Dann müsste eine Multimediagestattung existieren. Die gilt normalerweise für das Haus. Sie müsste vom jeweiligen Hausverwalter unterschrieben sein und wird damit rechtsgültig, falls sie nicht widerrufen wird.creativsolution hat geschrieben:Zu 1 : Sie haben Internet also das volle program.. deren begründung ist ja, wer zuerst kommt und wir wollen keine bandbreite einbüssen..
http://kabeldeutschlandshop.de/wp-conte ... attung.pdf
Da wäre ich mir nicht so sicher. Zu klären ist, ob die Multimedigestattung für das Haus oder für eine einzelne Wohnung gilt.zu2 : Der Klageweg ist keine Option
Bist du sicher, dass der HÜP im Keller des Nachbarn ist ? Der gehört nämlich normalerweise zum Haus und nicht zu einzelnen Wohnungen, d.h. beide Wohnungen haben Zugangsrecht zum HÜP.creativsolution hat geschrieben:Zu den dosen und den kabeln.. Es liegen kabel in der wohnung die gehen in unseren keller liegen da aber blank, weil offensichtlich alles was kabel und mit pech die telekom betrifft in deren privatkeller liegt, und naja siehe andere posts.. lange nase.. ätsche bätsch.
Der HÜP zählt m.E. zu Gemeineigentum, ähnlich wie Flur und Treppe. Die darf der Nachbar auch nicht alleine benutzen, um schneller voran zu kommen.
Da diese Abmachung mit der Hausverwaltung getroffen ist, müsste das in den entsprechenden Unterlagen vorhanden sein. Bei zwei Wohnungen wird das wahrscheinlich abwechselnd mal der eine und mal der andere Eigentümer machen. Oder gibt es einen gesonderten Verwalter ?creativsolution hat geschrieben:Es ist alles vorhanden.. ich werd mal den vermieter auf diesen multimedia vertrag ansprechen.. keine ahnung.. es wissen alle wir sind im recht aber wie will man sie zwingen das wissen die leider auch.
Die Chancen bei einer Klage wären dann aber nicht so schlecht. Hoffentlich weiss das der Nachbar.creativsolution hat geschrieben:Das ärgerliche ist wir haben den mietvertrag auf grund dessen unterschrieben.. das internet verfügbar ist und nun kämpfen wir seit wochen und gehen daran finanziell mit pech kaputt..