Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fehler

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Fabian
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von Fabian »

guenter24 hat geschrieben: genauso sind natürlich Notrufnummern wie 110 o. 112 weiterhin erreichbar
demnach dürfte das TKG nicht greifen.
Natürlich ist das überhaupt nicht, wenn die Sperre nicht angekündigt wird. Denkbar wäre für den Kunden ja auch eine technische Störung.
Die Notrufnummern sind im TKG, § 45, Absatz 1 ausgenommen. Es steht dort:

"§ 108 Abs. 1 bleibt unberührt." Dort sind Einzelheiten zum Notruf festgelegt.
LostEden
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von LostEden »

guenter24 hat geschrieben:Sorry, hast Du wirklich erwartet, daß so ein Problem durch ein Gespräch mit einer CCA in einem (outgesorctem?) Telefon-Servicecenter gelöst werden kann und dann auch noch sofort. :confused:
Es ist offenbar ein kaufmänisches Problem und dürfte daher wohl wirklich nur während der üblichen Arbeitszeit von einem Mitarbeiter in der kaufmännischen- oder Rechnungsabteilung bei KDG zu lösen sein.

Aha...vielleicht dann mal meinen Teil der Geschichte. Habe einen neuen Reciver bei KD geordert, den alten samt Smartcard zurück gesendet und von KD eine Mahnung erhalten das ich Reciver und Smartcard bezahlen soll. Nun dnn habe ich also den Postschein KD zukommen lassen und eine Mail erhalten in der stand das mir der Betrag gutgeschrieben wird. Klasse Service bis jetzt!
Vorgestern (Donnerstag) wurde mir die Leitung gesperrt, wohlbemerkt nicht das Fernsehen, sondern Telefon und Internet. Also habe ich Freitag um 7:30 Uhr bei KD angerufen in der Mahnabteilung mit autorisierten Mittarbeitern die ja auch die Freischaltung veranlassen können. Die Freischaltung wird sofort veranlasst wurde mir entschuldigender Weise mitgeteilt. Heute Nachmittag wird die Leitung frei sein. Nix da sie war natürlich nicht frei. So habe ich erneut angerufen (in der Sorge es wird bald Wochenende, da kann mich nicht geholfen werden). Der Mitarbeiter sagte mir ja das wird heute Nacht nach Schichtende geschehen, wenn nicht rufen sie morgen in der Störungsstelle an. Fein ich habe gerade dort angerufen und man sagte mir da müssen Sie zur Mahnabteilung und die ist erst wieder Montag im Hause.

Und hier beginnt meine Wut!
Es war nicht meine Schuld das abgestellt wurde, es ist nicht meine Schuld das KD am Freitag schon Wochenende hat. Und nun frage ich mich, warum gibt es keine Notfall Nummer?? Man muß das doch auch mal menschlich sehen und nicht alles auf die Computer schieben oder von einer Abteilung in die nächste.
Oder gibt es gar diese Notfallnummer und man wollte sie mir nicht geben?

Ich schreib das hier nur weil in diesem Thread alle eine Lanze für KD brechen wollen. Ich brauche kein Geschleime, keine Kundenbefragungen oder inkompetente Mitarbeiter. Ich brauche Telefon und Internet und Kundenservice, dafür zahle ich ja auch.
Fabian
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von Fabian »

