Wenn ein Anbieter schlechten Ausbau betreibt (und damit die Ziele des http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__1.html verfehlt), hat er das Glück, bei umziehenden Kunden weiter kassieren zu dürfen, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.kabel_fan hat geschrieben: In der Urteilsbegründung dazu heißt es :""Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.
Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."
So viel falsches vermag ich im ersten Moment darin nicht erkennen.
Und auch das Argument "der faule Anbieter werde für schlechten Ausbau belohnt" ist schon sehr merkwürdig.
Ein Anbieter mit ordentlichem Ausbau hingegen muss für sein Geld Leistungen erbringen.
Die Annahme des BGH, ein Umzug sei "Sache des Kunden" ist Unsinn: Umziehen ist "normal", heute mehr als noch vor vlt. 20 Jahren (s. Gesetzesbegründung 46 Abs. 8 TKG) keine Verfügbarkeit eines Breitbandproduktes ist (im Vergleich dazu) heute eher ungewöhnlich.
Der Kunde trug nach dem Urteil des BGH nicht nur das Risiko des Umzugs, sondern AUCH das Risiko des schlechten Ausbaus des eigenen Anbieters.
Die §314-Rechtsprechung zu allen möglichen Dauerschuldverhältnissen war bis zu der DSL-Entscheidung recht ausgewogen, da kippte es aber.
Im Übrigen stimme ich Bubblegums Post vollkommen zu.