Dann scheinst Du einen anderen Eröffnungsthread zu haben als ich.berlin69er hat geschrieben:@Doc.Sos: Das Problem ist nicht, dass niemand in die Wohnung will. Das Problem, was ich & auch viele andere haben, ist diese arrogante Selbstverständlichkeit, ja schon Selbstherrlichkeit mit der hier auf Kundenfang gegangen wird. Es besteht und bestand offensichtlich NIE eine Kundenbeziehung zwischen dem TE und KDG, also nochmal: was bitte soll dann das Schreiben? Wenn es tatsächlich um das bloße "Bereinigen des Anschlusses" gehen würde, könnte man ihn auch einfach kommentarlos "abklemmen", denn schließlich darf er ja garnicht genutzt werden. Aber nein: man versucht über zumindest zweifelhafte, wenn wirklich am Briefkasten abgelesen, sogar illegale Adressenbeschaffung Kunden zu gewinnen. Genau das, und noch einige andere Verhaltensweisen ist es, was den Ruf der MB & KDG ruiniert! Merkt ihr das nicht?
Ich kann da u.a. lesen:
"(...)In meine Wohnung will und werde ich niemanden hineinlassen den ich nicht kenne. Nun habe ich mal gegoogelt und las das man angeblich die in die Wohnung lassen muss damit die eine Plombe an den Dosen (die ich nicht habe) anbringen können.(...)"
Der TE hat sich dieses Scenario selbst zusammengebastelt, denn im Schreiben steht ja nun wirklich nicht,
daß da jemand in die Wohnung möchte.
Und das mit dem einfach so abklemmen ist auch nicht unproblematisch.
Vllt. ist de TE ja doch Kunde, nur die Unterlagen stimmen nicht;
oder der TE nutzt den Anschluß weil er meint daß die Grundversorgung über die Miete bezahlt wird;
oder der TE nutzt den Anschluß illegal, und hat nun die Gelegenheit, seine Handlungsweise zu legalisieren...
In allen Fällen wäre es doch ärgerlich für den TE , wenn einfach ohne "Vorwarnung" abgeklemmt wird.
Würde einer diese Beispiele zutreffen, KDG kennt die Situation ja nicht, wäre der TE über das "heimliche"
abklemmen natürlich verärgert und der Subunternehmer müßte ein zweites mal einen Techniker schicken,
der den Anschluß wieder anklemmt.
Von Kundenfang oder gar "Selbstherrlichkeit" kann ich in dem vom TE veröffentlichten Schreiben nun wirklich nichts erkennen.
Es wird sachlich auf das Abklemmen hingewiesen und eine Frist gesetzt bis zu der es möglich ist, das evtl ungerechtfertigte
Abklemmen zu verhindern.
Wenn Du da was von Werbung siehst, zeige mir bitte die Stelle in dem Schreiben.
Und deine Meinung bzgl. Kontaktaufnahme trotz fehlender Kundenbeziehung geht wohl auch ins Leere.
Ob eine Kundenbeziehung besteht, soll ja gerade durch diese Aktion festgestellt werden.
Außerdem gilt die "Kontaktsperre" m.W. nur für die telefonische Kontaktaufnahme/Werbung.