
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Re: Umzug- in der neuen Wohnung kein Internet/ Telefon
Also normal solltest Du aus dem Vertrag ohne probleme raus kommen, denn Dir wurde etwas zugesagt was nun nicht geliefert oder bereitgestellt werden kann. Da du dich als Kunde bestmöglich informiert hast trifft dich keine Schuld. Was sollst auch du dafür können wenn KD seine Informationsquellen (Datenbaken) nicht sauber hält und pflegt.
Ich würde mir einen Rechtsbeistand holen und um Rat fragen. Meiner meinung nach kannst du dich auf §323 BGB berufen, dort gibt es unter Punkt (2) einen weiteren punkt 3 der genau auf deine Situation passen sollte.
Dies ist nur eine Annahme und Empfehlung, damit du sicher bist solltest du einen Rechtsbeistand suchen.
Da du das Internet für deinen Beruf benötigst ensteht dir dadurch "auch" ein finanzieller Schaden den du KD anrechnen solltest. Auch denke ich mir das die Entscheidung diese Wohnung zu nehmen sich mit auf die Aussage seitens KD (Internet ist verfügbar) stützte, was wiederum ärgerlich ist.
Ggf. auch mal die AGB von KD durchlesen und schauen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt das du evtl. nutzen kannst. Wenn Du mal nicht bezahlst wird ja auch direkt das internet Abgeklemmt.
Ich würde mir einen Rechtsbeistand holen und um Rat fragen. Meiner meinung nach kannst du dich auf §323 BGB berufen, dort gibt es unter Punkt (2) einen weiteren punkt 3 der genau auf deine Situation passen sollte.
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Ggf. auch mal die AGB von KD durchlesen und schauen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt das du evtl. nutzen kannst. Wenn Du mal nicht bezahlst wird ja auch direkt das internet Abgeklemmt.