MB-Berlin hat geschrieben:lt. ARD ist also alles für den Kunden relevante "Must Carry" -> es fällt ja nichts weg.
Nein, das hast du falsch verstanden. ARD und ZDF haben niemals auch nur gegen einen Kabelanbieter erklärt, dass er nur das "must carry" einspeisen darf. Jeder Kabelanbieter darf sämtliche ÖR-Signale per Satellit (oder falls er kann: per Glasfaser) beziehen und seinen Kunden weiterverkaufen, ohne dass ARD und ZDF dafür von den Anbietern Geld verlangen.
Die Aussage der ARD bezieht sich darauf, dass mindestens das "must carry" auf jeden Fall zur Verfügung stehen muss, falls einige Zuschauer befürchteten, die KDG würde auch das noch beschneiden.
@Terranus: Bravo, vielen Dank für deine Beiträge!
faint hat geschrieben:Natürlich ist es falsch, dass man es im Grunde "auf dem Rücken der Kunden" austrägt; aber die ÖR sagen selbst, dass das alles total okay ist. Wenn jemand unbedingt seine regionalen Sender sehen möchte, hat er, aussage rbb Mann, weiterhin die Möglichkeiten dazu.
Selbst die ÖR sehen keine Probleme, nicht mal in der kürzung der Datenrate.
Nein, was die ÖR meinen, ist die Frage der Legalität! Es ist leider legal, was KDG macht, und nichts anderes haben die ÖR gesagt. Was völlig anderes ist, ob es "in Ordnung", d. h. ob es gut bzw. legitim ist. Das ist es natürlich nicht. Aber das hat keine juristische, sondern eine moralische Bedeutung.
Juristisch ist alles in Ordnung, was auch bedeutet, dass die KDG vor Gericht böse auf's Maul fallen wird: Denn durch die aktuelle KDG-Aktion wird quasi die Tatsache akzeptiert, dass die ÖR die Verträge gekündigt haben, denn sonst müsste weiterhin das volle unbeschnittenen ÖR-Angebot (was ja Gegenstand der Verträge war!) eingespeist werden. Wenn aber die KDG die Kündigung somit indirekt akzeptiert und die ÖR auch sagen, alles ist legal, ja, was gibt es dann vor Gericht zu beanstanden? War nicht die Grundlage der Klage, dass die KDG meint, die Verträge seien nach wie vor gültig? Dann ist die ganze Klage ja hinfällig!