Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

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rfk
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Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von rfk »

Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, mit meinem bisherigen Anschluss (Internet+Telefonie) zu KD zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, meine aktuelle Rufnummer würde ich gern mitnehmen. Nun lese ich auf der Homepage von KD folgendes, was mich etwas stutzen lässt (entsprechende Passage hervorgoben):
KD FAQ hat geschrieben:[...] Sowohl den Auftrag zur Rufnummernmitnahme, als auch die Kündigung leiten wir nach der erfolgreichen Installation Ihres Anschlusses an Ihren derzeitigen Anbieter weiter.
Das bedeutet ja wohl, dass KD meinen alten Vertrag erst dann kündigt und die Rufnummernübernahme beantragt, wenn mein KD Anschluss installiert wurde. Heißt das, dass ich den KD Vertrag bereits zwei Monate vor Ablauf meines alten Vertrags nehmen und somit doppelt zahlen muss? Oder wird der Anschluss etwa zwei Monate im Voraus installiert und erst danach nutzbar/kostenpflichtig?

Weiterhin, was passiert, wenn der Anschluss in meiner Mietwohnung nach Vertragsabschluss technische Probleme macht (Kabel im Haus zu alt, etc.) und somit ohne Änderungen an der Hausverkabelung nicht nutzbar ist?

Danke für die Info.
Newty
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von Newty »

rfk hat geschrieben: Das bedeutet ja wohl, dass KD meinen alten Vertrag erst dann kündigt und die Rufnummernübernahme beantragt, wenn mein KD Anschluss installiert wurde. Heißt das, dass ich den KD Vertrag bereits zwei Monate vor Ablauf meines alten Vertrags nehmen und somit doppelt zahlen muss? Oder wird der Anschluss etwa zwei Monate im Voraus installiert und erst danach nutzbar/kostenpflichtig?
Ja, wenn du so online bestellst, zahlst du für 2 oder mehr Monate doppelt. Die Tarife, die im Internet angeboten werden, müssen nicht zwangsläufig die billigsten sein. Restlaufzeitprogramm gibts zum Beispiel auf jeden Fall beim Medienberater und evtl auch bei der Hotline.
Weiterhin, was passiert, wenn der Anschluss in meiner Mietwohnung nach Vertragsabschluss technische Probleme macht (Kabel im Haus zu alt, etc.) und somit ohne Änderungen an der Hausverkabelung nicht nutzbar ist?
Entweder, das Kabel ist so mies, dass man dir keinen Anschluss anbieten kann. Dann passiert nichts. Keine Kündigung beim Altanbieter, kein Anschluss von KDG.
Wenn die Störungen erst später auftreten, sind diese in der Regel behebbar und müssen dann - wie auch bei jedem anderen Provider - regulär gelöst werden.
Mit Glasfaser in den Keller
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rfk
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von rfk »

Na das nenne ich mal kundenunfreundlich. Wer ist denn bitte bereit, bei einem normalen Wechsel mit Rufnummernmitnahme (Standard!?) mehrere Monate doppelt zu bezahlen? Es wären bei mir dann insgesamt immerhin 60,- EUR - das sehe ich nicht ein. An der Hotline habe ich nach knapp 15 Minuten aufgegeben, aber was ist ein Medienberater?
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koaschten
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von koaschten »

Naja, mit ein wenig Wissen kann man auch den alten Anbieter selbst kündigen und die Portierung selbst nachträglich machen. In der Regel kann man bis zu einen Monat nach Ablauf des Vertrages noch Rufnummern portieren. Das Formular gibts auf Anfrage via KDG Hotline.
rfk
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von rfk »

Kriegt man bei Anschlussschaltung nicht von KD zwei neue Nummern zugewiesen? Wird dann nach der Portierung eine davon durch die "alte" ersetzt? Außerdem habe ich gelesen, dass der alte Provider nach Kündigung die Portierung verweigern kann? Handelt sich bei mir um Arcor/Vodafone. Verlieren möchte ich meine Nummer ungern...
cable_guy
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von cable_guy »

Portieren von Festnetznummern im gleichen Vorwahlbereich muss jeder Provider bei Providerwechsel machen wenn der Kunde das wünscht.
Bei Kabel Deutschland gibt es immer eine! Festnetznummer wenn der Anschluss geschaltet wird, und eine Portierung später erfolgt.
Wechselt man mit zwei oder drei Nummern zu Kabel Deutschland, hat man später drei oder vier Nummern. (u.s.w.) Standard sind zwei.
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Scraby
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von Scraby »

koaschten hat geschrieben:Naja, mit ein wenig Wissen kann man auch den alten Anbieter selbst kündigen und die Portierung selbst nachträglich machen. In der Regel kann man bis zu einen Monat nach Ablauf des Vertrages noch Rufnummern portieren. Das Formular gibts auf Anfrage via KDG Hotline.
cable_guy hat geschrieben:Portieren von Festnetznummern im gleichen Vorwahlbereich muss jeder Provider bei Providerwechsel machen wenn der Kunde das wünscht. Bei Kabel Deutschland gibt es immer eine! Festnetznummer wenn der Anschluss geschaltet wird, und eine Portierung später erfolgt.
Wechselt man mit zwei oder drei Nummern zu Kabel Deutschland, hat man später drei oder vier Nummern. (u.s.w.) Standard sind zwei.
So und nun noch einmal :grin: (Mail der Bundesnetzagentur ist etwas gekürzt, da nicht alles relevant ist)

1) eine nachträgliche Rufnummernmitnahme kann innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung gemacht werden
2) bei einer nachträgliche Rufnummernmitnahme besteht kein Rechtsanspruch und man ist immer auf die Kulanz des Anbieters angewiesen

Vorgangsnummer 2011-07-15-0012/216-3
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als „Portierung“ bezeichnet). Eine entsprechende Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs und der Interessen der Telefonkunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen des drohenden Verlusts einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen bzw. bei einem Wechsel eine neue Rufnummer kommunizieren müssen.

Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben.

Eine der Voraussetzungen der Rufnummernportierung ist das Vorliegen des Portierungsauftrages, spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung, beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Anbieter. Sollte der Portierungsauftrag nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig vorgelegen haben, wäre die Portierung gescheitert und die Rufnummer(n) nicht mehr verfügbar.

Die Rufnummer(n) könnte allenfalls auf Kulanzbasis portiert werden. In der Regel wird die nachträgliche Portierung, wenn innerhalb von 3 Monaten beantragt, aber dennoch durchgeführt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice

rfk hat geschrieben:Na das nenne ich mal kundenunfreundlich. Wer ist denn bitte bereit, bei einem normalen Wechsel mit Rufnummernmitnahme (Standard!?) mehrere Monate doppelt zu bezahlen? Es wären bei mir dann insgesamt immerhin 60,- EUR - das sehe ich nicht ein. An der Hotline habe ich nach knapp 15 Minuten aufgegeben, aber was ist ein Medienberater?
Das gleicht sich eigentlich alles aus. Du bekommst zum Beispiel bei der Onlinebestellung 30,- Euro Gutschrift. Der monatliche Preis des KDG-Anschlusses beträgt (Internet & Telefon 32) in 2 Monaten 39,80 Euro. Du hast also wenn du es so nimmst in diesem Zeitraum eine Doppelzahlung von 9,80 Euro. Denn du musst für deine Rechnung die Kosten des KDG-Anschlusses nehmen und nicht die des alten Anbieters. Denn diese Laufzeit musst du auch erfüllen wenn du zu einem anderen Anbieter gehst.
rfk
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von rfk »

Genau das meinte ich eben. Und die Rufnummer ist mir nicht ganz unwichtig.

Du kannst hier nicht mit 2x19,90 rechnen, denn immerhin kostet es nach 12 Monaten 29,90. Weiterhin möchte ich die Fritzbox (+ 5 EUR), wodurch ich auf durchschnittliche 30 EUR pro Monat komme (x2 sind die von mir genannten 60 EUR). Außerdem kannst du die 30 EUR Online-Bonus nicht abziehen, da ja noch mal 30 EUR Bereitstellungsentgeld dazukommen.
Bielo

Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von Bielo »

@rfk

Wieso überliest du das Wichtigste?
Newty hat geschrieben: Restlaufzeitprogramm gibts zum Beispiel auf jeden Fall beim Medienberater und evtl auch bei der Hotline.
Soll heißen, du bekommst Gutschriften und zahlt nicht doppelt. Ich hatte Gutschriften über 6 Monate erhalten.
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VBE-Berlin
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Re: Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme

Beitrag von VBE-Berlin »

rfk hat geschrieben:aber was ist ein Medienberater?
ein Berater vor Ort, der die aktuellen Sonderkonditionen für Deine Hausverwaltung kennt, alle Bundleangebote hat, die vielfach preiswerter sidn, als auf der Homepage dargestellt und in den meisten Fällen auch Dein Ansprechpartner bleibt, wenn es doch mal Probleme gibt.

zu erreichen unter:

http://www.kabeldeutschland.de/info-ser ... splay=true

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