Rufnummernmitnahme

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twen-fm
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von twen-fm »

Gruß Cable Guy
Dein Benutzername kommt mir irgendwie bekannt vor :D
Ich habe ein echtes DEJA VU´... :D :D :D
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Ak_deniro
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von Ak_deniro »

hallo,

könnte mir jemand so ein leeres Portierungsauftrag zuschicken, wäre echt geil wenn ich sowas nochmal ausfüllen könnte und auch persönlich abgeben würde?

Oder gibts eine Internetseite wo man sich sowas runterladen kann?
Ak_deniro
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von Ak_deniro »

ich muss dringend handeln, kann nicht ewig doppelte Rechnungen begleichen....
franco
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von franco »

Hi,

ich habe meinen KD Anschluss gestern bekommen.
Im KD Vertrag steht, daß ich nicht den Telefonanschluss kündigen soll (das wird von KD gemacht), damit ich erreicht werden kann bis die T-Com die Nummer freigibt sondern nur meinen DSL Anschluss !
Ich habe aber eine Call&Surf Tarif (DSL + Phone).
Wie kann ich nur einen Teil des Vertrages (DSL) kündigen ?
Die T-Com meint, dass das ein "Paket" ist und damit nicht teilbar.

Vielleicht hat Jemand einen Vorschlag
Ich bitte um eine schnelle Antwort, da morgen der letzte tag im Monat ist und ich habe eine einmonatige Kündigungfrist bei der T-Com !!!!

danke
franco
franco
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Re: Rufnummernmitnahme bei T-com

Beitrag von franco »

Hallo an Alle

Heute hat mich ein freundlicher Mitarbeiter von KD versichert, daß KD selber das ganze Call&Surf Paket kündigt.
Ich glaube, daß eine Unterschied ist, ob man extra bei T-Online den DSL Anschluss bestellt hat oder bei T-Com (wie bei mir der Fall).
Ich werde nächste Woche kontrollieren, ob es stimmt und hier mich melden

franco
nix
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von nix »

Hallo,
bin gerade hier ins Forum gestolpert. Ich warte auch schon länger auf die Portierung von 3 Rufnummern von ARCOR nach KD.

Mal ein paar Daten:
Vertrag und Portierungsformular ausgefüllt und unterschrieben am 14.11.2007
Erfolgreiche Installation des Modems am 10.12.2007 für Kabel Phone und HighSpeed-Internet
Ende Mindestvertragslaufzeit bei ARCOR 12.01.2008, einen Monat Kündigungsfrist
Inzwischen 2 Monate lang für zwei Provider gezahlt. Schaden bis jetzt: Ca. 80 Euro durch nutzlose Doppelzahlung

Heute am 31.12.2008 folgende Situation:
ARCOR behauptet wie seit Wochen noch nichts von KD bekommen zu haben (keine Kündigung, kein Portierungsantrag)
KD behauptet wie seit Wochen das Portierungsformular am 10.12.2007 an ARCOR übermittelt zu haben, hat aber noch keine Rückmeldung bekommen
In der ARCOR-Website (Kundenportal) steht als Ende der Mindestvertragslaufzeit 12.02.2008, also einen Monat später als vorher

Na, das ist doch seltsam. ARCOR behauptet nichts bekommen zu haben, verlängert aber nur um einen Monat. Eigentlich würde sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängern, wenn NICHT gekündigt wurde. Für mich ist das nicht stimmig. Ich denke, dass ARCOR doch was weiß, der Kundenservice selbst aber dumm gehalten wird. Es kann sein, dass es bei ARCOR einen heftigen Auftragsstau bei den Portierungen gibt und die zu wenig Leute für diese Aufgabe haben. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass die Kundenservice-Leute auch gar nicht zum Portierungsteam telefonisch durchkommen. Die sollen wohl nicht von der Arbeit abgehalten werden. Na ja - alles Vermutungen und Spekulationen, beweisen können wir nichts !

Was die Sache aber extrem ärgerlich macht ist die Tatsache, dass viele Leute in ähnlicher Situation wie ich beide Provider parallel bezahlen müssen, nur weil in diesem Fall ARCOR nicht in die Strümpfe kommt.

