Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

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carsten65
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Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von carsten65 »

GünniR hat geschrieben:Dennoch halte ich es für einen verwerfliche Taktik (?) von KD, selbst Aufträge zu generieren und so Kunden zu verarschen.
Dem verarschten Kunden entstehen dadurch im Zweifelsfalle nicht nur Kosten, wenn er z.B. die Widerspruchsfrist verpasst, weil er vielleicht gerade im Urlaub ist, ...
Wobei da eher fraglich ist, ob der Auftrag wirklich von KD direkt kommt.
Ich denke da sind eher Leute 'verwickelt' die Provisionen abgreifen können und iwie Zugriff auf Kundendaten haben.
(Sei es Mißbrauch oder Altpapier)

Widerspruchsfristen können hier nicht verpasst werden, die gibt es nur bei tatsächlichen Aufträgen.
Ist der Vertrag nicht von dir in Auftrag gegeben worden,so gibt es keine Vertragsgrundlage und er ist nichtig.
GünniR
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Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von GünniR »

Hallo,

Versehen hin oder her.
Ich habe den Vertrag beanstandet und das Schreiben erhalten, das der Vertrag storniert wurde.
Zwei Tage später erhalte ich die Rechnung über den Vertrag, auf die dann wohl auch die Abbuchung stattfinden wird.
Es ist mit dem Versehen ein Automatismus in Gang gesetzt worden, das sich einem die Haare sträuben. Wenn man beim Kundencenter anruft, bekommt man nur die lapidare Aussage, dass man sich schriftlich an die Beschwerdestelle wenden soll. Habe ich doch aber schon hinter mir. Soll ich jetzt bei jeder Aktion, die durch diesen eingeleiteten Automatismus entsteht, schriftlich Beschwerde einlegen?
carsten65
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Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von carsten65 »

Nein.
Definitiv nicht!

Ich wollte lediglich anmerken, dass ich glaube der Vertrag wurde nicht bei KDG selbst erzeugt, sondern von außerhalb.
Zudem habe ich angemerkt, dass hier keine Widerspruchsfristen ablaufen können, wenn der Auftrag nicht von dir aus ging.

Abgesehen davon ist das Beschwerdemanagement bei KDG katastrophal!
Spätestens jetzt würde ich noch eine mail an das Beschwerdemagement schreiben und ultimativ Erledigung fordern, ansonsten geht einAuftrag an denn Anwalt. Wenn der bisherige Ablauf ausreichend dokumentiert ist, ist auch die Kostenfrage kein Thema.
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Anudeath
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Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von Anudeath »

GünniR hat geschrieben:Hallo,

Versehen hin oder her.
Ich habe den Vertrag beanstandet und das Schreiben erhalten, das der Vertrag storniert wurde.
Zwei Tage später erhalte ich die Rechnung über den Vertrag, auf die dann wohl auch die Abbuchung stattfinden wird.
Es ist mit dem Versehen ein Automatismus in Gang gesetzt worden, das sich einem die Haare sträuben. Wenn man beim Kundencenter anruft, bekommt man nur die lapidare Aussage, dass man sich schriftlich an die Beschwerdestelle wenden soll. Habe ich doch aber schon hinter mir. Soll ich jetzt bei jeder Aktion, die durch diesen eingeleiteten Automatismus entsteht, schriftlich Beschwerde einlegen?
Ich denke mal hier hat der Rechnungslauf bereits begonnen, bevor der Widerruf abschließend bearbeitet werden konnte. Der Betrag ist natürlich falsch.

Du hast nun 2 Möglichkeiten:
1. Widersprich der Lastschrift und schreibe eine Mail an den Kundenservice, dass die Rücklastgebühr ausgebucht werden muss, da die Belastung nicht gerechtfertigt war. Fall erledigt.

2. Du kannst auch die Lastschrift durchgehen lassen. Dann gibt es 2 Möglichkeiten, wie du dein Geld zurück bekommst. Entweder lässt du es mit einem anderen Vertrag verrechnen oder du lässt dir den Fehlbetrag zurück überweisen. Der Nachteil der 2. Variante ist, dass du etwa 2 Wochen auf die Erstattung warten musst, oder der Betrag erst im nächsten Rechnungslauf auf dem anderen Vertrag verrechnet wird.

