Taucheranzug hat geschrieben:
"Ab einem Gesamtdownload von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s Downloadgeschwindigkeit zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdownload von 60 GB pro Tag durchgeführt."
Tja, nun stellt sich zum einen die Frage, ob es legitim ist, Usenet-Zugriffe als "Filesharing" zu bezeichnen.
Solang es nicht möglich ist, die Binaries von Usenext und Consorten (Du weißt genau, was ich meine - keine Grundsatzdiskussion) abzuschalten - solang gilt (hier ibs. Net-News aka netnewstransferprotokoll ala nntp:// ):
"ÜBERTRAGUNGSGESCHWINDIGKEIT
Um allen Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitbandkabelnetz zu
bieten, nutzt Kabel Deutschland folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen:
a.) An den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes werden automatisch
Gesamtverkehrsvolumenmessungen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig
durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, wird in den betroffenen
Netzsegmenten der Verkehr zur Sicherung derServicequalität folgendermaßen priorisiert: 1.)
Zeitkritische Anwendungen (z.B. Video-Streaming, Internet- /Videotelefonie, Online-Gaming) erhalten
Vorrang vor allen anderen Verkehren 2.) darüber hinaus haben alle andere Anwendungen, Dienste und
Protokolle (z..B. Internet surfen, Social Network) immer Vorrang vor File- Sharing-Anwendungen (z.B.
Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News). Dadurch kann sich in den betroffenen Netzsegmenten
die Übertragungsgeschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren."