Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

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carsten65
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von carsten65 »

MB-Berlin hat geschrieben:Im selben Absatz des TKG wird in amtsdeutsch erklärt, dass die Leitung des Altvertrages zum Umzugstag für die Nutzung eines evtl. Nachmieters freigegeben werden muss.
Kannst du den passus mal wiedergeben? Ich finde in dem Absatz nichts, was sich dahingehend deuten lässt.
Anudeath hat geschrieben:Um aber wieder zu KDG zu kommen. Hier bleibt die Leistung bis zum Kündigungstermin abrufbar.
Im Zweifelsfall würde ich dann die

Wenn KDG dann anscheinend den Vertrag zu sofort kündigt spricht ja nichts dagegen, die Zahlungen auch zu sofort einzustellen.
informant
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von informant »

carsten65
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von carsten65 »

informant hat geschrieben:Hier unter Punkt 8:
Ich vermute, du meinst Absatz 8)

Aber auch dort finde ich diesbezüglich nur einen Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn der Anbieter am neuen Ort keinen entsprechenden Vertrag anbietenn kann.

Wenn du mir jetzt bitte den Satz benennen könntest, in dem festgelegt wird, dass die Leitung am ursprünglichen Vertragsort am Umzugstag freigegeben werden muss.

Code: Alles auswählen

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
informant
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von informant »

Ich bin jetzt kein Jurist, aber den letzten Satz würde ich schon so deuten, dass der Altanbieter den freiwerdenden Port melden muss. Betrifft aber sicher hauptsächlich DSL, da KD die Leitung ja nicht mit anderen Anbietern teilt.

Aber Hauptkern der Diskussion war ja, dass Du den Vorschlag gemacht hast, den Umzug einfach 3 Monate vorher zu melden. Dies ist meines Erachtens ein riskanter Vorschlag. Es steht eindeutig geschrieben, dass der Verbraucher dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen kann, wenn an der neuen Adresse keine Versorgung besteht. Nun müsste man einen Juristen befragen, ab wann die 3 Monate zählen (Auszugs- oder Meldedatum) und ob man zum Nachweis verpflichtet ist. Für mich liest es sich so, dass der Altanbieter den Vertrag 3 Monate nach Umzug weiter berechnen darf. Somit könnte KD auch den Vertrag deaktivieren und trotzdem 3 weitere Monatsgebühren Geld verlangen. Jeder deutet es sicher anders, aber glaubst Du nicht, KD hat sich da rechtlich abgesichert?

Der Informant

PS: Natürlich Absatz 8, wie konnte ich nur :wink:
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Scraby
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von Scraby »

Ehrlich gesagt, würde ich auch sagen, dass die Leistung nicht zwingend weiterhin am alten Wohnort zur Verfügung gestellt werden muss.

Bisher gab es aufgrund eines Umzuges in ein nicht versorgtes Gebiet kein Sonderkündigungsrecht. Diese Regelung wurde nun verbraucherfreundlicher gestaltet und man kann den Vertrag ab Umzugsdatum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats beenden.
Hier ist es relativ gut erklärt, für die Richtigkeit übernehme ich aber keine Garantie

Kann der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht in gewohnter Qualität und Umfang anbieten, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Bedauerlicherweise gilt die Kündigung nicht per sofort oder zum Auszugsdatum sondern es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Da dem Anbieter ein Ausgleich für die vorzeitige Vertragsauflösung zugebilligt wird, ist die Kündigung erst mit Umzug in die neue Wohnung möglich. Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, hat diese Regelung Vorrang.
Wie oben beschrieben, dient der Zeitraum von drei Monaten ab Umzugsdatum als Ausgleich für die vorzeitige Vertragsauflösung. Ein Ausgleich ist es jedoch nur dann, wenn ich Entgelte erhalte, ohne dafür eine Leistung zur Verfügung zu stellen.

Somit ergibt sich auch, ab wann die Kündigungsfrist beginnt. Nämlich nicht ab Zugang der Kündigung, sondern ab dem Umzugsdatum. Denn wenn ich meinen Vertrag bereits drei Monate vorher kündige, hat der Anbieter keinen Ausgleich für die vorzeitige Vertragsauflösung, da er den Vertrag bei dieser Variante ja direkt zum Umzugstermin beenden müsste.

Wer es ganz genau wissen will, kann sich ja an Bundesnetzagentur wenden und nachfragen. Denn irgendwie kann man sich den Sachverhalt ja drehen, wie man lustig ist.
SchalkerOl
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von SchalkerOl »

automatiX hat geschrieben:Hallo alle miteinander!
Ich ziehe Ende März 31.03.2013 in ein nicht von Kabel Deutschland versorgtes Gebiet um. Dazu habe ich Mitte Dezember 2012 einen Umzug über das Kundenportal angemeldet. Ein paar Tage später kam ein Brief von Kabel Deutschland, dass mein Vertrag dann Mitte Juni 2013 endet.

Nach § 46 Abs. 8 TKG habe ich doch eine 3-monatige Kündigungsfrist, welche ich mit der Ankündigung des Umzuges Mitte Dezember 12 auch einhalte.
Wie kommt es dann, dass mein Vertrag erst im Juni endet?

Vielen Dank!

Grüße

Weil KD nicht ganz dicht im Kopf sind!!

Bei mir ist das nicht anders,die haben mir einmal per Email eine Bestätigung gesendet zum 21.05.2013 und dann auf den Postweg zum 14.04.2013 :wand: !!
Angeblich hätte man meine Anmeldebestätigung nicht erhalten...Nur zu Dumm das ich den Faxbericht hier liegen habe und ich es nachweisen kann......wann ich umgezogen bin.
Mitte September habe ich den Kaspern gesagt das ich umziehe wo nicht KD empfangbar ist..das hat man mir auch bestätigt,nun wollen die von einem Sonderkündigungsrecht nichts mehr wissen.....Das Thema ist für durch!!!
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von VBE-Berlin »

-- gelöscht ---

Hier hatte ich die User durcheinander gebracht. Mittlerweile sind es mehrere, um die es hier geht.

MB-Berlin
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 18.01.2013, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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noprofi
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet

Beitrag von noprofi »

SchalkerOl hat geschrieben: Weil KD nicht ganz dicht im Kopf sind!!
Bei mir ist das nicht anders,die haben mir einmal per Email eine Bestätigung gesendet zum 21.05.2013 und dann auf den Postweg zum 14.04.2013 :wand: !!
Angeblich hätte man meine Anmeldebestätigung nicht erhalten...Nur zu Dumm das ich den Faxbericht hier liegen habe und ich es nachweisen kann......wann ich umgezogen bin.
Mitte September habe ich den Kaspern gesagt das ich umziehe wo nicht KD empfangbar ist..das hat man mir auch bestätigt,nun wollen die von einem Sonderkündigungsrecht nichts mehr wissen.....Das Thema ist für durch!!!
Man bekommt seinen Willen nicht dadurch, dass man andere beleidigt.
Man verspielt damit höchstens die Chance auf eine kulante Abwicklung.
:kotz: