Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Guten Morgen Forum,
darf man denn bestehende Verträge einseitig, nachträglich ändern
Um diese seltsame Frage zu verstehen, muss ich leider erstmal kurz unsere Situation schildern:
Wir ziehen in ein neues Heim - das wussten wir schon sehr lange, aber noch nicht den exakten Termin. Aus diesem Grunde haben wir bereits vor geraumer Zeit bei KD nachgefragt, wie es sich mit Kündigung im Falle eines Umzuges in ein nicht KD-versogtes Heim verhielte.
Die Antwort war: "Kein Problem - Sie haben dann ein Sonderkündigunsrecht, welches den Vertrag zum AUSZUGSTERMIN beendet."
Auf meine Nachfrage, ob dies sicher sei, wog man mich zusätzlich in Sicherheit mit:
"Punkt 8.Vertragslaufzeit u. Kündigung, Unterpunkt 8.1." meines Vertrag, worin steht:
[...]
Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Espress digital (digitaler Mernutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, dendet dieser unbeschaadet des vorgenannten (das "vorgenannte"habe ich nicht alles hier rein geschrieben) automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt.
[...]
Trotzdem, Ihr ahnt es, bekamen wir nun Post von KD worin steht, dass wir 3 Monate nach unserem Auszugstermin weiter zahlen müssen
Die oben zitierte Stelle habe ich in unserem Vertrag angemarkert, das Ganze eingesannt und als Beschwerde an den Kunden-"Service" von KD gemailt.
MIt ist vollig neu, dass bestehende Verträge zwischen zwei Vertragspartnern, im Nachhinein und dann auch noch mit der Begründung einer unlängst geänderten Gesetzeslage, einseitig geändert werden können. - naja, ich lerne halt nie aus - aber verrückt ist das schon und hoffentlich macht das keine Schule...
Schönes Wochenende zusammen
darf man denn bestehende Verträge einseitig, nachträglich ändern
Um diese seltsame Frage zu verstehen, muss ich leider erstmal kurz unsere Situation schildern:
Wir ziehen in ein neues Heim - das wussten wir schon sehr lange, aber noch nicht den exakten Termin. Aus diesem Grunde haben wir bereits vor geraumer Zeit bei KD nachgefragt, wie es sich mit Kündigung im Falle eines Umzuges in ein nicht KD-versogtes Heim verhielte.
Die Antwort war: "Kein Problem - Sie haben dann ein Sonderkündigunsrecht, welches den Vertrag zum AUSZUGSTERMIN beendet."
Auf meine Nachfrage, ob dies sicher sei, wog man mich zusätzlich in Sicherheit mit:
"Punkt 8.Vertragslaufzeit u. Kündigung, Unterpunkt 8.1." meines Vertrag, worin steht:
[...]
Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Espress digital (digitaler Mernutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, dendet dieser unbeschaadet des vorgenannten (das "vorgenannte"habe ich nicht alles hier rein geschrieben) automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt.
[...]
Trotzdem, Ihr ahnt es, bekamen wir nun Post von KD worin steht, dass wir 3 Monate nach unserem Auszugstermin weiter zahlen müssen
Die oben zitierte Stelle habe ich in unserem Vertrag angemarkert, das Ganze eingesannt und als Beschwerde an den Kunden-"Service" von KD gemailt.
MIt ist vollig neu, dass bestehende Verträge zwischen zwei Vertragspartnern, im Nachhinein und dann auch noch mit der Begründung einer unlängst geänderten Gesetzeslage, einseitig geändert werden können. - naja, ich lerne halt nie aus - aber verrückt ist das schon und hoffentlich macht das keine Schule...
Schönes Wochenende zusammen
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- Insider
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- Registriert: 19.02.2012, 23:43
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
guck mal was im telemunikationsgesetz steht! dies ist völlig gesetzeskonform! Die vertragsbeendigung zu sofort war eine Kulanzregelung die KD jetzt nicht mehr macht!
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- Fortgeschrittener
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Da würde ich einen Anwalt befragen, ich bezweifle, dass eine Schlechterstellung für den Verbraucher durch das Gesetz gedeckt ist.
Und zum Thema Kulanz: Kulanz heißt, dass man etwas freiwillig macht. Vertragsbestandteile haben aber nichts mit Kulanz zu tun.
Und zum Thema Kulanz: Kulanz heißt, dass man etwas freiwillig macht. Vertragsbestandteile haben aber nichts mit Kulanz zu tun.
