Der § 323 BGB regelt den Rücktritt!Visuo hat geschrieben: §323 BGB gibt es ja Abschnitt 2
Erfahrungen mit fristloser Kündigung?
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Re: Erfahrungen mit fristloser Kündigung?
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- Registriert: 26.11.2011, 11:59
Re: Erfahrungen mit fristloser Kündigung?
Den Brief mit zwei Wochen Fristsetzung wollte ich eigentlich heute gleich in den Briefkasten werfen, aber da entdeckte ich die neue Firmware. Dachte wenn es jetzt nicht hinhaut ordentlich die nächsten 24 Stunden, kann man einfach mal sehen was passiert wenn ich fristlos kündige. Paragraphen kann man ja immer mal so oder so auslegen. Wenn sie nicht akzeptieren sollten, werden sie aber sicherlich aufwachen und sich mal Mühe geben ist meine Taktik und wenn sie akzeptieren ist auch ok. Bin wirklich seit nun fast drei Jahrer ein super zufriedener Kunde mit meiner 32 Mbit gewesen und hab auch im Bekanntenkreis im KD nur empfehlen können. Eigentlich möchte ich ja daher auch nicht kündigen, aber man sieht sich ja nun gezwungen.