Das gilt natürlich nicht nur für KDG, sondern für alle einfachen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens.MB-Berlin hat geschrieben:Diese Aufforderungen kommen im Normalfall 2-3 Monate nach Rücksendedatum.Jokel hat geschrieben:Ich habe hier schon Beiträge entdeckt, wonach sich KDG nach zwei Jahren bei Kunden gemeldet hatte und behauptet haben, die Karte oder Gerät wären nicht eingegangen und verlangten horrende Summen.
Ist der Ex-Kunde zu diesem Zeitpunkt allerdings schon verzogen, kommt es zu den von dir genannten Zeiten.
Adressermittlung wird erst vom Inkassobüro gemacht.
Allerdings sollte man als Privatperson sowieso alle Belege min. 3 Jahre aufheben.
MB-berlin
Die Dreijahresfrist beginnt immer erst ab dem Ende des Entstehungs-Jahres.
Entsprechende Forderungen aus diesem Jahr verjähren zum Jahresende 2016.