Sie sind für mich sehr hilfreich.

Das heist doch im Umkehrschluß, wenn der Anschluß im Jahr länger als 1,5 % ausfällt, hätte der Kunde ein Kündigungsrecht!?RcRaCk2k hat geschrieben:
Wer Service will, muss zu einem der folgenden Direktdienstleistern (DSL) gehen:Oder eben zu Kabel-Deutschland, dann aber in einem Business-Tarif, wo man zugesicherte Entstörungszeiten hat. Ein Privatkunde hat laut AGB für 14 Tage kein Anrecht auf einen funktionierenden Anschluss. Sollten 14 Tage ohne Besserung einhergehen, dann ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufgrund einseitigen Nichteinhaltung des Vertrages seitens der gegenüberstehenden Partei zu kündigen, bzw. wenn ein Leistungsverzug von der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel überschritten wurde.
- Telefonica O2
- Vodafone GmbH
- Telekom Deutschland GmbH