Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

In diesem Forum geht es um andere Receiver als die via Vodafone TV (bzw. ehemals TV Komfort), Vodafone GigaTV oder HZ TV (ehem. Horizon TV) vertriebenen, und alle technischen Angelegenheiten, die nicht in die anderen Unterforen passen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

MB-Berlin hat geschrieben:
Jokel hat geschrieben:Ich habe hier schon Beiträge entdeckt, wonach sich KDG nach zwei Jahren bei Kunden gemeldet hatte und behauptet haben, die Karte oder Gerät wären nicht eingegangen und verlangten horrende Summen.
Diese Aufforderungen kommen im Normalfall 2-3 Monate nach Rücksendedatum.

Ist der Ex-Kunde zu diesem Zeitpunkt allerdings schon verzogen, kommt es zu den von dir genannten Zeiten.
Adressermittlung wird erst vom Inkassobüro gemacht.

Allerdings sollte man als Privatperson sowieso alle Belege min. 3 Jahre aufheben.

MB-berlin
Das gilt natürlich nicht nur für KDG, sondern für alle einfachen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens.
Die Dreijahresfrist beginnt immer erst ab dem Ende des Entstehungs-Jahres.
Entsprechende Forderungen aus diesem Jahr verjähren zum Jahresende 2016.
Jokel
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Jokel »

Ja, dies mag alles richtig sein. Doch Fakt ist, das es diese Berichte hier im Forum gibt!
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VBE-Berlin
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von VBE-Berlin »

Jokel hat geschrieben:Ja, dies mag alles richtig sein. Doch Fakt ist, das es diese Berichte hier im Forum gibt!
Warum soll es diese Berichte nicht geben?

Die gibt es über alle Provider, die Mietgeräte von den Kunden zurückfordern.

MB-Berlin
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Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Jokel hat geschrieben:Ich habe hier schon Beiträge entdeckt, wonach sich KDG nach zwei Jahren bei Kunden gemeldet hatte und behauptet haben, die Karte oder Gerät wären nicht eingegangen und verlangten horrende Summen. Ich halte dies für eine von vielen unlauteren Maschen der KDG.
Also immer per Einschreiben/Rückschein - und die Belege aufheben - am besten bis zum Renteneintritt. KDG traue ich inzwischen Alles zu!!!
Es genügt, wenn Du die Belege bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist aufbewahrst.
Winnile
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Danke für die Tips.
Ich habe meinen DHL-Rücklieferungsbeleg gleich zu den übrigen Vertragsunterlagen gelegt.

Auf gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 2 oder 3 Jahren bei einem Rücklieferungsbeleg hinzuweisen, ist ganz einfach nur lächerlich, zumal wenn eine Rücklieferungsfrist von zum Beispiel 14 Tagen mit gleichzeitiger Ersatzleistung bei Überschreitung besteht.

P.S.
Ich habe natürlich noch keine Empfangsbestätigung für den ordnungsgemäßen Inhalt meines DHL-Paketes bekommen, obwohl ich mit einem Anschreiben darum gebeten habe.
Wie auch ? Laut DHL-Statusmitteilung wurde mein Paket im " Großkunden- Auslieferungsverfahren" zugestellt.
Das heißt mit Sammelpalette im Listenverfahren.
Bis diese Palette in Tschechien angekommen ist, werden wohl noch einige Monde verstreichen.
Ich muß allerdings auch sagen, dass mich die Sache zwischenzeitlich nicht mehr besonders tangiert,selbst wenn die Sachen nicht ankommen oder nicht vernünftig erfasst werden.
Ein mehrere Jahre alter Thomson-Receiver, der inzwischen im Handel ca. 20 Euro kostet und eine nachweislich deaktivierte Smartcard werden Kabel-Deutschland mit Sicherheit nicht so viel wert sein, wie die Fortführung des Vertrages mit mir, der zwischenzeitlich allein im TV-Bereich 3 Sagemcom HD Videorecorder nebst allen Zusatzverträgen beinhaltet.
W.
Doc. Sis

Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Doc. Sis »

Winnile hat geschrieben:Danke für die Tips.
Ich habe meinen DHL-Rücklieferungsbeleg gleich zu den übrigen Vertragsunterlagen gelegt.

Auf gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 2 oder 3 Jahren bei einem Rücklieferungsbeleg hinzuweisen, ist ganz einfach nur lächerlich, zumal wenn eine Rücklieferungsfrist von zum Beispiel 14 Tagen mit gleichzeitiger Ersatzleistung bei Überschreitung besteht.
Also ich mache das mit allen meinen Quittungen für Handwerkerrechnungen, Kfz-Werkstattrechnungen, Kaufbelege, Kündigungsbestätigungen usw.
Die Belege werden abgeheftet und auch noch eingescannt und elektronsch gespeichert.
Die Papierunterlagen werden nach Ablaufgfrist vernichtet, die elektronischen Daten bleiben gespeichert.
Letzte Woche habe ich meine alten KDG-Unterlagen vernichtet, weil die Verjährungsfrist abgelaufen war.
Ausdrucken könnte ich diese Unterlagen aber noch! :wink2:

In einem Falle hatte ich tatsächlich mal keine Kopie meiner Kontoauszüge gemacht, es ging um eine Arztrechnung.
Der Arzt war der Meinung das diese Rechnung noch nicht bezahlt sei.
Mit Hilfe meiner Bank konnte ich jedoch die Bezahlung/Überweisung dieser über zwei Jahre zurück liegenden Rechnung nachweisen.
Heute kann ich das auch mit eigenen Unterlagen. :wink:
Winnile
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von Winnile »

Doc. Sis hat geschrieben: In einem Falle hatte ich tatsächlich mal keine Kopie meiner Kontoauszüge gemacht, es ging um eine Arztrechnung.
Der Arzt war der Meinung das diese Rechnung noch nicht bezahlt sei.
Ja, die Welt ist schlecht.
Man stelle sich vor ,ein Alzheimerpatient bekommt von seinem behandelnden Arzt ständig die gleiche Rechnung :fahne:
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VBE-Berlin
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Re: Erfolgt eine Rücksendungsaufforderung durch KD

Beitrag von VBE-Berlin »

Winnile hat geschrieben:Man stelle sich vor ,ein Alzheimerpatient bekommt von seinem behandelnden Arzt ständig die gleiche Rechnung :fahne:
Dem steht sogar gar nichts im Wege. Es ist ja auch ständig die gleiche Behandlung.

MB-Berlin
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