LostEden hat geschrieben: Ich schreib das hier nur weil in diesem Thread alle eine Lanze für KD brechen wollen. Ich brauche kein Geschleime, keine Kundenbefragungen oder inkompetente Mitarbeiter. Ich brauche Telefon und Internet und Kundenservice, dafür zahle ich ja auch.
Du hast anscheinend den Thread nicht ganz gelesen. Hier gab es Missverständnisse, weil der Titel des Threads den Anschein erweckte, hier ging es nur ums Internet und nicht um Telefonie.
Die Teilsperre, von der hier berichtet wurde, ist ja gesetzlich geregelt. ich nehme an, dass es dem Gesetzgeber in erster Linie darum ging, dass sie angewendet werden sollte, wenn die laufenden Zahlungen ausbleiben.
Das steht in der TKG aber nicht, sodass KDG diese Regelung für sich in Anspruch nimmt, einmalige Zahlungen einzutreiben, auch wenn sie strittig sind.
Das ist m.E. rechtswidrig, solange der strittige Betrag nur 75 Euro oder weniger beträgt.
Eine andere Frage ist, wie man durchsetzen kann, dass wieder freigeschaltet wird. Wer sich nicht auf einen langwidrigen Prozess vor Gericht einlassen will, kann noch die Regulierungsbehörde anrufen. Die von dort angebotene Vermittlung wird aber m.E. auch nicht schnell zum Ergebnis führen.
Solange nur die regelmässigen Beträge vom Konto abgebucht werden, gibt es aber so leicht keine Schwierigkeiten.
Es spricht auch einiges dafür, seine Telefonie bei einem anderen Provider sicherzustellen und auf die Homebox zu verzichten.
guenter24
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von guenter24 »

Fabian hat geschrieben:[
Es spricht auch einiges dafür, seine Telefonie bei einem anderen Provider sicherzustellen und auf die Homebox zu verzichten.
Dann funktioniert dein Telefon überhaupt nicht mehr, wenn Dir KDG das Internet sperrt. :D
Dann müsstes Du eine echten Festnetzanschluß (analog oder ISDN) haben, wenn das Telefon weiterhin funktionieren soll.
Fabian
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von Fabian »

guenter24 hat geschrieben: Dann funktioniert dein Telefon überhaupt nicht mehr, wenn Dir KDG das Internet sperrt. :D
Bei der Vollsperre ist das richtig. Bei der Teilsperre habe ich vor Jahren noch mit Skype telefonieren können.
Dusnet verlangt 80kbit/s an Bandbreite für den Kanal. Da wird es bei der Teilsperre im Upload schon etwas eng.
guenter24 hat geschrieben:Dann müsstes Du eine echten Festnetzanschluß (analog oder ISDN) haben, wenn das Telefon weiterhin funktionieren soll.
Damit ist man natürlich auf der sicheren Seite.

Eine Alternative ist aber hierzu noch ein anderer Breitbandanschluss, den man heutzutage ziemlich schnell erhält.
In meiner Fritzbox wird dann nur ein anderer Breitbandprovider eingetragen. Eine Portierung der Rufnummern entfällt dann.
guenter24
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von guenter24 »

Fabian hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben: Dann funktioniert dein Telefon überhaupt nicht mehr, wenn Dir KDG das Internet sperrt. :D
Bei der Vollsperre ist das richtig. Bei der Teilsperre habe ich vor Jahren noch mit Skype telefonieren können.
Dusnet verlangt 80kbit/s an Bandbreite für den Kanal. Da wird es bei der Teilsperre im Upload schon etwas eng.
guenter24 hat geschrieben:Dann müsstes Du eine echten Festnetzanschluß (analog oder ISDN) haben, wenn das Telefon weiterhin funktionieren soll.
Damit ist man natürlich auf der sicheren Seite.

Eine Alternative ist aber hierzu noch ein anderer Breitbandanschluss, den man heutzutage ziemlich schnell erhält.
In meiner Fritzbox wird dann nur ein anderer Breitbandprovider eingetragen. Eine Portierung der Rufnummern entfällt dann.
Jetzt gehst Du aber langsam in das Reich der Fantasie :confused:
Wer macht den sowas, letztlich wechseln doch (fast) jeder zu KDG weil er einen günstigen, schnellen Internet- und Telefonanschluß möchte.
Sich dann für den Fall von Zahlungsschwierigkeiten zusätzlich einen weiter, kostenpflichtigen und sicherlich auch teureren Internet- und Telefonanschluß einrichten lassen, entspricht nun aber wirklich jedem wirtschaftlichen Denken. :D
Außerdem käme ja nur ein langsamer DSL-Anschluß in Frage, denn ein weiterer Breitbandanschluß auf dem selben Breibband-Hausanschluß ist m.W. nicht möglich.
Außerdem haben die einzelnen Anbieter in ihren Versorgungsgebieten ein "Monopol".
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von Gastanmeldung »

