Nein!mm0811 hat geschrieben:Genau so kenn ich das auch und ich dachte das es immer noch so ist. Kann ich dieses irgendwie "einleiten" ???Mosskwa hat geschrieben:... Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. ...
Kündigung wegen Umzugs
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung wegen Umzugs
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Re: Kündigung wegen Umzugs
Nicht ganz, dass Gesetz richtet sich an Telekommunikationsanbieter und als solcher sieht sich Kabel Deutschland. Somit gilt die Frist auch für TV-Verträge.Doc. Sis hat geschrieben:Das stimmt so nun auch wieder nicht!Mosskwa hat geschrieben:Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)
Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Hintergrund war, das andere (DSL-)Anbieter auf Einhaltung der ursprünglichen Vertragslaufzeit bestanden.
Dies wurde durch das Gesetz nun geregelt und die Anbieter dürfen bei einem Umzug in ein von ihnen nicht versorgtes
Gebiet nur noch bis zu drei Monaten kassieren.
Das heißt aber nicht, daß sie das müssen!!!
KDG könnte durchaus auch an der alten Regelung festhalten und den Vertrag mit dem Umzugsdatum vorzeitig beenden ohne
dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen!
Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht.
Das Telekommunikationsgesetz regelt, der Name sagt es ja schon, nur die Telekommunikation.
Also müßte doch eigentlich die Zahlungspflicht für Rundfunk und TV mit dem Umzug enden!
Der Informant
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Re: Kündigung wegen Umzugs
Es kommt darauf an, was du für einen Vertrag hast.
Re: Kündigung wegen Umzugs
Natürlich ist KDG auch ein Telekommunikationsanbieter, daneben aber halt auch ein Anbieter für Kabel-TV.informant hat geschrieben:Nicht ganz, dass Gesetz richtet sich an Telekommunikationsanbieter und als solcher sieht sich Kabel Deutschland. Somit gilt die Frist auch für TV-Verträge.Doc. Sis hat geschrieben:Das stimmt so nun auch wieder nicht!Mosskwa hat geschrieben:Was du machen kannst? So gemein es klingt: Dich freuen, dass du nur 3 Monate zahlen musst. Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. Sie hätten aber auch darauf bestehen können, dass der Vertrag an der alten Adresse bis zum Vertragsende läuft. (Hätten. Das haben sie nicht gemacht.)
Nun hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen mit der Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten unterbunden. Blöd: Hat KDG die Kunden zuvor einfach rausgelassen, hält man sich nun an die 3 Monate.
Hintergrund war, das andere (DSL-)Anbieter auf Einhaltung der ursprünglichen Vertragslaufzeit bestanden.
Dies wurde durch das Gesetz nun geregelt und die Anbieter dürfen bei einem Umzug in ein von ihnen nicht versorgtes
Gebiet nur noch bis zu drei Monaten kassieren.
Das heißt aber nicht, daß sie das müssen!!!
KDG könnte durchaus auch an der alten Regelung festhalten und den Vertrag mit dem Umzugsdatum vorzeitig beenden ohne
dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen!
Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht.
Das Telekommunikationsgesetz regelt, der Name sagt es ja schon, nur die Telekommunikation.
Also müßte doch eigentlich die Zahlungspflicht für Rundfunk und TV mit dem Umzug enden!
Der Informant
Auch werden Kabel-TV und Internet/Telefon sowohl einzeln als auch zusammen vermarktet.
Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß das TKG nicht bei Kabel-TV von KDG anwendbar ist, bei Internet und Telefon von KDG natürlich zweifelsfrei.
Anders dürfte die Situation bein einem (V)DSL-Anbieter mit IP-TV sein. Da wird das TKG für das gesamte Angebot anzuwenden sein, weil in diesem Falle TV ohne Internet gar nicht möglich ist.
Re: Kündigung wegen Umzugs
Nein, weil Kulanz eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch darauf ist.mm0811 hat geschrieben:Genau so kenn ich das auch und ich dachte das es immer noch so ist. Kann ich dieses irgendwie "einleiten" ???Mosskwa hat geschrieben:... Zuvor hat KDG die Kunden sehr kulant aus den Verträgen gelassen, wenn sie in nicht versorgtes Gebiet gezogen sind. ...
Kulanz kann man also nicht einfordern und schon gar nicht einklagen!
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Re: Kündigung wegen Umzugs
Ich verstehe schon, was Du meinst.
Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.
Der Informant
Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.
Der Informant
Re: Kündigung wegen Umzugs
ok!informant hat geschrieben:Ich verstehe schon, was Du meinst.
Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.
Der Informant
Deshalb habe ich ja auch geschrieben:
"Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht."
Auch wäre es interessant zu wissen, was wäre, wenn am neuen Wohnort zwar Kabel-TV verfügbar wäre, aber kein
Internet und der Kunde weiterhin Kabel-TV möchte.
Diese Situation dürfte gar nicht so außergewöhnlich sein!
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Re: Kündigung wegen Umzugs
Internet und Telefon wird mit der Frist von 3 Monaten lt. TKG gekündigt und TV zieht um. TV wird nur ohne Laufzeit beendet, wenn man einen Einzelnutzer hat und in ein Objekt zieht, wo die Kabelkosten über den Vermieter bezahlt werden.Doc. Sis hat geschrieben:ok!informant hat geschrieben:Ich verstehe schon, was Du meinst.
Ich habe nur geschrieben, wie es momentan umgesetzt wird. Ob das rechtlich OK ist, müssen Andere entscheiden.
Der Informant
Deshalb habe ich ja auch geschrieben:
"Interessant wäre,wie es mit Rundfunk und TV aussieht."
Auch wäre es interessant zu wissen, was wäre, wenn am neuen Wohnort zwar Kabel-TV verfügbar wäre, aber kein
Internet und der Kunde weiterhin Kabel-TV möchte.
Diese Situation dürfte gar nicht so außergewöhnlich sein!
Der Informant
Re: Kündigung wegen Umzugs
Danke für die Info.
Das passt dann auch zu meiner Einschätzung.
Das passt dann auch zu meiner Einschätzung.