Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig ?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Tigerzahn
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von Tigerzahn »

Warte ab, bis der Hausjurist des Forums vorbei kommt und dich über deine strafrechtlich relevanten Anschuldigungen aufklärt.
Jaja, ich nehms zurück. Weiß schon. Alles klar... deiner Antwort nach nehme ich sowieso an, dass gewisse Postings hier wieder rausgenommen werden.
Zuletzt geändert von Tigerzahn am 20.04.2012, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
Tigerzahn
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von Tigerzahn »

@koaschten
Mehr nicht? Danke dir!
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Scraby
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von Scraby »

Tigerzahn hat geschrieben:Das sehe ich anders! Ich werde einen Anwalt konsultieren und über eine Anzeige nachdenken, denn ich hätte niemals den Vertrag abgeschlossen, wenn ich richtig informiert worden wäre!
Diesen Beitrag jetzt bitte nicht negativ auffassen (und nein, ich bin nicht Hausjurist des Forums :wink: ) Es soll dir nur aufzeigen, dass dein Anwalt hier auch wenig machen kann. Ist aber keine Rechtsberatung.

• Du hast den Vertrag telefonisch abgeschlossen und somit ein Widerrufsrecht
Tigerzahn hat geschrieben:Mir wurde gesagt, dass das nicht ginge.
Du hast eine Auftragsbestätigung erhalten, in der du über das Widerrufsrecht informiert wurde. Im Detail steht dort:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärungen, sofern diese nicht im Handel abgegeben wurden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen sind (1) über die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, (2) über die Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss. Die Frist beginnt auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


• Man hat dir gesagt, dass du deine eigene Fritz!Box weiterhin für die Telefonie verwenden kannst.

Schau mal in die AGB, die du zum Vertragsabschluss erhalten hast.

1. LEISTUNGSUMFANG
Kabel Deutschland erbringt folgende Leistungen:

1.1. Kabel Deutschland stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag, diesen Besonderen Geschäftsbedingungen sowie der LB/PL einen Telefonanschluss zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über seinen Kabelanschluss zu telefonieren. Die Art und die Anzahl der zugelassenen Endgeräte ergeben sich aus der LB. Nutzt der Kunde den Telefonanschluss auf Basis der HomeBox, wird Kabel Deutschland den Telefondienst ausschließlich an diesem bei Kabel Deutschland erworbenen integrierten Zusatzgerät bereitstellen.


• Man hat dir gesagt, dass du bei Nutzung des Kabelmodems 6 Telefonnummern mitnehmen kannst.

1.2. Kabel Deutschland teilt dem Kunden bis zu zwei – bzw. bei Kunden, die über die HomeBox telefonieren, bis zu drei – kostenlose Rufnummern zu. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser weitere Rufnummern. Die Preise für diese weiteren Rufnummern ergeben sich aus der LB/PL. Der Kunde kann bei einem Standardanschluss ohne HomeBox bis zu fünf seiner bereits bestehenden Rufnummern weiter nutzen, wenn diese von seinem bisherigen Anbieter auf Kabel Deutschland portiert wurden (Rufnummernportierung).


Auch wenn ich deinen Ärger aufgrund der Falschberatung absolut nachvollziehen kann (würde mir ja nicht anders gehen) trägst du auch eine gewisse Mitschuld. Denn man hat dich vor der Installation über alle Einschränkungen informiert. Du hast dich jedoch auf etwas verlassen, was dir am Telefon erzählt wurde und nun nicht mehr nachvollziehbar ist. Somit steht deine Aussage, gegen ein Telefonat was nicht prüfbar ist und gegen die schriftlichen Informationen die du erhalten hast.

Da du keinen Gebrauch von deinem Widerrufsrecht gemacht hast und der Installation zugestimmt hast, hast du den oben teilweise zitierten AGB-Inhalten zugestimmt.
Tigerzahn hat geschrieben:Also werde ich wohl oder übel genötigt sein, diese Homebox zu bestellen und 2 Jahre mit dem Mist durchzuhalten. :cry:
Hierzu noch eine Anmerkung im Voraus, bevor der nächste Schreck kommt. Wenn du deinen Internet & Telefon-Anschluss auf die Nutzung der HomeBox umstellen lässt, verlierst du die Neukundenpromotion. Bedeutet, dass du sofort 29,90 Euro (Ich geh von Internet & Telefon 32 aus) + 5,- Euro für die HomeBox zahlst. Dafür hast du aber keine 24 Monate Vertragslaufzeit mehr, sondern nur noch 12 Monate ab der Umstellung.

Wenn du also wieder von Kabel Deutschland weg willst, ist der schnellste Weg der Wechsel auf die HomeBox und dann gleich die Kündigung zu x+ 12 Monaten. Dann bist du bereits nach einem Jahr wieder draußen.

Ist zwar ne ganze Menge Text, ich hoffe dennoch, dass du damit was anfangen kannst.

Gruß Scraby
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koaschten
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von koaschten »

Feiner Text Scraby. :anbet:
Kunterbunter
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von Kunterbunter »

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steve0564
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von steve0564 »

Scraby hat geschrieben:Der Kunde kann bei einem Standardanschluss ohne HomeBox bis zu fünf seiner bereits bestehenden Rufnummern weiter nutzen, wenn diese von seinem bisherigen Anbieter auf Kabel Deutschland portiert wurden (Rufnummernportierung).
Zwischenfrage: Ist das neu? Ich konnte damals (2010) erfolgreich 10 Nummern hinportieren!
Anbindung: KD 32/2
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Anudeath
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von Anudeath »

steve0564 hat geschrieben:
Scraby hat geschrieben:Der Kunde kann bei einem Standardanschluss ohne HomeBox bis zu fünf seiner bereits bestehenden Rufnummern weiter nutzen, wenn diese von seinem bisherigen Anbieter auf Kabel Deutschland portiert wurden (Rufnummernportierung).
Zwischenfrage: Ist das neu? Ich konnte damals (2010) erfolgreich 10 Nummern hinportieren!
Also wenn ich deine Signatur richtig interpretiere, hast du die alte HomeBox (7270-Fritte) an deinem Anschluss dranne...das heißt, dass du bis zu 10 Rufnummern portieren konntest, da du ja eine HomeBox hast! :streber:

Siehe Seite 2 (meine Antwort :D ). Dort steht unter anderem: Hat der Kunde sich für den Telefonanschluss über die
HomeBox entschieden, kann er einen gesamten 10er-Rufnummernblock portieren und die
Rufnummern nach erfolgreicher Portierung individuell nutzen.
steve0564
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Re: Falsche Auskunft z. Vertragsabschluss - was ist richtig

Beitrag von steve0564 »

Anudeath hat geschrieben: Also wenn ich deine Signatur richtig interpretiere, hast du die alte HomeBox (7270-Fritte) an deinem Anschluss dranne...das heißt, dass du bis zu 10 Rufnummern portieren konntest, da du ja eine HomeBox hast! :streber:

Siehe Seite 2 (meine Antwort :D ). Dort steht unter anderem: Hat der Kunde sich für den Telefonanschluss über die
HomeBox entschieden, kann er einen gesamten 10er-Rufnummernblock portieren und die
Rufnummern nach erfolgreicher Portierung individuell nutzen.
Stimmt von vorne bis hinten!! :oops:
Danke!
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