Die erste Variante ist für dich einfacher
mason
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Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von mason »

Anudeath hat geschrieben:
GünniR hat geschrieben:Hallo,

Versehen hin oder her.
Ich habe den Vertrag beanstandet und das Schreiben erhalten, das der Vertrag storniert wurde.
Zwei Tage später erhalte ich die Rechnung über den Vertrag, auf die dann wohl auch die Abbuchung stattfinden wird.
Es ist mit dem Versehen ein Automatismus in Gang gesetzt worden, das sich einem die Haare sträuben. Wenn man beim Kundencenter anruft, bekommt man nur die lapidare Aussage, dass man sich schriftlich an die Beschwerdestelle wenden soll. Habe ich doch aber schon hinter mir. Soll ich jetzt bei jeder Aktion, die durch diesen eingeleiteten Automatismus entsteht, schriftlich Beschwerde einlegen?
Ich denke mal hier hat der Rechnungslauf bereits begonnen, bevor der Widerruf abschließend bearbeitet werden konnte. Der Betrag ist natürlich falsch.

Du hast nun 2 Möglichkeiten:
1. Widersprich der Lastschrift und schreibe eine Mail an den Kundenservice, dass die Rücklastgebühr ausgebucht werden muss, da die Belastung nicht gerechtfertigt war. Fall erledigt.

2. Du kannst auch die Lastschrift durchgehen lassen. Dann gibt es 2 Möglichkeiten, wie du dein Geld zurück bekommst. Entweder lässt du es mit einem anderen Vertrag verrechnen oder du lässt dir den Fehlbetrag zurück überweisen. Der Nachteil der 2. Variante ist, dass du etwa 2 Wochen auf die Erstattung warten musst, oder der Betrag erst im nächsten Rechnungslauf auf dem anderen Vertrag verrechnet wird.

Die erste Variante ist für dich einfacher
3. Variante:
Kdg erstattet den fehlerhaften Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen zurück (wie hier in Variante 2. geschrieben), sondern versucht beharrlich, den als zinslosen Kredit zu behalten und verrechnet den dir gegen deinen Wunsch nach Rückerstattung dann doch mit der nächsten Rechnung.
Bei mir so geschehen, so dass ich selbst die Rücklastschrift veranlassen musste, was wieder Ärger mit dem Rechnungssystem brachte.
Da ging es aber auch um 250,00€, die einfach mal zu viel abgebucht wurden.
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Anudeath
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Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von Anudeath »

mason hat geschrieben:3. Variante:
Kdg erstattet den fehlerhaften Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen zurück (wie hier in Variante 2. geschrieben), sondern versucht beharrlich, den als zinslosen Kredit zu behalten und verrechnet den dir gegen deinen Wunsch nach Rückerstattung dann doch mit der nächsten Rechnung.
Bei mir so geschehen, so dass ich selbst die Rücklastschrift veranlassen musste, was wieder Ärger mit dem Rechnungssystem brachte.
Da ging es aber auch um 250,00€, die einfach mal zu viel abgebucht wurden.
Dann wurde die vertragskontenübergreifende Auszifferung von Guthaben nicht unterbunden. Das bedeutet, dass dein Wunsch nicht richtig bearbeitet wurde.
mason
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Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Ungewollte Verträge und die Nachwirkungen

Beitrag von mason »

Anudeath hat geschrieben:
mason hat geschrieben:3. Variante:
Kdg erstattet den fehlerhaften Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen zurück (wie hier in Variante 2. geschrieben), sondern versucht beharrlich, den als zinslosen Kredit zu behalten und verrechnet den dir gegen deinen Wunsch nach Rückerstattung dann doch mit der nächsten Rechnung.
Bei mir so geschehen, so dass ich selbst die Rücklastschrift veranlassen musste, was wieder Ärger mit dem Rechnungssystem brachte.
Da ging es aber auch um 250,00€, die einfach mal zu viel abgebucht wurden.
Dann wurde die vertragskontenübergreifende Auszifferung von Guthaben nicht unterbunden. Das bedeutet, dass dein Wunsch nicht richtig bearbeitet wurde.
Mein Wunsch wurde nicht nur nicht richtig bearbeitet, sondern einfach ignoriert ztotz mehreren Mails, die Hin und Her gingen.
Aber ist halt KDG und auch keine Einzelfall