Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Ok, ich sehe es auch differenzierter. Die BT-Drs. dazu ist eher wenig aussagekräftig, der dazu erschienene Aufsatz in der MMR sagt auch nix zu dem Problem.
Mit § 46 Absatz 8 Satz 3 wird der Fall geregelt, dass die
Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Der Verbraucher erhält damit – anders als noch vom BGH am
11. November 2010 (Az. III ZR 57/10) entschieden – ein
Sonderkündigungsrecht, was bei Bündelangeboten auch die
mobile Komponente umfasst. Durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer
Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von
öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und
dem Verbraucher gewährleistet. Kürzere Kündigungsfristen
aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrags zwischen Anbieter und Verbraucher bleiben davon unberührt. Die notwendige Transparenz für die mögliche Kostenanlastung für
Endeinrichtungen wird bereits durch § 43a Absatz 1
Nummer 8 bei Vertragsschluss hergestellt.
Zur Auslegung also die Frage: Was ist hier der "angemessene Ausgleich"?

Zu dem anderen Punkt oben:
Die Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungserklärungen ist hier irrelevant, da der Eintritt der Bedingung im Einflussbereich von KD liegt (Potestativbedingung, zumindest vom Gedanken her).
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

flatty hat geschrieben:
Zur Auslegung also die Frage: Was ist hier der "angemessene Ausgleich"?
Ausgleich ist für mich geben und nehmen. Mein Interesse als Kunde wäre die sofortige Auflösung, die von KDG die vollständige Erfüllung des Vertrages. Insoweit ist für mich eine weitere Bezahlung ohne Leistung ein, dem Gesetz nach, angemessener Ausgleich.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Stimmt, das wäre ein Argument. Dann könnte man aber auch schreiben "Bei Umzug kann der Kunde seinen Vertrag zum Ablauf des Kalendermonats kündigen, der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung von drei Monatsgrundgebühren"

Dagegen spräche: Der Ausgleich ist, dass man nicht von "heute auf morgen" einfach so raus kann, sondern schon 3 Monate VORLAUF geben muss. Im Kupferbereich müssen ja z.B. TAL gekündigt werden, was auch nicht innerhalb weniger Stunden funktioniert.
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

flatty hat geschrieben: Dagegen spräche: Der Ausgleich ist, dass man nicht von "heute auf morgen" einfach so raus kann, sondern schon 3 Monate VORLAUF geben muss. Im Kupferbereich müssen ja z.B. TAL gekündigt werden, was auch nicht innerhalb weniger Stunden funktioniert.
Ich würde da eher den fiskalischen Ausgleich sehen. Darüber hinaus wird so ein Umzug ja geplant. Oft hat man ja auch beim Vermieter drei Monate Frist.

Nun gut. Da muss wohl doch erst einer klagen. :streber:
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

flatty hat geschrieben: Die Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungserklärungen ist hier irrelevant, da der Eintritt der Bedingung im Einflussbereich von KD liegt
Ist das so?
Zieht KDG um oder der Kunde?

Ohne Umzug bzw. Umzug in eine andere Örtlichkeit wäre eine Versorgung nach wie vor gegeben!
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Der kunde zieht um, das ist sicher.
Die Versorgung ist Sache von KD, die ist unsicher.

Bedingung = Unsicher

Zusammengefasst: Das ist so, ja.
fizup
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von fizup »

flatty hat geschrieben:Der kunde zieht um, das ist sicher.
Die Versorgung ist Sache von KD, die ist unsicher.

Bedingung = Unsicher

Zusammengefasst: Das ist so, ja.
Ne, das ist nicht so.

Ob KDG am neuen Umzugsort zur Verfügung steht oder nicht, liegt doch nicht im Einflussbereichs KDG'S, sondern hängt davon ab, wohin der Kunde zieht. Wenn KDG dort versorgen kann, dann muss der Vertrag ohnehin fortgesetzt werden. Aber KDG kann nichts machen, wenn der Kunde z.B. ins Ausland zieht. KDG hat also keinen EInfluss auf die Bedingung, ob am neuen Wohnort verfügbar oder nicht. Also bleibts bei der bedingungsfeindlichen und damit unwirksamen Kündigung.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Sperrige Diskussion.
Liebe KD,
ich ziehe am X nach Y. Lt. Auskunft der Verfügbarkeitsprüfung auf der Website ist an der neuen Adresse kein Anschluss verfügbar. Daher kündige ich hiermit gem. § 46 Abs. 8 TKG zum Ablauf des (3. Monats nach Kündigung) meinen Anschluss.
Der Umzug ist sicher. Die Versorgung ist es nicht (sogar das meine ich, man kann ja auch vorab anfragen, ob ein Ausbau bis zum Umzug erfolgt). Also ist die Bedingung ausschließlich auf Seiten KDs gegeben
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

flatty hat geschrieben:Sperrige Diskussion.
Liebe KD,
ich ziehe am X nach Y. Lt. Auskunft der Verfügbarkeitsprüfung auf der Website ist an der neuen Adresse kein Anschluss verfügbar. Daher kündige ich hiermit gem. § 46 Abs. 8 TKG zum Ablauf des (3. Monats nach Kündigung) meinen Anschluss.
Der Umzug ist sicher. Die Versorgung ist es nicht (sogar das meine ich, man kann ja auch vorab anfragen, ob ein Ausbau bis zum Umzug erfolgt). Also ist die Bedingung ausschließlich auf Seiten KDs gegeben
So ein Quatsch!
KDG hat doch mit dem Umzug des Kunden nichts zu tun.
Durch den Umzug ändert der Kunde einseitig die Vertragsbedingungen ((Erfüllungsort) und muß dann auch die Konsequenzen tragen!
Dabei dürfte es belanglos sein, warum der Kunde umzieht.
Es sei denn, KDG hat den Kunden zum Umzug aufgefordert! :wink2:

Die "vorauseilende Kündigung" wird wohl auch sinn- und wertlos sein, da der Kunde ja nicht weis, ob die Verfügbarkeitsabfrage tatsächlich die richtig Verhältnisse wiedergibt und ob zum Umzugstag nicht vllt. doch ein KDG-Anschluß möglich sein könnte.
Daß diese Verfügbarkeitsabfrage nicht zuverlässig ist, ist ja bekannt.
Schon manche negative Anfrage hat bei genauer Nachprüfung dann doch die KDG-Anschlußmöglichkeit erbracht!
Zuletzt geändert von Doc. Sis am 21.03.2013, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
fizup
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von fizup »

Es ist doch noch nichtmal der Umzug sicher. Der Kunde könnte es sich schließlich noch anders überlegen, zur Freundin ziehen, ins Krankenhaus müssen, sterben, etc. pp. Andererseits kann KDG bei einem Umzug in die USA schon heute sagen, dass sie dort nicht vefügbar sind.