Meine Idee war neben Bewerdeschreiben an beide Provider noch, die Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, darüber zu informieren. Die allgemeine Mailadresse ist Poststelle@BNetzA.de. Dort habe ich deutlich gemacht, dass diese Verzögerung dazu führt, dass der Wettbewerb auf dem TK-Markt praktisch ausgehebelt wird. Die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme soll ja gerade den Wettbewerb fördern und den Kunden zu einem Wechsel ermutigen, so die Intention des Gesetzgebers. Wenn eine Rufnummernmitnahme nun aber durch Parallelzahlungen derart teuer wird, macht das ja niemand mehr. Das nenne ich dann Wettbewerbsverzerrung durch Verzögerungstaktik. ARCOR hätte den Kunden länger gehalten und den neuen Provider in Miskredit gebracht, weil der Kunde denkt, die bekommen das nicht gebacken. Es kann sein, dass viele dann wieder kündigen und es beim alten belassen oder auf ihr Recht (Rufnummernmitnahme nach TKG) verzichten - ergo Geld verdient bzw. Aufwand eingespart. Das ist aber nur Spekulation. Na ja, der Kunde wundert sich und reimt sich was zusammen. Ich frage mich da, warum man nicht mit offenen Karten spielt, sondern die Kunden verprellt.

Wenn Ihr der gleichen Ansicht seid, dann mailt als Betroffene doch mal an die Bundesnetzagentur. Die sollten über diesen Zustand informiert werden, denn das widerspricht der Absicht des Gesetzgebers. Nur wenn sich viele melden tut sich was. Das ist immer so - leider.
Der Spruch für alle mit umfangreichem Erfahrungswissen: "Der gute Bauer erkennt seine Schweine am Gang."
Ak_deniro
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von Ak_deniro »

das hört sich echt vernünftig an, was du da erzählst. Deine Spekulationen machen auch Sinn für mich. Man sollte echt mal was unternehmen in der Sache, das kann echt nicht mehr so weiter gehen.
Ich drehe echt noch durch wenn ich weiterhin unnötig für 2 Provider bezahle.

Ich werd auf jeden Fall eine eMail schreiben....
nix
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von nix »

Nun habe ich eine Antwort-Mail von der Bundesnetzagentur bekommen. Ich muss sagen, dass die recht schnell sind. Leider sieht die Antwort nach Textbausteinen aus, ist dennoch informativ, wenn auch in meiner aktuellen Situation nicht so hilfreich. Übrigens kostest das Schlichtungsverfahren MINDESTENS 25,- Euro und man muss schriftliche Unterlagen zusammenstellen, die man kaum hat. (Anm.: Eine schriftliche Bestätigung, ob und wann die den Portierungsauftrag übermittelt haben, habe ich trotz Nachhakens von KD immer noch nicht.) Das mit den 25,- Euro habe ich bei der Bundesnetzagentur auf der Website gelesen. Da ein Anwalt auch erst einmal zu bezahlen ist, fragt man sich, ab welcher "Schadenssumme" sich das lohnt. Es kann ja sein, dass die Anbieter zur Zeit böse überlastet sind und es 3 bis 4 Monate dauert. Dann wäre gerade erst der Anwalt aktiv und die Sache hat sich selbst überholt. Schwer zu sagen, wie man sich richtig verhält.

In der Computerwoche online habe ich etwas von Verzögerung der Telekom bei den TALs (Teilnehmeranschlussleitungen) gelesen. Vielleicht liegt da das Problem und der Grund für den Auftragsstau. Ärgerlich - die streiten sich und wir als Kunden machen mal wieder die Zahlemännchen. Ich fürchte fast, wenn die allen wartenden Kunden entschädigen, dann wären sie pleite. Also machen sie es nicht, vermute ich mal. Na gut. Lest mal selbst.
http://www.computerwoche.de/nachrichten ... index.html
http://www.computerwoche.de/nachrichten/1850658/
http://www.computerwoche.de/nachrichten/1850573/

Hier mal die Mail von der Bundesnetzagentur (um persönliche Angaben bereinigt, die hier aber nicht relevant sind):
Vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich um Unterstützung bei der Rufnummernportierung bitten.

Gemäß der zwischen den Netzbetreibern im "Arbeitskreis Nummerierung und Netzzusammenschaltung" (AKNN; http://www.aknn.de) vereinbarten Spezifikation "Administrative und betriebliche Abläufe beim Wechsel des Teilnehmernetzbetreibers" kann eine Portierung im Festnetz nur dann ausgeführt werden, wenn der entsprechende Auftrag durch den aufnehmenden Netzbetreiber selbst erteilt werde. Grund hierfür sei, dass dieser Auftrag noch weitere, für die Durchführung der Portierung benötigte Daten enthalte. Eine alternative Beauftragung, beispielsweise durch den Kunden selbst, entspräche nicht den Spezifikationen und sei damit nicht möglich. Eine selbständig durchgeführte Vertragsbeendigung hat häufig zur Folge, dass der nachträglich eingereichte Portierungsauftrag aufgrund der systemtechnischen Voraussetzungen nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Bundesnetzagentur ist an diesem Prozess nicht direkt beteiligt.

Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als "Portierung" bezeichnet). Eine entsprechende Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs und der Interessen der Telefonkunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen bzw. bei einem Wechsel eine neue Rufnummer kommunizieren müssen.

Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat, und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist. Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht.

Bei einer Portierung wird mit dem Ende des alten Vertrages die Rufnummer auf den Vertrag mit dem neuen Anbieter übertragen und in den Telekommunikationsnetzen werden entsprechende technische Änderungen vorgenommen.

Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt die Portierung dann mit dem alten Anbieter ab. Der alte Anbieter schaltet nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit die Rufnummer bei sich ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird.

Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

* Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein.

* Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.

* Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben.

* Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.

Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist.

Eine der Voraussetzungen der Rufnummernportierung ist das Vorliegen des Portierungsauftrages, spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung, durch den aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter. Sollte der Portierungsauftrag rechtzeitig vorgelegen haben, der abgebende Anbieter die Portierung jedoch behindern, besteht die Möglichkeit bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren zu beantragen.

Gemäß § 47a Telekommunikationsgesetz (TKG) können Sie die Bundesnetzagentur als Befriedungsinstanz anrufen, um Streitfälle zwischen Ihnen und Ihrem Telekommunikationsanbieter schlichten zu lassen. Ein Antrag an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ist jedoch nur dann zulässig, wenn Sie als Antragsteller die Verletzung eigener Rechte, die Ihnen aufgrund der in § 47a TKG genannten Rechte zustehen, geltend machen, kein Gerichtsverfahren mit demselben Streitgegenstand rechtshängig ist und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Sollten Sie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Antrag auf Zulässigkeit prüfen.

Die Antragsunterlagen erhalten Sie,
- auf Anforderung:
* schriftlich bei der Bundesnetzagentur, Ref. 216, Schlichtungsstelle,
PF 80 01, 53105 Bonn
* fernmündlich unter der Rufnummern 030 22480590 oder
* per Fax unter der Rufnummer 030 22480-518 oder
- im Internet über die Homepage der Bundesnetzagentur
(http://www.bundesnetzagentur.de) <http://www.bundesnetzagentur.de)/> unter dem Link Verbraucher/Schlichtung. An dieser
Stelle finden Sie auch weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Sollten Sie kein Schlichtungsverfahren wünschen, steht es Ihnen frei, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg, ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts, weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
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nix
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von nix »

Eine neue Entdeckung: Nachfolgend der Link zu einem technischen Dokument über den "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern". Abgesehen von den technischen Einzelheiten, die eher etwas für den technisch Interessiereten sind, steht als Gültigkeitsdatum der 10.02.2008. Ich schließe daraus, dass es in Kürze technische Veränderungen im Verfahrensablauf gibt. Wie gut die Anbieter das in den Griff bekommen ist dann die Frage. Falls es die Portierung beschleunigt, um so besser. Da können wir nur das Beste hoffen. :anbet:

http://www.aknn.de/fileadmin/docs/tnbvn ... 13-0-0.pdf

Vielleicht kann ich hier mal meine Provider-Erfahrungen weitergeben und warum ich jeweils gewechselt habe. Vielleicht hält es den einen oder anderen davon ab vom Regen in die Traufe zu geraten. Bei DSL-Leitungen ist nämlich die Frage, ob die versprochene Bandbreite auch zu realisieren ist. Und wenn nicht, dann geht der "Tanz" mit dem Wechsel wieder los. :wand:

1. Telekom: Alles lief gut bis ich mir eines Tages einen Dialer eingefangen hatte. Mit dem Button "NEIN, ich möchte nichts installieren." geschah genau das Gegenteil- also Betrug. Die Telekom buchte mir als Inkasso-Unternehmen für den Websitebetreiber (auf dem der Dialer war) ca. 200 DM ab. Alle Versuche bei der Telekom herauszukriegen, wer denn dieses Geld von mir bekommen hat, schlugen fehl. Die Telekom hat gemauert. Inzwischen haben sie eingesehen, dass ihr Inkassogeschäft ihrem Image massiv schadet, da nicht alle Unternehmen seriös sind. Meine Konsequenz war die Kündigung, die ich auch ausführlich begründet hatte. :cry:

2. Arcor: Über die Laufzeit mit einem Umzug dazwischen ein sehr zuverlässiger Provider. Ausfälle hatte ich nie. Irgendwann kam das Angebot von 2000kBit/s auf 6000kBit/s umzusteigen und zwar kostenlos. Prima - das habe ich gemacht. Dann ging der Stress aber los. Die DSL-Leitung wurde etwas instabil und die gemessene Bandbreite erhöhte sich kaum. Nach meiner Beschwerde gab es rege Aktivität. Ein von Arcor beauftragter Techniker kam zu mir nachhause und nahm Messungen an der Leitung vor. Die Telekom ebenso. Ergebnis: Die Datenbank, die Arcor für den Abruf der Dämpfungsdaten benutzt, gab als Wert 20dB aus, die Telekom kommt nach Messung auf ein Vielfaches dieses Wertes, also 6000er unmöglich, nicht einmal 3000kBit/s. Nachdem ich bei Arcor gefragt hatte, ob ich nun wenigstens nur den Preis für ein 2000er Paket bezahlen muss, da 6000 ja nicht möglich ist, wurden mir 25,- Euro Wechselgebühr berechnet und die Mindestvertragslaufzeit um 24 Monate verlängert. Na danke auch, dachte ich und ruderte zurück. Da ich aber die höhere Bandbreite benötige, kam mir ein Werbezettel vom KD ganz gelegen. Wahnsinn - 26000 anstatt 2000 für das gleiche Geld. Dat mog wi.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass Arcor immer noch den falschen Wert in der Datenbank hat. Das bedeutet, dass ein möglicher Nachmieter wieder die 6000 angeboten bekommt, obwohl die nicht zu realisieren sind. Wirklich :hirnbump:

3. Kabel Deutschland: Kabelmodem-Installation ging zügig und gut. In zwei Monaten eine kleine Störung und ein Totalausfall von 20:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Na ja geht gerade noch, wenn es nicht schlimmer wird. Aber was richtig nervt, ist: Warten auf Portierung, warten auf Portierung, warten auf Portierung, warten auf Portierung und keine Antworten auf meine Mailanfragen, als wenn man mit einer Wand spricht. Grrr. :motz: :wand:
Ich sage dann bescheid, sollte es denn doch nochklappen vor meiner Rente. :anbet:
Der Spruch für alle mit umfangreichem Erfahrungswissen: "Der gute Bauer erkennt seine Schweine am Gang."
Hugin

Re: Rufnummernmitnahme

Beitrag von Hugin »

nix hat geschrieben:... Vertrag und Portierungsformular ausgefüllt und unterschrieben am 14.11.2007
Erfolgreiche Installation des Modems am 10.12.2007 für Kabel Phone und HighSpeed-Internet
Ende Mindestvertragslaufzeit bei ARCOR 12.01.2008, einen Monat Kündigungsfrist
Inzwischen 2 Monate lang für zwei Provider gezahlt. Schaden bis jetzt: Ca. 80 Euro durch nutzlose Doppelzahlung

Heute am 31.12.2008 folgende Situation:
ARCOR behauptet wie seit Wochen noch nichts von KD bekommen zu haben (keine Kündigung, kein Portierungsantrag)
KD behauptet wie seit Wochen das Portierungsformular am 10.12.2007 an ARCOR übermittelt zu haben, hat aber noch keine Rückmeldung bekommen
In der ARCOR-Website (Kundenportal) steht als Ende der Mindestvertragslaufzeit 12.02.2008, also einen Monat später als vorher ...
Genau wie bei mir. Arcor behauptet, die Kündigung wäre ab März 2008 gültig. Das Einschreiben ist aber datiert im November und gekündigt wurde von mir vertragsgerecht bis 31.12.2007.

So soll ich jetzt also anstatt 1 Monat volle 4 Monate doppelt zahlen. Das mach ich natürlich nicht, denn für was hab ich ein Einschreiben geschickt. Das wird dann ein Fall für den Rechtsanwalt. Arcor hat mir jetzt auch für Januar eine Rechnung geschickt obwohl die Telefon und Internet am 01.01.2008 abgeschaltet haben. Die spinnen also ganz gewaltig!

Trotzdem macht KD aber auch einiges nicht richtig. Wie können die mailen, dass sie jetzt erst angefangen haben mit dem Portierungsauftrag, der ihnen aber schon mehrfach von mir unterschrieben seit 2 Monaten vorliegt?

:suspekt: Hugin