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- Ehrenmitglied
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Genau das ist das "Problem".Arthur_Dent hat geschrieben:Da würde ich einen Anwalt befragen, ich bezweifle, dass eine Schlechterstellung für den Verbraucher durch das Gesetz gedeckt ist.
Und zum Thema Kulanz: Kulanz heißt, dass man etwas freiwillig macht. Vertragsbestandteile haben aber nichts mit Kulanz zu tun.
KD hat vor der Gesetzesänderung Kunden aus Kulanz, also freiwillig ohne tatsächlichen Anspruch und ohne dass hierüber etwas in irgendwelchen Verträgen/AGB oder ähnlichem festgelegt war, aus dem Vertrag entlassen.
Und worüber wir jetzt auch noch 764239842098 Posts weiter diskutieren können wäre, warum KD das trotz Gesetzesänderung nicht einfach so beibehalten hat. Häütten sie können, hätten sie meiner Meinung nach auch machen sollen, haben sie aber nicht!
Das ist eine Verschlechterung im Kulanzverhalten gegenüber den Kunden aber sicher in keiner Weise etwas, was irgendwie rechtlich beanstandet werden könnte.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich würde auch einen Anwalt einschalten.
Das geänderte Telekommunikationsgesetz darf nicht bei Dir angewandt werden, da Dein vorliegernder Vertrag Vorrang hat, nach dem Du keine weiteren drei Monate bezahlen musst.
Das geänderte Telekommunikationsgesetz darf nicht bei Dir angewandt werden, da Dein vorliegernder Vertrag Vorrang hat, nach dem Du keine weiteren drei Monate bezahlen musst.
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich habe nochmal den Post oben gelesen: So gesehen, da ja im Vertrag/AGB ausdrücklich von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gesprochen wird, wäre das durchaus überprüfenswert.HSVMichi hat geschrieben:Ich würde auch einen Anwalt einschalten.
Das geänderte Telekommunikationsgesetz darf nicht bei Dir angewandt werden, da Dein vorliegernder Vertrag Vorrang hat, nach dem Du keine weiteren drei Monate bezahlen musst.
Mein Post über dir bezog sich auch eher auf die allgemeine Praxis von KD: Früher jemanden durch Umzug in ein unversorgtes/unversorgbares Objekt, aus dem Vertrag zu lassen.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Na ja, von Vertragsende ist da nicht die Rede, sondern davon, dass die Überlassung der smartcard endet.
Die Frage daher: Welche Gebühren sollen drei Monate weiterbezahlt werden und vom wem stammt die smrtcard.
Außerdem gab es meines Wissens bei KDG noch nie ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug. Von wann und wem stammt den diese Auskunft und liegt sie schriftlich vor?
Da sind schon einige Fragen offen, bevor man da zum Anwalt geht und evtl. mehr bezahlt als drei Monatsgebühren.
Außerdem scheint es ja kein Einzelnutzervertrag zu sein.Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Espress digital (digitaler Mernutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, dendet dieser unbeschaadet des vorgenannten (das "vorgenannte"habe ich nicht alles hier rein geschrieben) automatisch
Die Frage daher: Welche Gebühren sollen drei Monate weiterbezahlt werden und vom wem stammt die smrtcard.
Außerdem gab es meines Wissens bei KDG noch nie ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug. Von wann und wem stammt den diese Auskunft und liegt sie schriftlich vor?
Da sind schon einige Fragen offen, bevor man da zum Anwalt geht und evtl. mehr bezahlt als drei Monatsgebühren.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Vielen Dank erst einmal an ALLe für Eure Einschätzungen zur Rechtslage.kabel_fan hat geschrieben:Na ja, von Vertragsende ist da nicht die Rede, sondern davon, dass die Überlassung der smartcard endet.Außerdem scheint es ja kein Einzelnutzervertrag zu sein.Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Espress digital (digitaler Mernutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, dendet dieser unbeschaadet des vorgenannten (das "vorgenannte"habe ich nicht alles hier rein geschrieben) automatisch
Die Frage daher: Welche Gebühren sollen drei Monate weiterbezahlt werden und vom wem stammt die smrtcard.
Außerdem gab es meines Wissens bei KDG noch nie ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug. Von wann und wem stammt den diese Auskunft und liegt sie schriftlich vor?
Da sind schon einige Fragen offen, bevor man da zum Anwalt geht und evtl. mehr bezahlt als drei Monatsgebühren.
