Ich finde das Geil, daß gleich mit Mißbrauch um sich geworfen wird.
Der TE ging wohl davon aus, nachdem in den Nebenkosten etwas von Kabelanschluß steht, daß dieser in den Nebenkoten enthalten ist.
Als der TE Internet bekommen hat, hätte man ja evtl einen Filter einbauen können, da dieses auch nicht geschehen ist, kann der TE davon ausgehen das alles korrekt ist.
Im übrigen geht es wohl eher um dieses unmögliche Auftreten des Medienberaters oder wer auch immer das war.
Kabelanschluss doppelt bezahlen ?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?
Fehlerhaft in dem Sinne das dem Nutzer keine Leistungserschleichung vorgeworfen werden kann. Wie in einem anderen Post von mr_taurus geschrieben muß dazu eine technische Vorrichtung vorhanden sein die das verhindert. Wenn das nicht gegeben ist = keine Nachzahlung - keine Leistungserschleichung etc.noprofi hat geschrieben:Wie kommst Du zu der Ansicht, dass der Anschluss fehlerhaft war ?Chaot hat geschrieben: Der Anschluß wurde von KDG fehlerhaft hinterlassen (kein Sperrfilter)
Das Sperrfilter ist eine technische Möglichkeit, den Missbrauch zu erschweren, aber kein vertraglich zugesichertes Leistungsmerkmal.
Da hast du Recht. Es geht (mal wieder) um ein vollkommen unmögliches Auftreten eines Medienberaters. Das soll kein Vorwurf gegen alle sauber arbeitenden Berater sein sondern soll eigentlich mal wieder vor Augen führen das KDG bei der Qualifikation und bei der Auswahl der Medienberater äußerst schlampig vorgeht.spooky hat geschrieben:Ich finde das Geil, daß gleich mit Mißbrauch um sich geworfen wird.
Der TE ging wohl davon aus, nachdem in den Nebenkosten etwas von Kabelanschluß steht, daß dieser in den Nebenkosten enthalten ist.
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Im übrigen geht es wohl eher um dieses unmögliche Auftreten des Medienberaters oder wer auch immer das war.
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?
Wenn ich neue User deswegen anmaule, muss ich dass bei dir auch tun, du kannst deinen Post editieren wenn du ihm noch etwas hinzuzufügen hast.berlin69er hat geschrieben:Ich weiß nicht worauf du hinaus willst, aber um den Tatbestand des Betruges, von mir aus auch "in Tateinheit" mit der Leistungserschleichung zu erfüllen, sollte zumindest ein Vorsatz bzw. das "Verheimlichen auf Nachfrage" bzw. wissentliche Falschangaben gegeben sein. Trotzdem berechtigt das alles nicht eine unangekündigte "Wohnungsbesichtigung".
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?
Hast recht. Sorry...
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