kalochero hat geschrieben:KabelDeutschland bietet ein Restlaufzeitprogramm an.
Aber das wäre doch ein bisschen lange: "...Vertrag läuft bis zum 21.11.14"
@Bielo
Ich teile Deine Meinung, dass diese AGB schon sehr fragwürdig ist und evtl. einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielte.
Das "gemeine" an solchen Vertragsbestimmungen ist aber, dass man sie zunächst ungestraft verwenden kann und auch die Kundschaft darauf verweist.
Es gibt sicher eine Menge Leute, die nicht wissen, dass diese Bestimmungen evtl. rechtswidrig sind oder die auch das Risiko scheuen, dagegen vorzugehen.
Zudem ist ja auch immer wieder von anderen usern zu lesen: "Wenn Dir die AGB nicht gefallen, hättest halt den Vertrag nicht unterschreiben dürfen"
Eine Antwort, die vollkommen sinnlos ist, weil sie dem Fragesteller niemals auch nur das Geringste hilft.