Zu den Fragen von "Kabel_fan:
Ja, die Auskünfte stammen von KD,
- In der Tat liegen mir die AGB's mit entsprechendem Wortlaut schriftlich vor, sie sind physikalischer Bestandteil meiner Vertragsunterlagen.
- Ob es ein "Sonderkündigungsrecht" dem Wortlaut nach ist, kann ich nicht beurteilen, aber der Vertrag endet nach Wortlaut "automatisch" bei Auszug aus dem Objekt
- Die Smartcard's sind von KD und ich sie sind dort "gemietet" - In der Kündigunsbestätigung verlangt KD die Karten zurück, Sie scheinen also deren Eigentum zu sein.
- durch aus sind wir im jetzigen Mietshaus, auf unseren Vertrag bezogen "Einzelnutzer"
Wenn ich mir das so anschaue, dann sind, @kabel_fan, nicht wirklich noch Fragen offen - oder?
Nun, ich werde mir vorsorglich, für den anstehenden Rechtsstreit, Deckungszusage von meiner RSV geben lassen.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich sehe die Chancen da nicht so gut für Dich. Dieser Passus, den Du zitiert hast, trifft meines Erachtens nicht für Dich zu.
Du schreibst, Du hast einen Einzelnutzervertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen. In dem AGB Teil geht es aber um den Abschluss eines Digitalen Mehrnutzervertrages. Ein Digitaler Mehrnutzervertrag beinhalten meist mehrere Wohneinheiten und wird vom Vermieter bzw. Eigentümer mit Kabel Deutschland abgeschlossen. Wäre das bei Dir der Fall, hättest Du keinen eigenen Einzelnutzervertrag mit Kabel Deutschland. Die vorhande Smartcard hast Du nicht kostenlos durch einen vorhandenen digitalen Mehrnutzervertrag erhalten, sondern weil diese sehr wahrscheinlich Vertragsbestandteil des Einzelnutzervertrages ist.
Dies ist keine Rechtsberatung, aber Du kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, was der Anwalt dazu sagt.
Der Informant
Du schreibst, Du hast einen Einzelnutzervertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen. In dem AGB Teil geht es aber um den Abschluss eines Digitalen Mehrnutzervertrages. Ein Digitaler Mehrnutzervertrag beinhalten meist mehrere Wohneinheiten und wird vom Vermieter bzw. Eigentümer mit Kabel Deutschland abgeschlossen. Wäre das bei Dir der Fall, hättest Du keinen eigenen Einzelnutzervertrag mit Kabel Deutschland. Die vorhande Smartcard hast Du nicht kostenlos durch einen vorhandenen digitalen Mehrnutzervertrag erhalten, sondern weil diese sehr wahrscheinlich Vertragsbestandteil des Einzelnutzervertrages ist.
Dies ist keine Rechtsberatung, aber Du kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, was der Anwalt dazu sagt.
Der Informant
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hmm, also ich habe einen Einzelnutzervertrag und es steht auch auf meinem zusätzlichen Pamphlet dick und Fett "AGB Einzelnutzer"informant hat geschrieben:Ich sehe die Chancen da nicht so gut für Dich. Dieser Passus, den Du zitiert hast, trifft meines Erachtens nicht für Dich zu.
Du schreibst, Du hast einen Einzelnutzervertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen. In dem AGB Teil geht es aber um den Abschluss eines Digitalen Mehrnutzervertrages. Ein Digitaler Mehrnutzervertrag beinhalten meist mehrere Wohneinheiten und wird vom Vermieter bzw. Eigentümer mit Kabel Deutschland abgeschlossen. Wäre das bei Dir der Fall, hättest Du keinen eigenen Einzelnutzervertrag mit Kabel Deutschland. Die vorhande Smartcard hast Du nicht kostenlos durch einen vorhandenen digitalen Mehrnutzervertrag erhalten, sondern weil diese sehr wahrscheinlich Vertragsbestandteil des Einzelnutzervertrages ist.
Dies ist keine Rechtsberatung, aber Du kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, was der Anwalt dazu sagt.
Der Informant
Naja, sind leider eben alles nur Mutmaßungen die einem Forum das Leben einhauchen.
Vielen Dank aber auf jeden Fall @informant, für Deine induviduelle Bauch-Einschätzungen.
Die juristischen Einschätzungen überlass ich selbstverständlich den Fachleuten außerhalb des Forums.
Schönes Pfingswochende alle zusammen