guenter24 hat geschrieben:Außerdem käme ja nur ein langsamer DSL-Anschluß in Frage, denn ein weiterer Breitbandanschluß auf dem selben Breibband-Hausanschluß ist m.W. nicht möglich.
Außerdem haben die einzelnen Anbieter in ihren Versorgungsgebieten ein "Monopol".
Warum? Kabelinternet und DSL werden unterschiedlich bereitgestellt.
Ich kann bei mir z.b. Kabelinternet mit 100 Mbit und bei der Telekom VDSL50 bestellen.

Gruß Gastanmeldung
guenter24
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von guenter24 »

Gastanmeldung hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:Außerdem käme ja nur ein langsamer DSL-Anschluß in Frage, denn ein weiterer Breitbandanschluß auf dem selben Breibband-Hausanschluß ist m.W. nicht möglich.
Außerdem haben die einzelnen Anbieter in ihren Versorgungsgebieten ein "Monopol".
Warum? Kabelinternet und DSL werden unterschiedlich bereitgestellt.
Ich kann bei mir z.b. Kabelinternet mit 100 Mbit und bei der Telekom VDSL50 bestellen.

Gruß Gastanmeldung
Stimmt, nur geht DSL oder VDSL über die (alte) Telefonleitung und ein Breitbandkabelanschluß über das (neue) Koaxkabel (Kabel-TV).
Und ein Kabelmodem oder Kabelmodem mit Router funktioniert halt nur am Breitbandkabelanschluß und bietet auch keine Möglichkeit
zusätzlich Telefon oder (V)DSL einzuspeisen.
Bliebe nur die Möglichkeit, zwei voneinader völlig unabhängige System zu betreiben.
Das mag in Einzefällen, wenn Kosten keine Rolle spielen und aus Sicherheitsgründen (Redundanz) evtl. sinnvoll sein, aber bestimmt nicht für den
privaten Nutzer, nur um so einen zweiten Versorgungsweg zu haben, für den Fall, daß er eine Sperre wegen Zahlungsrückstand bekommt. :D
Fabian
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von Fabian »

Es geht hier nicht um Zahlungsrückstände, sondern um Falschbuchungen aus unterschiedlichsten Gründen, die nicht vom Kunden verursacht wurden.
Die Fritzbox 7270, die KDG immer noch als Homebox anbietet, ist sowohl für den Betrieb an der Telefonleitung als auch den Betrieb mit einem Kabelmodem geeignet. Ein "Systemwechsel" ist mit dieser Box ziemlich einfach.
Nur die Portierung der Rufnummern ist ziemlich umständlich. Die sind deshalb besser bei einem Provider aufgehoben, der nicht bei eigenen Versäumnissen das Telefon des Kunden sperrt.
weihnachtsmann
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Re: Internet freischalten! - sperrung aufgrund zuortnungs Fe

Beitrag von weihnachtsmann »

LostEden hat geschrieben: Und hier beginnt meine Wut!
Es war nicht meine Schuld das abgestellt wurde, es ist nicht meine Schuld das KD am Freitag schon Wochenende hat. Und nun frage ich mich, warum gibt es keine Notfall Nummer?? Man muß das doch auch mal menschlich sehen und nicht alles auf die Computer schieben oder von einer Abteilung in die nächste.
Oder gibt es gar diese Notfallnummer und man wollte sie mir nicht geben?
deine Wut ist verständlich. es gibt aber tatsache keine "notfallnummer" am Wochenende. Die Buchhaltung ist wie der Bankschalter nur Montags bis Freitags da, dafür aber mit sicherlich längeren "Öffnungszeiten" als bei der Bank: 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr