Verlängerung der Vertragslaufzeit

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Newty
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Newty »

Conn hat geschrieben:Der Abmahner kann diese Speicherung nicht verlangen. Das kann nur die Institution, die sich mit der Strafverfolgung auseinandsetzt (Staatsanwaltschaft, Polizei). [1]
Wir brauchen die Rechtslage nicht diskutieren. Ich weiß, dass derzeit nicht so ist. Es ist geplant, dass eine solche Schnittstelle möglich wird. Ob es passiert, wann, wie... weiß niemand.

Ich glaube sowieso, du gehst davon aus, dass ich hier KDG verteidigen will. Das ist nicht so. Ich versuche lediglich Hinweise zu geben, um ein solches Problem in Zukunft zu vermeiden. Und der Wechsel zu einem Provider, der ähnliche Speicherfristen an den Tag legt, ist da eben nicht wirklich sinnvoll.
selbst wenn hier ein Quick-Freeze angewendet werden würde, findet es bei einem so schnellen Richter keine Verwendung. Wozu vorher einfrieren, wenn der Beschluss da ist, bevor man Datenschutz schreien kann?
Offiziell wird Argumentiert, dass damit die Gerichte nicht sofort entscheiden müssen, da ja Gefahr im Verzug ist. Das erlaubt eine ernsthafte Prüfung der Vorwürfe, da eben die Uhr nicht so schnell tickt.
Da eben jene Verkehrsdaten 48h laut KD gespeichert werden, hätte ich auch 100 mal die IP wechseln können.
Richtig, aber selbst dieser Speicherung kann man widersprechen, solange kein Abrechnungsanlass besteht. Jemand hatte da mal gegen die Telekom, damals noch T-Online, exakt das durchgesetzt. Inwieweit das heute noch anwendbar und durchsetzbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit Glasfaser in den Keller
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Conn
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Re: Verlängerung der Vertragslaufzeit

Beitrag von Conn »

Ich weiß, dass derzeit nicht so ist. Es ist geplant, dass eine solche Schnittstelle möglich wird.
Strafverfolgung geplant, ja, Zivilrecht nein. Auch nichts geplant. Diese Unterscheidung ist wichtig. Dass wir am Anfang eines großen Umbruchs stehen, ist außer Frage. Ich halte daher jede Veränderung dieser Art früher oder später für möglich.
Richtig, aber selbst dieser Speicherung kann man widersprechen, solange kein Abrechnungsanlass besteht.
"Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen." §96 aus dem TKG. Keine Ahnung inwieweit das Auswirkungen hätte auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche. Viele weitere Fragen sind auch offen, solange es keine Richtersprüche höherer Instanz gibt.

Aber um es nochmal deutlich zu machen, ich will nicht wechseln damit es woanders nicht mehr vorkommt. Meine Geduld mit diesem Verein neigt sich generell dem Ende zu.