Verlängerung der Vertragslaufzeit

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Conn
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Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Conn »

Moin,

da ich mit der gebotenen Leistung und insb. dem Service nicht zufrieden bin, möchte ich meinen Anschluss kündigen. Je schneller, desto besser und genau hier hakt es.
Mein Vertrag ist von Anfang 2010. Damals galt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Ich gehe davon aus, dass die Laufzeit um weitere 12 Monate verlängert wurde, weil es zur Zeit so gehandhabt wird und sich wohl abgesehen von der MVLZ in diesem Punkt nichts geändert hat. Genau hier setzt meine Frage an. Ich möchte es es nochmal schwarz auf weiß haben, wo finde ich also diesen Punkt?

Zuerst habe ich in meinen Unterlagen gesucht. Da finde ich bei den "Auftragsdaten" unter dem Punkt Mindestvertragslaufzeit die besagten 12 Monate. Nichts von einer Verlängerung. Es folgt eine Auflistung diverser Einverständniserklärungen wobei nur der Verweis auf die AGB relevant ist. Nur der folgende Punkt scheint mir von Interesse zu sein:
10.1 Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit [...] Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Nachfolgend ist - was mich betrifft - nichts anderes geregelt. Da meine Suche bei den Auftragsdaten begonnen hat, bleibt der Verweis auf die Leistungsbeschreibung/Preisliste. Die Broschüre an die ich mich erinnern kann, habe ich nicht mehr, einfach weil das für mich in die Kategorie Werbung fiel. Und das würde sie immer noch, wenn denn damit die hier (PDF, 693 KB) gemeint ist. Es gibt bei den Auftragsdaten indirekt einen Verweis auf diese Liste.
Preise: Preise und Produktbestandteile gemäß Preisliste
Meine Produkte inkl. Preise sind in den Auftragsdaten auch weiter unten aufgelistet. Was aber wohl in dieser Liste stand, bei den Auftragsdaten aber nicht, ist die besagte Laufzeitverlängerung. Wenn das aber so relevant ist für den Vertrag, warum ist bei den Einverständniserklärungen nicht die Rede von diese Preisliste. Des weiteren ist die Aufmachung ziemlich informell, vergleiche z.B. diese Liste bei Alice oder 1&1.

Alleine kam ich nicht weiter, also ab in die Service-Hotline. Eine recht unfreundliche Dame erklärte mir, dass diese automatische Laufzeitverlängerung um die MVLZ "logisch" sei und Bestandteil eines "jeden" Vertrags. Des Weiteren stünde es "garantiert" in den AGB. Auf meine Nachfrage mir diesen Punkt zu zeigen, erklärte sie mir, dass sie grad keine Lust hat. Ende des Gesprächs.

Ich bin bereit den Fehler bei mir zu suchen. Vielleicht wurde etwas verschlampt. Auch gehe ich von eigener Unfähigkeit aus AGBs zu lesen. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass die Kündigung tatsächlich erst im nächsten Jahr möglich ist. Ich würde nur gerne wissen woraus das hervor geht. Laut AG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2008, Az. 2 C 230/08 §§ 307, 309 Nr. 9, 812 BGB sind automatische Vertragsverlängerung in AGB zulässig. [1] Und genau diese Klausel finde ich nicht. Zum Vergleich: Bei 1&1 - um ein beliebiges Beispiel zu nennen - bedarf es einer Suchzeit von 10 Sekunden.

Vielen Dank für eure Hilfe.

[1] http://www.jurablogs.com/de/ag-karlsruh ... ulaessig-1
Newty
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Newty »

Conn hat geschrieben: Mein Vertrag ist von Anfang 2010. Damals galt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Ich gehe davon aus, dass die Laufzeit um weitere 12 Monate verlängert wurde, weil es zur Zeit so gehandhabt wird und sich wohl abgesehen von der MVLZ in diesem Punkt nichts geändert hat. Genau hier setzt meine Frage an. Ich möchte es es nochmal schwarz auf weiß haben, wo finde ich also diesen Punkt?
Wenn die damaligen AGB nichts dazu sagen, findest du das ganze in der Leistungsbeschreibung/Preisliste. Ansonsten hast du recht. Mindestvertragslaufzeit war damals 12 Monate, falls ungekündigt erneute Bindung um ein weiteres Jahr.

Siehe auch: http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf - Kleingedruckte Ziffer 1.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 12 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
Bei dir trifft natürlich der Passus mit 24 Monate MVLZ natürlich nicht zu, aber wie gesagt, wurde aber auch nie geändert
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Kunterbunter »

Preisliste Fußnote 1)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 12 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

Suchzeit 10 Sekunden einschl. Download
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von VBE-Berlin »

Anfang 2010 noch:
Preisliste Fußnote 1)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
MB-Berlin
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 25.08.2011, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Newty »

MB-Berlin hat geschrieben:Anfang 201 noch:
2011 oder 2010? Hab mich nämlich eben erschrocken, dass ich in der nächsten Tagen kündigen müsste(mit Vertragsdatum November 2010)
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von VBE-Berlin »

Ich habe es auch 2010 korrigiert.
Die 24 Monate wurden erst in diesem Jahr eingeführt.

MB-Berlin
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Newty »

MB-Berlin hat geschrieben:Ich habe es auch 2010 korrigiert.
Dann habe ich mich zurecht erschrocken. *kündigungausdruck*
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Conn
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Conn »

Preisliste Fußnote 1)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 12 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

Suchzeit 10 Sekunden einschl. Download
Du meinst wohl Suchzeit, Download und meine Frage lesen 10 Sekunden. Ich frage nicht wo sowas steht, sondern wo das aus dem Vertrag hervorgeht. Den Verweis auf die Preisliste habe ich selber gebracht, was ich leider nicht gefunden habe, ist die Preisliste von damals. Ich glaube auch, dass sich in diesem Punkt nicht so viel getan hat:
Ich gehe davon aus, dass die Laufzeit um weitere 12 Monate verlängert wurde, weil es zur Zeit so gehandhabt wird und sich wohl abgesehen von der MVLZ in diesem Punkt nichts getan hat. [...] Was aber wohl in dieser Liste stand, bei den Auftragsdaten aber nicht, ist die besagte Laufzeitverlängerung.
Also nochmal. Woraus geht hervor, dass die Vertragsdetails der Preisliste(!?) für mich bindend sind? Um die Einverständniserklärung nochmal explizit aufzuzählen: Mitbenutzererklärung, Kündigung Ihres Telefonanschlusses, Datenschutzregelung, Lastschrifteinzug, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das erklärt auch warum ich die Preisliste nicht mehr habe, weil für mich damals wie heute nicht hervorgeht inwiefern diese Teil meines Vertrags ist. Es wäre auch schwer dem zuzustimmen, weil sich Kabel Deutschland jede Änderung vorbehält und auch nirgendwo auf die Auskunftspflicht dieser Änderungen hingewiesen wird. Nur zu den AGB machen sie Angaben, nur leider steht der interessante Teil des Vertrags auf der Preisliste. Ich habe das Urteil zitiert, weil die Rechtsgültigkeit von solchen Klauseln in den AGB bestätigt wurde. Ich sehe aber diesen Zusammenhang hier nicht gegeben. Deswegen frage ich nach, damit man mich juristischen Laien aufklärt.

Zum Vergleich der relevante Abschnitt aus den AGB von 1&1. Dieses Beispiel ist nur gewählt, weil mich der Marcel Davis immerzu gedanklich angrinst während ich das hier verfasse.
5.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
5.3 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.
Gruß
Newty
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Newty »

Conn hat geschrieben: Also nochmal. Woraus geht hervor, dass die Vertragsdetails der Preisliste(!?) für mich bindend sind?
Erster Satz der AGB:
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Betastr. 6 – 8, 85774 Unterföhring (nachfolgend Kabel
Deutschland genannt) gewährt dem Kunden auf der Basis eines Kabelanschlusses den Zugang zum
Internet sowie zu zusätzlichen eigenen interaktiven Diensten gemäß seinem Auftrag, den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste (nachfolgend PL genannt) sowie den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen (nachfolgend LB genannt), die ebenfalls Vertragsbestandteil
werden.
Es wäre auch schwer dem zuzustimmen, weil sich Kabel Deutschland jede Änderung vorbehält und auch nirgendwo auf die Auskunftspflicht dieser Änderungen hingewiesen wird.
Wenn die ausgehändigte Preisliste Vertragsteil wird, gilt diese, bis dir eine Änderung kommunziert wird. Wird dir keine Änderung kommuniziert, gilt die ausgehändigte Liste.
damit man mich juristischen Laien aufklärt.
Rechtsverbindliche Auskünfte kann dir hier in diesem Rahmen niemand geben.
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Conn
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Conn »

Danke, das beantwortet meine Frage. Habe die ganze Zeit in den AGB nach Laufzeiten, Fristen, Kündigung etc. gesucht. Und dabei sowas Offensichtliches übersehen. Und genau daher erwarte ich vom Service, dass man mich berät und fachkundige Auskunft erteilt. Das einzige "Sinnvolle" was ich heute von dort erfahren habe, ist dass eine solche Klausel logisch ist und in jedem Vertrag steht. Wieder was gelernt.

Wie gesagt, habe mit sowas Ähnlichem gerechnet, wurde nur etwas verunsichert, dass ich in meinen Unterlagen nichts Genaueres fand. Die Hotline erledigte den Rest. Nach wie vor finde ich diese Preisliste als Verlängerung der AGB verwirrend. Wenn ich das Kleingedruckte in der Preisliste sehe, denke ich mir dass das rechtliche Hinweise sind die bei jeder Reklame abgedruckt werden müssen, auch wenn man diese z.B. am Fernseher nicht mal erkennen kann (habe mich schon immer gefragt was diese sekundenschnelle Einblendung von Kleingedruckten bringen soll). Womit ich aber nicht gerechnet habe ist, dass diese Zeilen exklusiv sind, also keine Auszüge aus den AGB, sondern nur darin enthalten. Wenn jemand so naiv wie ich war und nur das behalten hat, was in den Auftragsdaten erwähnt wird, hat keine Möglichkeit mehr, diese Konditionen einzusehen, denn nur die aktuelle Preisliste ist einsehbar.

Eigentlich halte ich von solchen Diskussionen Abstand und es interessiert mich auch nicht, da ich für gewöhnlich mich mit wenig zufrieden gebe und keine Schweißausbrüche bei Down- oder Upstreams bekomme. Mit KD hatte ich aber einfach zu viele Probleme. Musste mir häufig genug anhören, dass ich laut Computer nicht mal nen Vertrag mit denen habe. Vor einer Woche habe ich dann aber ein Schreiben von einer bekannten Münchner Anwaltskanzlei bekommen. Von den Anschuldigungen distanziere ich mich ausdrücklich. Bevor jetzt noch andere Sachen ans Tageslicht kommen, von denen ich noch nichts weiß, haue ich so schnell wie möglich ab. Ich rechne aber durchaus mit einem längeren Prozess, denn wo kein Vertrag, da keine Kündigung.
Rechtsverbindliche Auskünfte kann dir hier in diesem Rahmen niemand geben.
Danach habe ich auch nie gefragt. Ich bat um Aufklärung und die habe ich bekommen. :anbet:

Gruß