wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?

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Bielo

Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?

Beitrag von Bielo »

Anudeath hat geschrieben: Also wird (aus meiner Sicht) jeder Kunde darüber informiert, dass KDG den Betrag normalerweise verrechnet.
Genau das kritisiere ich doch. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. KDG hat m.E. zu unrecht erhaltenes Geld sofort zurück überweisen. Wozu muss ich danach fragen? Das ist doch genau das System, was u.a. hier bemängelt wird.
Bielo

Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?

Beitrag von Bielo »

Nibelungen hat geschrieben:Also so normal ist eine Rückzahlung nicht (mehr?).
Wohl wahr. Aber weil es fast alle machen, muss man es ja nicht gut heißen.
Gastanmeldung
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?

Beitrag von Gastanmeldung »

Anudeath hat geschrieben: da gibt es doch nur 2 Varianten: entweder mal klärt das telefonisch und bekommt mitgeteilt, dass Gutschrift normalerweise verrechnet wird. Dann kann man gleich sagen: Nein, ich will dieses Guthaben erstattet haben und alles ist gut.
Kurze Frage dazu. In welchem Zeitfenster erfolgt dann die Erstattung?

Gruß Gastanmeldung
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?

Beitrag von VBE-Berlin »

Jotortelli hat geschrieben: In solchen Fällen könnte man ja dann doch vorher mal nachfragen.
Das macht Sky z.B. seit einer ganzen Weile. Siw KSG (leider) noch nicht.
Gastanmeldung hat geschrieben:Kurze Frage dazu. In welchem Zeitfenster erfolgt dann die Erstattung?
Soweit mir bekannt: Beim nächsten Zahlungslauf für den Kunden.

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Anudeath
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?

Beitrag von Anudeath »

Gastanmeldung hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben: da gibt es doch nur 2 Varianten: entweder mal klärt das telefonisch und bekommt mitgeteilt, dass Gutschrift normalerweise verrechnet wird. Dann kann man gleich sagen: Nein, ich will dieses Guthaben erstattet haben und alles ist gut.
Kurze Frage dazu. In welchem Zeitfenster erfolgt dann die Erstattung?

Gruß Gastanmeldung
Also ein teil wird (leider) immer verrechnet, da Gutschriften erst für den nächsten Rechnungslauf eingestellt werden können. Die erstattung des Restguthabens ist möglich, sobald Rechnung erstellt wurde.

Der Kundenservice gibt die entsprechende Anforderung (nur auf Kundenwunsch) an die Buchhaltung und die erstatten den Betrag in der Folgewoche (zur Info: Erstattungsläufe erfolgen immer nur am Anfang jeder neuen Woche)