Sonderkündigung

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Sashimi
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Sashimi »

Wie sieht das mit der Sonderkündigung bei toter Leitung aus?

Ich habe jetzt seit 29.4. keiner Internet/Telefon und bin schon mehr als genervt. An der Hotline hör ich immer nur, dass wohl eine Störung vorliegt und daran gearbeitet wird und wohl 40 Häuserblocks betroffen sind. Aber finden konnte ich im Internet nichts dazu: 22049 Hamburg/Dulsberg/Straßburger Straße

Ab wann kann ich von einer Kündigung Gebrauch machen?
Wenn 2 Wochen vorbei sind, dann reißt der letzte Geduldsfaden.

Erst im März hatte ich für einen Zeitraum von 3 Wochen Störungen und täglich für teils mehrere Stunden Verbindungsabbrüche (Tel/Inet).

Das wird mir langsam unzuverlässig !!!
spooky
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von spooky »

Du mußt KD (am besten Brief) auffordern, die Störung innerhalb einer gesetzten Frist (meist 14 Tage) zu beseitigen.
Sollte KD dem nicht nachkommen, kannst du dann im nächsten Brief die außerordentliche Kündigung einfordern
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Micha1406
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Micha1406 »

Ich hatte Alice eine Frist gesetzt den Mangel der schlechten Bandbreite 4 Mbit statt 16 zu beheben, danach fristlos Gekündigt (praktischerweise gleich mit nen Verweis auf dieses Führter Urteil), ich habe danach nie wieder was von Alice gehört.

Fakt ist es gibt zu diesem Thema kein höchstrichterliches Urteil von einem Bundesgericht. Warum ist das so? Ganz einfach: Die Konzerne lassen lieber ein paar unzufriedene Hanseln ziehen als das sie ein Urteil in letzter Instanz riskieren würden, denn wenn es amtlich wäre das eine zu niedriege Bandbreite zu einem Sonderkündigungsrecht führen würde, wäre das der Supergau für Telekom, Alice und Co :brüll:
EdeVau
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von EdeVau »

Man könnte ja auch mal ausrechnen wieviel 98,5% von 365 Tagen sind und danach KD in Verzug setzen.
Dann hat man zwar immer noch kein Internet, aber einen Kündigungsgrund.
Ob andere besser liefern, das ist dann ein anderes Thema.
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Sashimi
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Sashimi »

Also 98,5% von 365 Tagen sind bei mir bummelig 5 Tage !!!

Wenn ich jetzt nen Brief mit einer 2 Wochenfrist setzte, das ist ne lange Zeit :kaffee: nochmal ohne Telefon/Internet + evtl der Wechsel zu einem neuen Anbieter....puuh.
Wäre ich dann insgesamt bei 3,5 Wochen :evil:
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

Sashimi hat geschrieben:Wäre ich dann insgesamt bei 3,5 Wochen
So schnell schafft die T-Com meist noch nicht einmal einen Anschluss zu schalten, wen Du ihn heute beantragen würdest.

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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Kunterbunter »

Sashimi hat geschrieben:Also 98,5% von 365 Tagen sind bei mir bummelig 5 Tage !!!
Bei mir sind es bummelig 360 Tage !!!
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von EdeVau »

Kunterbunter hat geschrieben:Bei mir sind es bummelig 360 Tage !!!
Bei mir auch. Aber Du Schlitzohr weisst ganz genau, wie es gemeint war :D
Grüße von EdeVau

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spooky
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von spooky »

Sashimi hat geschrieben:Also 98,5% von 365 Tagen sind bei mir bummelig 5 Tage !!!

Wenn ich jetzt nen Brief mit einer 2 Wochenfrist setzte, das ist ne lange Zeit :kaffee: nochmal ohne Telefon/Internet + evtl der Wechsel zu einem neuen Anbieter....puuh.
Wäre ich dann insgesamt bei 3,5 Wochen :evil:
Mußt du aber machen.. damit KD die Möglichkeit hat, dass Problem aus der Welt zu schaffen.
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Fabian
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Fabian »

Sashimi hat geschrieben:Wie sieht das mit der Sonderkündigung bei toter Leitung aus?
Nach aufgerundet 6 Tagen Ausfall in einem Jahr gibt es m.E. ein Kündigungsrecht wegen unzureichend erbrachter Leistung. Die Leistungsbeschreibung steht in der AGB (Qualitätsmerkmal Verfügbarkeit).

" 3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur
Leistungsverpflichtung von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist berechtigt, die Leistung
vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder
ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher
Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des
Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten
erforderlich ist."
Sashimi hat geschrieben: Ich habe jetzt seit 29.4. keiner Internet/Telefon und bin schon mehr als genervt. An der Hotline hör ich immer nur, dass wohl eine Störung vorliegt und daran gearbeitet wird und wohl 40 Häuserblocks betroffen sind. Aber finden konnte ich im Internet nichts dazu: 22049 Hamburg/Dulsberg/Straßburger Straße
Das fällt wohl unter

"Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten",

ändert aber nichts an der zugesagten Verfügbarkeit von 98,5 %.

Sashimi hat geschrieben:Ab wann kann ich von einer Kündigung Gebrauch machen?
M.E. sofort, da schon 6 Tage oder mehr die zugesagte Leistung nicht verfügbar war.
Sashimi hat geschrieben:Wenn 2 Wochen vorbei sind, dann reißt der letzte Geduldsfaden.
Erst im März hatte ich für einen Zeitraum von 3 Wochen Störungen und täglich für teils mehrere Stunden Verbindungsabbrüche (Tel/Inet).

Das wird mir langsam unzuverlässig !!!
Kann ich verstehen. Wenn du Alternativen zu Internet und Telefon hast, würde ich entweder direkt kündigen
oder noch mal eine Frist setzen.
Die Frist ist m.E. nicht unbedingt notwendig, schont aber vielleicht die Nerven von KDG und eventuell von dir selbst.