Wieso, auch als Mieter, oder gerade als Mieter, darf man doch auf Gleichbehandlung aller Hausbewohner drängen.MB-Berlin hat geschrieben:Als Mieter einer Eigentumswohnung?Doc. Sis hat geschrieben:Ich persönlich wäre so frei und würde von KDG verlangen, daß entweder alles abgebaut wird, weil kein Gestattungsvertrag
vorliegt
Da fehlt dir jedes Recht für solch eine Maßnahme!
MB-Berlin
Oder wie will KDG begründen, daß für eine Wohnung eine Kabelanschluß (widerrechtlich?) installiert wurde und geduldet wird,
für die anderen Wohneinheiten aber kein Anschluß möglich sein soll!?
Wenn kein Multimediagestattungsvertrag vorliegt, darf es auch nicht einen Anschluß im Hause geben.
Wenn es doch ein Multimediagestattungsvertrag gibt, dann kann KDG wohl keinem Eigentümer/Mieter den Anschluß verweigern.