Kündigung wegen Umzugs

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Samchen
Insider
Beiträge: 4877
Registriert: 19.02.2012, 23:43

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Samchen »

mm0811 hat geschrieben:
Mosskwa hat geschrieben:... Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. ...
Genau so kenn ich das auch und ich dachte das es immer noch so ist. Kann ich dieses irgendwie "einleiten" ???
Nein!
informant
Kabelexperte
Beiträge: 602
Registriert: 03.06.2010, 00:19

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von informant »

Doc. Sis hat geschrieben:
Mosskwa hat geschrieben:Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)

Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Das stimmt so nun auch wieder nicht!
Hintergrund war, das andere (DSL-)Anbieter auf Einhaltung der ursprünglichen Vertragslaufzeit bestanden.
Dies wurde durch das Gesetz nun geregelt und die Anbieter dürfen bei einem Umzug in ein von ihnen nicht versorgtes
Gebiet nur noch bis zu drei Monaten kassieren.
Das heißt aber nicht, daß sie das müssen!!!
KDG könnte durchaus auch an der alten Regelung festhalten und den Vertrag mit dem Umzugsdatum vorzeitig beenden ohne
dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen!

Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht.
Das Telekommunikationsgesetz regelt, der Name sagt es ja schon, nur die Telekommunikation.
Also müßte doch eigentlich die Zahlungspflicht für Rundfunk und TV mit dem Umzug enden!
Nicht ganz, dass Gesetz richtet sich an Telekommunikationsanbieter und als solcher sieht sich Kabel Deutschland. Somit gilt die Frist auch für TV-Verträge.

Der Informant
InsiderBN
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Beiträge: 2
Registriert: 03.02.2013, 12:34

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von InsiderBN »

Es kommt darauf an, was du für einen Vertrag hast.
Doc. Sis

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Doc. Sis »

informant hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:
Mosskwa hat geschrieben:Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)

Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Das stimmt so nun auch wieder nicht!
Hintergrund war, das andere (DSL-)Anbieter auf Einhaltung der ursprünglichen Vertragslaufzeit bestanden.
Dies wurde durch das Gesetz nun geregelt und die Anbieter dürfen bei einem Umzug in ein von ihnen nicht versorgtes
Gebiet nur noch bis zu drei Monaten kassieren.
Das heißt aber nicht, daß sie das müssen!!!
KDG könnte durchaus auch an der alten Regelung festhalten und den Vertrag mit dem Umzugsdatum vorzeitig beenden ohne
dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen!

Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht.
Das Telekommunikationsgesetz regelt, der Name sagt es ja schon, nur die Telekommunikation.
Also müßte doch eigentlich die Zahlungspflicht für Rundfunk und TV mit dem Umzug enden!
Nicht ganz, dass Gesetz richtet sich an Telekommunikationsanbieter und als solcher sieht sich Kabel Deutschland. Somit gilt die Frist auch für TV-Verträge.

Der Informant
Natürlich ist KDG auch ein Telekommunikationsanbieter, daneben aber halt auch ein Anbieter für Kabel-TV.
Auch werden Kabel-TV und Internet/Telefon sowohl einzeln als auch zusammen vermarktet.
Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß das TKG nicht bei Kabel-TV von KDG anwendbar ist, bei Internet und Telefon von KDG natürlich zweifelsfrei.

Anders dürfte die Situation bein einem (V)DSL-Anbieter mit IP-TV sein. Da wird das TKG für das gesamte Angebot anzuwenden sein, weil in diesem Falle TV ohne Internet gar nicht möglich ist.
Doc. Sis

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Doc. Sis »

mm0811 hat geschrieben:
Mosskwa hat geschrieben:... Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. ...
Genau so kenn ich das auch und ich dachte das es immer noch so ist. Kann ich dieses irgendwie "einleiten" ???
Nein, weil Kulanz eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch darauf ist.
Kulanz kann man also nicht einfordern und schon gar nicht einklagen! :cry:
informant
Kabelexperte
Beiträge: 602
Registriert: 03.06.2010, 00:19

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von informant »

Ich verstehe schon, was Du meinst. :wink:

Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.

Der Informant
Doc. Sis

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Doc. Sis »

informant hat geschrieben:Ich verstehe schon, was Du meinst. :wink:

Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.

Der Informant
ok!
Deshalb habe ich ja auch geschrieben:
"Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht."
Auch wäre es interessant zu wissen, was wäre, wenn am neuen Wohnort zwar Kabel-TV verfügbar wäre, aber kein
Internet und der Kunde weiterhin Kabel-TV möchte.
Diese Situation dürfte gar nicht so außergewöhnlich sein!
informant
Kabelexperte
Beiträge: 602
Registriert: 03.06.2010, 00:19

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von informant »

Doc. Sis hat geschrieben:
informant hat geschrieben:Ich verstehe schon, was Du meinst. :wink:

Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.

Der Informant
ok!
Deshalb habe ich ja auch geschrieben:
"Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht."
Auch wäre es interessant zu wissen, was wäre, wenn am neuen Wohnort zwar Kabel-TV verfügbar wäre, aber kein
Internet und der Kunde weiterhin Kabel-TV möchte.
Diese Situation dürfte gar nicht so außergewöhnlich sein!
Internet und Telefon wird mit der Frist von 3 Monaten lt. TKG gekündigt und TV zieht um. TV wird nur ohne Laufzeit beendet, wenn man einen Einzelnutzer hat und in ein Objekt zieht, wo die Kabelkosten über den Vermieter bezahlt werden.

Der Informant
Doc. Sis

Re: Kündigung wegen Umzugs

Beitrag von Doc. Sis »

Danke für die Info.
Das passt dann auch zu meiner Einschätzung.