Frage zu Restlaufzeitprogramm

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
figurehead
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Frage zu Restlaufzeitprogramm

Beitrag von figurehead »

Folgende Situation bei mir:

Hab momentan einen Internet-Anschluß über die Telekom ("web'n walk Connect L") der noch bis Okt 2012 läuft (Vertrag bereits gekündigt). Da mir die andauernde Drosselung auf die Nerven geht, würde ich gern jetzt schon zu KD wechseln und das Restlaufzeitprogramm in Anspruch nehmen. Dazu nun folgende Fragen:

1. Welche Grundgebühr wird beim RLP gutgeschrieben? Die von Kabel Deutschland oder die der Telekom?

2. Der "Web'n Walk" Tarif ist ja ein Mobilfunk Internet Anschluß. Akzeptiert das KD überhaupt oder müsste ich einen DSL Anschluß haben um das RLP in Anspruch zu nehmen?

3. Ich würde gerne "Internet & Telefon 32 flex" auswählen, welches momentan 14,90 Eur im ersten Jahr kostet. Zahle ich nach 6 Monaten RLP auch 14,90 Eur bis das erste Jahr vorbei ist oder muss ich gleich 24,90 Eur zahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Scraby
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Re: Frage zu Restlaufzeitprogramm

Beitrag von Scraby »

1) Die Grundgebühr des Kabel Deutschland-Anschlusses
2) Meines Wissens gilt das Angebot nur für DSL und nicht für Mobilfunk
3) Man zahlt ab Installation für 12 Monate den Neukundenpreis und bekommt im Rahmen des RLZP nur Gutschrift, welche verrechnet wird
figurehead
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Re: Frage zu Restlaufzeitprogramm

Beitrag von figurehead »

Ok, danke!
Scraby hat geschrieben:2) Meines Wissens gilt das Angebot nur für DSL und nicht für Mobilfunk
Kann das jemand bestätigen?
BasisBeat
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Re: Frage zu Restlaufzeitprogramm

Beitrag von BasisBeat »

Das Restlaufzeitprogramm nennt sich auch "DSL-Wechsleraktion".
Bedeutet, du bekommst die Gutschrift nur, wenn ein DSL Vertrag vorliegt. Alles andere wird abgelehnt.
daelch
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Re: Frage zu Restlaufzeitprogramm

Beitrag von daelch »

Kann ich das Restlaufzeitprogramm auch nutzen, wenn ich keine Rufnummern zu KD mitnehme, sondern einfach nur die Kündigungsbestätigung meines DSL Anbieters sende?
informant
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Re: Frage zu Restlaufzeitprogramm

Beitrag von informant »

daelch hat geschrieben:Kann ich das Restlaufzeitprogramm auch nutzen, wenn ich keine Rufnummern zu KD mitnehme, sondern einfach nur die Kündigungsbestätigung meines DSL Anbieters sende?
Ja, eine Rufnummermitnahme ist keine Vorraussetzung. Du musst es das Restlaufzeitprogramm nur bei Bestellung mit gebucht haben.

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