Mitbenutzererklärung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
krombacher47
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Mitbenutzererklärung

Beitrag von krombacher47 »

Ja und was hat es nun zu bedeuten ?

Sehe ich heute zum 1sten mal.

mfg

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guenter24
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von guenter24 »

krombacher47 hat geschrieben:Ja und was hat es nun zu bedeuten ?

Sehe ich heute zum 1sten mal.

mfg
steht doch alles in dieser Mitbenutzererklärung, die Du unterschrieben zurück schicken solltest.
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Bubblegum
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von Bubblegum »

Stark vereinfacht:
Du möchtest für deinen Telefonanschluss zusätzlich zur Rechnung den Einzelverbindungsnachweis (EVN) haben?

Dazu ist es erforderlich KD schriftlich zu bestätigen, dass alle Nutzer dieses Anschlusses durch dich darüber informiert wurden und werden. Ebenso das Daten über die geführten Gespräche gespeichert und dem Anschlussinhaber bekannt gegeben werden.
krombacher47
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von krombacher47 »

hi,

den EVN kann ich mir doch so oder so runter laden
oder fällt das jetzt weg wenn ich nix unterschreibe.

habe nur 2 Katzen als Mitbewohner und die interessieren sich nur für fressen schlafen und spiele (vorzugsweise ab 3 Uhr Nacht´s. ich hasse sie dafür )

mfg

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Bubblegum
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von Bubblegum »

Ohne Beauftragung und Erklärung sollte der EVN eigentlich nicht zur Verfügung stehen.
ChrisH
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von ChrisH »

krombacher47 hat geschrieben:habe nur 2 Katzen als Mitbewohner
Dann mach zwei Pfotenabdrücke auf den Zettel und schick ihn zurück ;)
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von guenter24 »

ChrisH hat geschrieben:
krombacher47 hat geschrieben:habe nur 2 Katzen als Mitbewohner
Dann mach zwei Pfotenabdrücke auf den Zettel und schick ihn zurück ;)
Soll zwar lustig sein, triffts aber nicht, denn der Anschlußinhaber und nicht die "Mitbenutzer" müssen unterschreiben.
Hintergrund ist nicht etwa eine Bürokratie von KDG, sondern der Datenschutz, auf den viele hier heftig pochen.
Es geht darum, daß in einen EVN alle Rufnummern gespeichert werden, also von allen Personen, die den Anschluß benutzen.
Dies muss dem "Zufallsnutzer" auch bekannt sein und der Anschlußinhaber muss das diesem Personenkreis mitteilen und KDG
gegenüber mit Unterschrift erklären, daß er das macht.
Also: unterschreibn, zur Post und gut.
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Bubblegum
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Re: Mitbenutzererklärung

Beitrag von Bubblegum »

Die Umstellung / Beauftragung des EVN kann mittlerweile auch über das Kundenportal erfolgen.