Hallo,
ich stecke gerade mitten im Umzug und mein bisheriger Telefon und Internet - Anbieter hat mir plötzlich mitgeteilt, dass er an meinem neuen Wohnort nicht liefern kann.
Ich habe dann im Internet nach einem Anbieter gesucht und bin bei Kabel Deutschland gelandet. Ich habe vor 8 Tagen telefonisch einen Vertrag abgeschlossen. Nun habe ich in der Zwischenzeit unglaublich viel schlechtes über KD gelesen. Zweifel hatte ich ehrlich gesagt ohnehin schon, da ich selbst auch schon schlechte Erfahrungen mit KD gemacht hatte. Damals war mir durch bewußte Täuschung ein Vertrag aufgedrängt worden und noch etwas mehr Ärger folgte. Ich hatte nur Angst, monatelang ohne Telefon und Internet dazusitzen und hab meine Bedenken zuerst beiseite geschoben. Dann las ich im Internet die vielen vielen negativen Erfahrungen.
Deshalb habe ich mich inzwischen entschlossen, von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Kann mir bitte jemand sagen, ab wann diese 14 Tage Widerrufsfrist genau beginnen? Ich habe noch keinerlei Unterlagen erhalten und somit auch keine Vertrags- und Kundennummer.
In den AGB steht, Zitat: "Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Was genau ist damit gemeint? Durch welche Handlung meinerseits wäre der Vertrag vollständig erfüllt?
Viele Grüße
Rena
Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
Der Vertrag wird erfüllt, wenn du die Technik (z.B. Modem) angeschlossen und in Betrieb genommen hast! Das Widerrufsrecht beginnt normal mit der Widerrufsbelehrung bzw. mit dem Zugang der Technik (Modem, Receiver). Schickst du diese Kommentarlos innerhalb 14 Tagen zurück, ist der Widerruf deinerseits erfüllt. Aus Erfahrung ist es aber ratsam, einen Widerspruch mit Bitte um Bestätigung schriftlich zu formulieren und per Einschreiben an KDG zu senden. Das kannst du auch sofort machen. Sollte die Technik in der Zwischenzeit eintreffen, kannst du diese dann gleich wieder zurück senden oder die Annahme verweigern.
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
Wenn es ein normaler DSL-Anbieter war, besteht die Gefahr, dass auch alle anderen DSL-anbieter nicht liefern können.Rena hat geschrieben:mein bisheriger Telefon und Internet - Anbieter hat mir plötzlich mitgeteilt, dass er an meinem neuen Wohnort nicht liefern kann.
Hast Du also schon eine Alternative, die auf jeden Fall funktioniert?
Im Zweifelsfall mal bei Nachbarn oder Hausverwaltung erkundigen.
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, ich habe schon eine Alternative gefunden, das läuft irgendwie über das Mobilfunknetz.MB-Berlin hat geschrieben: Hast Du also schon eine Alternative, die auf jeden Fall funktioniert?
MB-Berlin
Kann ich das auch jetzt schon ohne Vertragsnummer machen? Ich habe ja noch keinerlei Unterlagen erhalten, keine Vertragsbestätigung oder so etwas und deshalb auch noch keine Vertrags- und Kundennummer.berlin69er hat geschrieben:Der Vertrag wird erfüllt, wenn du die Technik (z.B. Modem) angeschlossen und in Betrieb genommen hast! Das Widerrufsrecht beginnt normal mit der Widerrufsbelehrung bzw. mit dem Zugang der Technik (Modem, Receiver). Schickst du diese Kommentarlos innerhalb 14 Tagen zurück, ist der Widerruf deinerseits erfüllt. Aus Erfahrung ist es aber ratsam, einen Widerspruch mit Bitte um Bestätigung schriftlich zu formulieren und per Einschreiben an KDG zu senden. Das kannst du auch sofort machen. Sollte die Technik in der Zwischenzeit eintreffen, kannst du diese dann gleich wieder zurück senden oder die Annahme verweigern.
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
Widerruf, mit Angabe deines Namens und der Anschrifft an KDG, mit Hinweis auf den Abschluss per Telefon und das entsprechende Datum des Gesprächs.
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
Danke, dann schreib ich das gleich morgen. Sollte ich den Widerruf per Einschreiben wegschicken?
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
Ist normal nicht notwendig, aber aus Erfahrung würde ich es machen... Wichtig: Kopie des Schreibens behalten.
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
mach es per einschreiben, dann kannst du dir sicher sein, das es angekommen ist.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Widerruf eines telefonisch abgeschlossenen Vertrag
eine einfache Email macht das gleiche.weihnachtsmann hat geschrieben:mach es per einschreiben, dann kannst du dir sicher sein, das es angekommen ist.
Da kommt auch gleich eine Rückantwort mit Registriernummer der Mail im Betreff.
MB-berlin
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