Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

kabel_fan hat geschrieben: In der Urteilsbegründung dazu heißt es :""Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.
Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

So viel falsches vermag ich im ersten Moment darin nicht erkennen.
Und auch das Argument "der faule Anbieter werde für schlechten Ausbau belohnt" ist schon sehr merkwürdig.
Wenn ein Anbieter schlechten Ausbau betreibt (und damit die Ziele des http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__1.html verfehlt), hat er das Glück, bei umziehenden Kunden weiter kassieren zu dürfen, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.

Ein Anbieter mit ordentlichem Ausbau hingegen muss für sein Geld Leistungen erbringen.

Die Annahme des BGH, ein Umzug sei "Sache des Kunden" ist Unsinn: Umziehen ist "normal", heute mehr als noch vor vlt. 20 Jahren (s. Gesetzesbegründung 46 Abs. 8 TKG) keine Verfügbarkeit eines Breitbandproduktes ist (im Vergleich dazu) heute eher ungewöhnlich.

Der Kunde trug nach dem Urteil des BGH nicht nur das Risiko des Umzugs, sondern AUCH das Risiko des schlechten Ausbaus des eigenen Anbieters.

Die §314-Rechtsprechung zu allen möglichen Dauerschuldverhältnissen war bis zu der DSL-Entscheidung recht ausgewogen, da kippte es aber.


Im Übrigen stimme ich Bubblegums Post vollkommen zu.
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VBE-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

flatty hat geschrieben:Wenn ein Anbieter schlechten Ausbau betreibt (und damit die Ziele des http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__1.html verfehlt), hat er das Glück, bei umziehenden Kunden weiter kassieren zu dürfen, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.
eigenartigerweise muss die telekom mit am meisten Kunden gehen lassen, weil vielfach am neuen Wohnort die gebuchte DSL-Variante nicht verfügbar ist.
Aber genau die Firma meintest Du ja wohl nicht?

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pat85
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von pat85 »

Hallo Community,

bei mir gibt es einen ähnlichen Fall, der in einigen Punkten jedoch anders ist:

Ich bin letztes Jahr zum 1 November umgezogen. 3 1/2 Monate vor Umzug bin ich in der Absicht zu kündigen in einen KD-Shop gegangen, da noch nicht genau fest stand in welche Wohnung ich ziehe ( Verfügbarkeit usw.). Daraufhin wurde mir gesagt, dass es nicht nötig ist zu kündigen wegen dem Sonderkündigungsrecht. Um mich abzusichern habe ich auch noch mit der Hotline telefoniert und im Umzugsratgeber war es auch so vermerkt. KD hat ja auch damit geworben. Schön und gut. Habe mich natürlich auf der sicheren Seite gefühlt. :wand: Im November dann die Ernüchterung: Kündigung-> Schreiben KD, dass Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.
Im anschließenden Gespräch mit dem Kundenservice wurde mir auf die Frage: "seit wann es diese neue Regelung gibt?" frecherweise geantwortet. "seit dem Tag ihrer Kündigung". Ein Widerspruch wurde abgeschmettert und auf Kulanz geht auch nichts. Ich fühle mich logischerweise betrogen, weil ich sonst fristgerecht gekündigt hätte. Mag sein, dass KD diese "Kulanz" der Sonderkündigung aufgehoben hat, TKG usw und so fort, aber sowas kann doch nicht nahtlos geschehen... Hatte jemand ähnliche Fälle? Ist jemand rechtlich dagegen vorgegangen und hat jemand evtl. alte PDF`s bzw. Screenies von einem Umzugsratgeber bzw. KD Werbung bzgl. Sonderkündigung?

Vielen Dank im Voraus

MfG Pat85
Newty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Newty »

pat85 hat geschrieben: Sonderkündigungsrecht.
Gab es nie. Alle Sofortauflösungen erfolgten meines Wissens aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch. Wenn sich der von der eingeforderte Anspruch nicht in der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder den AGB verankert ist, handelt es sich m.E. um ein freies Angebot, welches ohne Angabe von Gründen jederzeit verändert oder abgeschafft werden kann.
frecherweise geantwortet. "seit dem Tag ihrer Kündigung".
Was soll man dir dazu sagen, außer, dass sich zu diesem Zeitpunkt die Handlungsanweisung für die Mitarbeiter im Service geändert hat?
Wenn man dort keine klare Linie setzt, mit welcher Begründung lässt man eine Kulanzkündigung zum Beispiel am 10.11 zu und am 11.11 nicht mehr? Dann kann man auch gleich den 12.11 noch Mitnehmen.. ach, den ganzen November. Es wird immer wichtiger, dass der Support von Unternehmen eine klare Linie fährt, um eben Diskussionen wie "der hats bekommen, das will ich auch!" garnicht erst auftreten zu lassen.
weil ich sonst fristgerecht gekündigt hätte.
Zu wann? Beachte, dass es sich um Verträge mit Vertragslaufzeiten von mindestens 12 Monaten handelt.
Mit Glasfaser in den Keller
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Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

pat85 hat geschrieben:jemand evtl. alte PDF`s bzw. Screenies von einem Umzugsratgeber bzw. KD Werbung bzgl. Sonderkündigung?
Was nutzen dir denn alte PDF? Daraus kann man keinen Anspruch ableiten. Solche Dinger sind nicht Bestanteil deines Vertrages. Schau dir die für dich geltenden AGB an. Wenn du daraus ein Recht auf außerordentlicher Kündigung ableiten kannst, dann hast du gute Karten. Falls nicht, dann ist es rechtens, wenn KDG sich an die geänderte Rechtslage hält. Auch wenn KDG vorher kulanter war, als es die Rechtslage vorsah, so kann man daraus keinen eigenen Anspruch ableiten.

Damit drücke ich nicht aus, ob ich das gut oder schlecht finde. Es ist einfach nur die rechtliche Situation.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Bielo hat geschrieben: Was nutzen dir denn alte PDF? Daraus kann man keinen Anspruch ableiten. Solche Dinger sind nicht Bestanteil deines Vertrages.

Kühne These. Wenn es solche sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses auf der Website einsehbar waren, dann kann das sehr wohl zur Auslegung des Vertrages nützlich sein / eigene Rechte schaffen.
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Nein, es gilt das, was du abgeschlossen hast, nicht was offeriert wurde. Schau in deine Auftragsbestätigung.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Putziger Zeitgenosse.
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koaschten
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von koaschten »

Wir finden dich auch putzig. :-)
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

flatty hat geschrieben:Putziger Zeitgenosse.
Danke!

Einfach nochmal die Sache mit: "Was ist überhaupt ein Angebot" im Vertragsrecht üben.