Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

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spooky
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von spooky »

Ich finde das Geil, daß gleich mit Mißbrauch um sich geworfen wird.
Der TE ging wohl davon aus, nachdem in den Nebenkosten etwas von Kabelanschluß steht, daß dieser in den Nebenkoten enthalten ist.
Als der TE Internet bekommen hat, hätte man ja evtl einen Filter einbauen können, da dieses auch nicht geschehen ist, kann der TE davon ausgehen das alles korrekt ist.

Im übrigen geht es wohl eher um dieses unmögliche Auftreten des Medienberaters oder wer auch immer das war.
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Chaot
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von Chaot »

noprofi hat geschrieben:
Chaot hat geschrieben: Der Anschluß wurde von KDG fehlerhaft hinterlassen (kein Sperrfilter)
Wie kommst Du zu der Ansicht, dass der Anschluss fehlerhaft war ?
Das Sperrfilter ist eine technische Möglichkeit, den Missbrauch zu erschweren, aber kein vertraglich zugesichertes Leistungsmerkmal.
Fehlerhaft in dem Sinne das dem Nutzer keine Leistungserschleichung vorgeworfen werden kann. Wie in einem anderen Post von mr_taurus geschrieben muß dazu eine technische Vorrichtung vorhanden sein die das verhindert. Wenn das nicht gegeben ist = keine Nachzahlung - keine Leistungserschleichung etc.
spooky hat geschrieben:Ich finde das Geil, daß gleich mit Mißbrauch um sich geworfen wird.
Der TE ging wohl davon aus, nachdem in den Nebenkosten etwas von Kabelanschluß steht, daß dieser in den Nebenkosten enthalten ist.
Als der TE Internet bekommen hat, hätte man ja evtl einen Filter einbauen können, da dieses auch nicht geschehen ist, kann der TE davon ausgehen das alles korrekt ist.

Im übrigen geht es wohl eher um dieses unmögliche Auftreten des Medienberaters oder wer auch immer das war.
Da hast du Recht. Es geht (mal wieder) um ein vollkommen unmögliches Auftreten eines Medienberaters. Das soll kein Vorwurf gegen alle sauber arbeitenden Berater sein sondern soll eigentlich mal wieder vor Augen führen das KDG bei der Qualifikation und bei der Auswahl der Medienberater äußerst schlampig vorgeht.
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Thyrael
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von Thyrael »

berlin69er hat geschrieben:Ich weiß nicht worauf du hinaus willst, aber um den Tatbestand des Betruges, von mir aus auch "in Tateinheit" mit der Leistungserschleichung zu erfüllen, sollte zumindest ein Vorsatz bzw. das "Verheimlichen auf Nachfrage" bzw. wissentliche Falschangaben gegeben sein. Trotzdem berechtigt das alles nicht eine unangekündigte "Wohnungsbesichtigung".
Wenn ich neue User deswegen anmaule, muss ich dass bei dir auch tun, du kannst deinen Post editieren wenn du ihm noch etwas hinzuzufügen hast.
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berlin69er
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Re: Kabelanschluss doppelt bezahlen ?

Beitrag von berlin69er »

Hast recht. Sorry...
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