Restlaufzeitprogramm im Vertrag

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ttmicro
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von ttmicro »

Bevor die Kündigungsbestätigung nicht bei KDG vorliegt, zahslt du erstmal ab Installation - die Einrichtungsgebühr sowieso, die ist unabhängig vom Restlaufzeitprogramm, die Grundgebühr - bis die Kündigunsbestätigung vorliegt. Dann gibt es eine Gutschrift für die Zeit, die dein alter Vertrag und der neu mit KDG parallel laufen (max. 6 Monate), diese wird verrechnet, bis sie aufgebraucht ist.

Auch bei mir stand nix in den Unterlagen, einzig im Anschreiben zur Auftragsbestätigung stand ein Hinweis auf das Restlaufzeitprogramm und den entsprechenden Voraussetzungen. Mein Anschluss bie KDG wurde 6 Monate vor Ablauf des Altvertrages geschaltet, Kündigung und Rufnummernportierung wurde von KDG übernommen. Trotzdem musste ich aktiv werden, die Kündigungsbestätigung an KDG schicken (obwohl KDG ja die Kündigung übernommen hat) und auch noch telefonisch darauf hinweisen. Dann ging's aber problemlos mit der Gutschrift. Aber solange hab ich auch die Grundgebühr gezahlt.
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Anudeath
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Anudeath »

ttmicro hat geschrieben: ...Auch bei mir stand nix in den Unterlagen, einzig im Anschreiben zur Auftragsbestätigung stand ein Hinweis auf das Restlaufzeitprogramm und den entsprechenden Voraussetzungen...
Das steht dort nur, wenn du die Aktion Restlaufzeit gebucht bekommen hast. Entweder steht dort in Klammer bis zu 3, oder bis zu 6 Freimonate. Das entspricht der gebuchten Aktion, entweder mit 3 oder 6 Freimonaten in deinem Vertrag. Nur wenn es entsprechend gebucht ist, bekommst du den Hinweis auf die Aktion in den Merkblättern zur Auftragsbestätigung.

Und ja man muss immer die Kündigungsbestätigung vom alten Provider einreichen. Das ist Bedingung für die Buchung der Freimonate.
Viddek
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Viddek »

Siehst du bei dir steht in der Auftragsbestätigung was dazu, genau das fehlt eben bei mir - und das ja mein Problem. Der Rest ist mir auch klar.
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Anudeath
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Anudeath »

Viddek hat geschrieben:Siehst du bei dir steht in der Auftragsbestätigung was dazu, genau das fehlt eben bei mir - und das ja mein Problem. Der Rest ist mir auch klar.
Lass mich raten: Du hast bei der Bestellhotline angerufen...falls ja: es kann vorkommen, das die Aktion bei Vertragsanlage nicht gebucht wird.
Ist aber meistens kein Problem: Teile mit, dass dir bei Auftragserteilung die Aktion zugesichert wurde und droh bereits mit Widerruf, falls Aktion nicht nachgebucht wird.

i.d.R. gekommst du sofort ne neue Auftragsbestätigung, in der die Aktion in den Merkblättern eingetragen wurde...oder es kommt sogar ein separates Schreiben bei dir an, in dem die Buchung der Aktion bestätigt wird.
Viddek
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Viddek »

Genau das habe ich gemacht, habe auch am Freitag gefordert, dass das ankommt, bevor der Techniker am Mittwoch kommt. Mal sehen, ob es moin da ist.
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ttmicro
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von ttmicro »

Anudeath hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben: ...Auch bei mir stand nix in den Unterlagen, einzig im Anschreiben zur Auftragsbestätigung stand ein Hinweis auf das Restlaufzeitprogramm und den entsprechenden Voraussetzungen...
Das steht dort nur, wenn du die Aktion Restlaufzeit gebucht bekommen hast. Entweder steht dort in Klammer bis zu 3, oder bis zu 6 Freimonate. Das entspricht der gebuchten Aktion, entweder mit 3 oder 6 Freimonaten in deinem Vertrag. Nur wenn es entsprechend gebucht ist, bekommst du den Hinweis auf die Aktion in den Merkblättern zur Auftragsbestätigung.
Mit der Auftragsbestätigung hab ich das Formular für den Kündigungsauftrag und die Rufnummern-Portierung bekommen und eine Zusammenfassung meiner Auftragsdaten. In den Auftragsdaten steht nix von Restlaufzeitprogramm.
Nur folgender Hinweis steht auf der Rückseite des Anschreibens (auf der ersten Seite steht nur das übliche blabla:
Sehr geehrter Herr ...,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich für den Internet & Telefon-Anschluss ...):
Ihr Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter läuft erst in einigen Wochen aus? Dann machen Sie mit: Bei unserer "Wechsler"-Aktion sparen Sie richtig viel Geld. Wieso? Weil wir Ihnen Geld erstatten! Und zwar unseren Grundpreis für jeden vollen Monat (maximal sechs Monate), der zwischen der Installation Ihres Internet & Telefon-Anschlusses und dem Kündigungstermin liegt, den Ihnen Ihr bisheriger Anbieter bestätigt hat.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns eine Kopie der Kündigungsbetätigung Ihres bisherigen Anbieters als Nachweis über Ihren Kündigungstermin zu. Sie erhalten dann von uns eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung. ...
Ich denke mal, hier handelt es sich um einen allgemeinen - völlig unverbindlichen - Hinweis, der nichts mit der tatsächlichen Buchung des Restlaufzeitprogramms zu tun hat. Erst als das Restlaufzeitprogramm tatsächlich lief, war es auch im Kundencenter unter Telefon & Internet -> Optionen eingebucht. Eine andere Bestätigung habe ich nicht bekommen.
Zuletzt geändert von ttmicro am 17.09.2012, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Anudeath
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Anudeath »

