da ich mit der gebotenen Leistung und insb. dem Service nicht zufrieden bin, möchte ich meinen Anschluss kündigen. Je schneller, desto besser und genau hier hakt es.
Mein Vertrag ist von Anfang 2010. Damals galt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Ich gehe davon aus, dass die Laufzeit um weitere 12 Monate verlängert wurde, weil es zur Zeit so gehandhabt wird und sich wohl abgesehen von der MVLZ in diesem Punkt nichts geändert hat. Genau hier setzt meine Frage an. Ich möchte es es nochmal schwarz auf weiß haben, wo finde ich also diesen Punkt?
Zuerst habe ich in meinen Unterlagen gesucht. Da finde ich bei den "Auftragsdaten" unter dem Punkt Mindestvertragslaufzeit die besagten 12 Monate. Nichts von einer Verlängerung. Es folgt eine Auflistung diverser Einverständniserklärungen wobei nur der Verweis auf die AGB relevant ist. Nur der folgende Punkt scheint mir von Interesse zu sein:
Nachfolgend ist - was mich betrifft - nichts anderes geregelt. Da meine Suche bei den Auftragsdaten begonnen hat, bleibt der Verweis auf die Leistungsbeschreibung/Preisliste. Die Broschüre an die ich mich erinnern kann, habe ich nicht mehr, einfach weil das für mich in die Kategorie Werbung fiel. Und das würde sie immer noch, wenn denn damit die hier (PDF, 693 KB) gemeint ist. Es gibt bei den Auftragsdaten indirekt einen Verweis auf diese Liste.10.1 Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit [...] Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Meine Produkte inkl. Preise sind in den Auftragsdaten auch weiter unten aufgelistet. Was aber wohl in dieser Liste stand, bei den Auftragsdaten aber nicht, ist die besagte Laufzeitverlängerung. Wenn das aber so relevant ist für den Vertrag, warum ist bei den Einverständniserklärungen nicht die Rede von diese Preisliste. Des weiteren ist die Aufmachung ziemlich informell, vergleiche z.B. diese Liste bei Alice oder 1&1.Preise: Preise und Produktbestandteile gemäß Preisliste
Alleine kam ich nicht weiter, also ab in die Service-Hotline. Eine recht unfreundliche Dame erklärte mir, dass diese automatische Laufzeitverlängerung um die MVLZ "logisch" sei und Bestandteil eines "jeden" Vertrags. Des Weiteren stünde es "garantiert" in den AGB. Auf meine Nachfrage mir diesen Punkt zu zeigen, erklärte sie mir, dass sie grad keine Lust hat. Ende des Gesprächs.
Ich bin bereit den Fehler bei mir zu suchen. Vielleicht wurde etwas verschlampt. Auch gehe ich von eigener Unfähigkeit aus AGBs zu lesen. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass die Kündigung tatsächlich erst im nächsten Jahr möglich ist. Ich würde nur gerne wissen woraus das hervor geht. Laut AG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2008, Az. 2 C 230/08 §§ 307, 309 Nr. 9, 812 BGB sind automatische Vertragsverlängerung in AGB zulässig. [1] Und genau diese Klausel finde ich nicht. Zum Vergleich: Bei 1&1 - um ein beliebiges Beispiel zu nennen - bedarf es einer Suchzeit von 10 Sekunden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
[1] http://www.jurablogs.com/de/ag-karlsruh ... ulaessig-1