Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Kennt schon jemand den Termin, wann es zur nächsten Verhandlung kommt? Die mündliche Verhandlung ist ja ohne Entschluss zu Ende gekommen.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Sowas kann dauern.. das kann nächste Woche sein.. nächsten Monat oder erst in einem halben JahrDonald hat geschrieben:Kennt schon jemand den Termin, wann es zur nächsten Verhandlung kommt? Die mündliche Verhandlung ist ja ohne Entschluss zu Ende gekommen.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Oder man einigt sich außergerichtlich...spooky hat geschrieben:Sowas kann dauern.. das kann nächste Woche sein.. nächsten Monat oder erst in einem halben JahrDonald hat geschrieben:Kennt schon jemand den Termin, wann es zur nächsten Verhandlung kommt? Die mündliche Verhandlung ist ja ohne Entschluss zu Ende gekommen.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Außergerichtlich einigen, das wäre was Neues für die FSFE.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Die is doch nur Streithelfer, also garnicht entscheidungsbefugt oODonald hat geschrieben:Außergerichtlich einigen, das wäre was Neues für die FSFE.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Das würde bedeuten, wenn die nicht das gewünschte Ergebnis bekommen, einfach noch einmal selbst klagen. Gibt ja noch genug offene Punkte .
Zur Bierliste packe ich dann nochmal Popcorn zu. Der Smily fehlt auch...
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Nur der Richtigkeit halber, Der Kunde ist MIETER, nicht BESITZER.Donald hat geschrieben:das der Eigentümer Kabel Deutschland ist, der Besitzer aber der Kunde.
BESITZER und EIGENTÜMER ist ein und das selbe.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Nö: "Vom Eigentum zu unterscheiden ist der Besitz, der sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezieht. Bei Miete oder Leihe fallen Eigentum und Besitz regelmäßig auseinander." Wikipedia: Eigentumnexusle hat geschrieben: BESITZER und EIGENTÜMER ist ein und das selbe.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Eigentümer und Besitzer wird immer gerne verwechselt. Besitzer hat Newty ja schon perfekt beschrieben. Das geht sogar soweit, dass ein Dieb von einer Sache deren Besitzer wird.
Hier in unserem Fall ist wichtig, welche Sachen der Eigentümer KD, dem Besitzer der FB6360 (Kunde) einräumt oder verweigert. Da ist eben die "vollständige Nutzung" dabei.
Ich bleibe dabei, bei Beschädigung (Übertacktung etc.) muss der Schaden bezahlt werden. Beim einspielen von Software oder Änderungen an der Konfiguration muss ich nur sicherstellen, dass ich die FB am Ende der Zeit in den Ursprung zurück setze. Also die aktuellste Firmware drüber und alle Settings auf Default.
Warten wir mal weiter ab wie sich das entwickelt.
Hier in unserem Fall ist wichtig, welche Sachen der Eigentümer KD, dem Besitzer der FB6360 (Kunde) einräumt oder verweigert. Da ist eben die "vollständige Nutzung" dabei.
Ich bleibe dabei, bei Beschädigung (Übertacktung etc.) muss der Schaden bezahlt werden. Beim einspielen von Software oder Änderungen an der Konfiguration muss ich nur sicherstellen, dass ich die FB am Ende der Zeit in den Ursprung zurück setze. Also die aktuellste Firmware drüber und alle Settings auf Default.
Warten wir mal weiter ab wie sich das entwickelt.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Nur leider ist ein Schaden durch Übertaktung nicht immer gleich sichtbar, sondern resultiert eventuell nur in einer kürzeren Lebensdauer (Verschleiß) - so dass bei Rückgabe der Sache der Schaden obwohl bereits vorhanden noch gar nicht sichtbar ist.
Das gleiche wäre, wenn ich einen Mietwagen tunen lasse, damit auf einer Rennstrecke fahre und hinterher das Tuning wieder ausbaue und den Wagen zurückgebe. Das erlaubt mir die Autovermietung auch nicht, wegen erhöhtem Verschleiß. Da gibts auch klare Regeln, wie ich die gemietete Sache nutzen darf und was ich damit nicht darf.
Und generell macht die GPL nur Aussagen darüber, dass man den Quellcode modifizieren darf und wieder bereitstellen muss. Aber an keiner Stelle wird gesagt, dass die modifizierte Software wieder auf dem Ursprungsgerät lauffähig sein muss. Und da gibts genug Beispiele (Handys, Router, Set-Top-Boxen usw.) wo die Geräte mit Linux laufen und die Quellen offen liegen, aber eine Modifikation nicht lauffähig ist, oder nur über Hacks.
Insofern ist die FB6360 eh komplett aus dieser Diskussion raus. Mal ganz davon abgesehen dass ein Kabelmodem ein Teil des Kabelnetzes ist, worüber immer der KNB die "Gewalt" haben muss, um da Parameter anzupassen dass die Modems keine Störungen verursachen.
Wer rumspielen will, darf halt keine Router/Kabelmodem-Kombi nehmen, sondern zwei Geräte bei denen die "Zuständigkeit" und die Schnittstelle zwischen KNB/Kabelnetz und Nutzernetz klar getrennt ist.
Das gleiche wäre, wenn ich einen Mietwagen tunen lasse, damit auf einer Rennstrecke fahre und hinterher das Tuning wieder ausbaue und den Wagen zurückgebe. Das erlaubt mir die Autovermietung auch nicht, wegen erhöhtem Verschleiß. Da gibts auch klare Regeln, wie ich die gemietete Sache nutzen darf und was ich damit nicht darf.
Und generell macht die GPL nur Aussagen darüber, dass man den Quellcode modifizieren darf und wieder bereitstellen muss. Aber an keiner Stelle wird gesagt, dass die modifizierte Software wieder auf dem Ursprungsgerät lauffähig sein muss. Und da gibts genug Beispiele (Handys, Router, Set-Top-Boxen usw.) wo die Geräte mit Linux laufen und die Quellen offen liegen, aber eine Modifikation nicht lauffähig ist, oder nur über Hacks.
Insofern ist die FB6360 eh komplett aus dieser Diskussion raus. Mal ganz davon abgesehen dass ein Kabelmodem ein Teil des Kabelnetzes ist, worüber immer der KNB die "Gewalt" haben muss, um da Parameter anzupassen dass die Modems keine Störungen verursachen.
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