ttmicro hat geschrieben:
Ihr Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter läuft erst in einigen Wochen aus? Dann machen Sie mit: Bei unserer "Wechsler"-Aktion sparen Sie richtig viel Geld. Wieso? Weil wir Ihnen Geld erstatten! Und zwar unseren Grundpreis für jeden vollen Monat (maximal sechs Monate), der zwischen der Installation Ihres Internet & Telefon-Anschlusses und dem Kündigungstermin liegt, den Ihnen Ihr bisheriger Anbieter bestätigt hat.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns eine Kopie der Kündigungsbetätigung Ihres bisherigen Anbieters als Nachweis über Ihren Kündigungstermin zu. Sie erhalten dann von uns eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung. ...
Ich denke mal, hier handelt es sich um einen allgemeinen - völlig unverbindlichen - Hinweis, der nichts mit der tatsächlichen Buchung des Restlaufzeitprogramms zu tun hat. Erst als das Restlaufzeitprogramm tatsächlich lief, war es auch im Kundencenter unter Telefon & Internet -> Optionen eingebucht. Eine andere Bestätigung habe ich nicht bekommen.
Und genau das ist nicht der Fall. Diesen Passus findest du nur in deiner Auftragsbestätigung, wenn die Aktion gebucht ist.

es gibt 2 Varianten: einmal mit (maximal drei Monate) und einmal mit (maximal sechs Monate) , je nachdem, ob du die Aktion mit 3 oder 6 Freimonaten gebucht bekommen hast.
Viddek
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Viddek »

Genau der Passus ist bei mir nicht zu finden.
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ttmicro
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von ttmicro »

Und wieso war das erst in meinen Daten im Kundencenter als gebuchte Option eingetragen, als das Restlaufzeitprogramm lief und nicht von Anfang an? Ich musste erst aktiv werden, die Kündigungsbestätigung hinschicken und auch noch telefonisch darauf hinweisen, bevor das eingebucht wurde.

Es mag ja sein, dass dieser Hinweis nur dann gegeben wird, wenn die Aktion gebucht ist (kann ich aber nicht nachvollziehen), was aber völlig blödsinnig wäre, denn es geht nirgends draus hervor, dass das Restlaufzeitprogramm gebucht ist. Dieser Hinweis ist allgemein und unverbindlich und bietet keine Rechtsgrundlage.

In den gesamten Unterlagen gibt es nichts rechtsverbindliches in Sachen Restlaufzeitprogramm, und wenn ich den TE richtig verstanden habe, möchte er aber genau das haben - eine rechtsverbindliche Zusage.

EDIT: Hab mir den Hinweis nochmal durchgelesen und muss mich teilweise selbst korrigieren. Der Hinweis beinhaltet durchaus auch eine Rechtsverbindlichkeit, nämlich in der Aussage, dass man bei Zusendung der Kündigungsbestätigung eine entsprechende Gutschrift im Zuge des Restlaufzeitprogramms erhält.
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Anudeath
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Re: Restlaufzeitprogramm im Vertrag

Beitrag von Anudeath »

ttmicro hat geschrieben: EDIT: Hab mir den Hinweis nochmal durchgelesen und muss mich teilweise selbst korrigieren. Der Hinweis beinhaltet durchaus auch eine Rechtsverbindlichkeit, nämlich in der Aussage, dass man bei Zusendung der Kündigungsbestätigung eine entsprechende Gutschrift im Zuge des Restlaufzeitprogramms erhält.
so ist es. Eine genaue Bestätigung über die Höhe der Gutschrift kann natürlich erst erfolgen, wenn die genaue Restlaufzeit ermittelt ist. Und diese ergibt sich nun mal erst aus der zugesendeten Kündigungsbestätigung.