Siehe dazu den Hinweis:donvito hat geschrieben:Also normal solltest Du aus dem Vertrag ohne probleme raus kommen, denn Dir wurde etwas zugesagt was nun nicht geliefert oder bereitgestellt werden kann. Da du dich als Kunde bestmöglich informiert hast trifft dich keine Schuld. Was sollst auch du dafür können wenn KD seine Informationsquellen (Datenbaken) nicht sauber hält und pflegt.
Die Verfügbarkeitsprüfung bietet eine unverbindliche Prüfung. Die Netzverfügbarkeit kann beispielsweise daran scheitern, dass ein anderer Kabelnetzbetreiber TV-Programmanbieter in Ihrem Hause ist. Dies erfahren Sie beispielsweise über Ihren Vermieter oder Ihren Hausverwalter.
Außerdem ist es verfügbar, es muss jedoch vorerst etwas nachgebessert werden, da das Signal zu schwach ankommt. Somit ist die Datenbank korrekt gepflegt. Ferner steht bereits ein paar Beiträge vorher der richtige Ansatz, dass es bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht gibt.
4. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDENdonvito hat geschrieben:Da du das Internet für deinen Beruf benötigst ensteht dir dadurch "auch" ein finanzieller Schaden den du KD anrechnen solltest. Auch denke ich mir das die Entscheidung diese Wohnung zu nehmen sich mit auf die Aussage seitens KD (Internet ist verfügbar) stützte, was wiederum ärgerlich ist.
...sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
Insofern ich mich nicht täusche (ich lasse mich gern verbessern) ist es ein Privatkundenanschluss. Somit kann kein finanzieller Schaden geltend gemacht werden, da hier private und berufliche Nutzung getrennt wird.
Kunde trägt Risiko beim DSL Umzugdonvito hat geschrieben:Ggf. auch mal die AGB von KD durchlesen und schauen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt das du evtl. nutzen kannst. Wenn Du mal nicht bezahlst wird ja auch direkt das internet Abgeklemmt.
Um den DSL Vertrag innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit zu kündigen, muss ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen. Aus einem Umzug ergibt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs jedoch kein Recht zu einer solchen Sonderkündigung. Das gilt auch für den Fall, dass der DSL Anbieter am neuen Wohnort keinen DSL Anschluss bereitstellen kann. "Der Wohnortwechsel", so die Begründung des BGH, "gehöre allein zur Risiko- und Verantwortungssphäre des Kunden".