Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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Silverio
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Silverio »

dingsbums2 hat geschrieben:Da sagte mir dann ein Mitarbeiter, dass die Kündigungsfrist erst ab dem Zeitpunkt meines Umzugs beginnt
und sie mich deswegen erst zum Dezember aus dem Vertrag entlassen können.
Ist das so korrekt?
Ich kann das im schon so oft hier zitierten Gestzestext nicht rauslesen und find es schade, dass ich für nicht erbrachte Leistungen weiter zahlen muss.
Muss ich das so hinnehmen?
Ja, darum gehts ja in diversen Threads hier die ganze Zeit, ist also nichts neues.
Sicher kann "man" sich drüber streiten, wann eben diese 3-Monatsfrist zu laufen beginnt, KD sagt eben: Wenn die Ummeldung vorliegt.
Das ist für KD wohl der "Beweis", dass man tatsächlich umzieht. Ansonsten könnte ja jeder, weil er gerade mal wieder was um 99Cent günstigeres gefunden hat oder sonstwie nicht mit KD einverstanden ist sagen: Ich werde in 3 Monaten nach Timbuktu ziehen, dort könnt ihr ja nicht anbieten, also bin ich raus aus dem Vertrag...
Ob derjenige dann umzieht oder nicht, kann KD ja nicht nachvollziehen.
Mit gewissem Aufwand könnte KD aber auch so reagieren:
1. Kunde kündigt Umzug in nicht versorgtes Gebiet an und kündigt gleichzeitg mit den entsprechenden Fristen. Weiß er also früh genug vom Umzug, kann das auch zum Umzugstag (bzw. Ende des Monats nach dem Umzug sein)
2. Kunde zieht um, meldet seinen Wohnsitz um und schickt das an KD ---> Vertrag läuft wie unter Punkt 1 aus.
3. Kunde erbringt keinen Nachweis des Umzugs ---> Vertrag läuft am alten Wohnort weiter.

Es heißt ja lediglich:

Code: Alles auswählen

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Nun streiten sich die Kunden und Anbieter (und auch hier im Forum die eine und andere User-Gruppe), wie das auszulegen ist.
Streng genommen "könnte" man rauslesen:
In dem Moment in dem die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, beginnt die Frist...

Schön ist es nicht, bis zu einer Klärung (per Gesetzgeber, Gericht oder einfach weil andere Provider kulanter handeln und dadurch Druck entsteht) ist es aber nun mal so.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
dingsbums2
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von dingsbums2 »

Heißt das dann im Umkehrschluss, sobald ich einen Nachweis vorlege, dass ich tatsächlich umziehe,
wie einen Mietvertrag, dass ich dann innerhalb von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen werden muss?

Sich vorzeitig zu einem bestimmten Datum ummelden kann man ja nicht oder?

lg
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Dein Fall ist der Standardfall.

Nach hier vertretener Ansicht, hat KD recht.

Nach der von mir vertretenen Ansicht nicht.

Work-around: Melde dich früher um, so kommst Du auch früher aus dem Vertrag. Ist aber nicht ganz "sauber", was schon diskutiert wurde.
Silverio
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Silverio »

dingsbums2 hat geschrieben:Heißt das dann im Umkehrschluss, sobald ich einen Nachweis vorlege, dass ich tatsächlich umziehe,
wie einen Mietvertrag, dass ich dann innerhalb von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen werden muss?

Sich vorzeitig zu einem bestimmten Datum ummelden kann man ja nicht oder?
Da KD, so weit ich weiß, nur eine Ummeldung vom Meldeamt akzeptiert, stehen keine andere Optionen offen. :(
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Silverio hat geschrieben:Schön ist es nicht, bis zu einer Klärung (per Gesetzgeber, Gericht oder einfach weil andere Provider kulanter handeln und dadurch Druck entsteht) ist es aber nun mal so.
Der Gesetzgeber hat schon gehandelt, meines Wissens gibt es keinen Anbieter, der die drei Monate nicht verlangt (nachdem sie bis März 2012 abgesegnet durch höchstrichterliche Entscheidung des BGH) im Falle einer Nichtversorgung bei Umzug auf Bezahlung der vollen Vertragslaufzeit bestanden haben, es bleibt also das Gericht.
Vielleicht findet sich ja mal jemand, der mit der Auslegung "Fristbeginn ist Umzug" nicht einverstanden ist und deshalb rechtliche Klärung herbeiführt.
Silverio hat geschrieben:Da KD, so weit ich weiß, nur eine Ummeldung vom Meldeamt akzeptiert

Kündigung mit Kopie des Mietvertrags, später Kopie der Ummeldebescheinigung als Nachweis, dass tatsächlich ein Umzug stattfand. Nach den Meldegesetzen der Länder ist eine Ummeldung erst zulässig, wenn der tatsächliche Wohnsitzwechsel erfolgte. Vermutlich wird es zwar nie aufkommen, aber Ratschläge wie
Melde dich früher um, so kommst Du auch früher aus dem Vertrag.
sind halt schon sehr grenzwertig. Da hilft auch
Ist aber nicht ganz "sauber",
nicht mehr viel, weil es eindeutig ein Rat ist, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Also bleibt nur, zähneknirschend 3 Monate "für nichts" zu zahlen und die Rechtslage anerkennen (schließlich ist es nicht Schuld des Anbieters dass jemand umzieht) oder eine andere Auffassung vertreten und den Rechtsweg einschlagen. Erster Schritt wäre evtl. der Gang zur Verbraucherzentrale.
Goerns
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Goerns »

Hallo zusammen,
ich habe mich am 27.05.2013 bei der KDG Hotline erkundigt und erfahren dass ich bei Umzug ab dem Tag des Inkrafttreten meines neuen Mietvertrages drei Monate weiter zahlen muss. Als Bestätigung soll man rechtzeitig vor Umzug eine Kopie des Mietvertrages, auf der der Einzugstermin erkennbar ist, zusenden. So weit so gut.
Nachdem ich aufgelegt hatte habe ich dann mal alternativ auf der KDG Internetseite den Link "Umzugservice" benutzt. Dort gibt man seine momentane Adresse und die neue Umzugsadresse ein. Nachdem alles eingegeben ist klickt man noch auf die Bestätigung, dass wenn KD doch am neuen Ort verfügbar wäre, die Umzugsservicepauschale von 29,95€ akzeptiert wird. Dieser Betrag wird aber nur fällig wenn auch tatsächlich KD am neuen Ort verfügbar ist. Bei mir, da ich nach Hessen ziehe, konnte ich sicher sein dass ich KD dort nicht weiter empfangen kann.
Nach Abschluss des "Umzugservice" bekam ich eine Email dass man mein Anliegen bearbeitet.
Heute öffnete ich den Briefkasten und habe eine Kündigungsbestätigung bekommen. Hier wird mir mitgeteilt, dass an meinen neuen Wohnort KD-Empfang nicht verfügbar ist und deswegen alle meine Verträge (Internet und Fernsehen) zum 19.10.2013 enden. Als Beginn des Mietvertrages gab ich 01.08.2013 an.
Was mich jetzt nur wundert, oder vielleicht sollte ich auch zufrieden sein, ist die Tatsache das in der ganzen Kündigungsbestätigung nicht einmal gefordert wird dass ich noch eine Ummeldebescheigung bzw. Kopie des Mietvertrages zusenden muss. Es wird nur hingewiesen dass ich mindestens zwei Wochen nach Vertragsende die Geräte zurück schicken muss um unnötige Kosten zu vermeiden.

Hat das jemand von euch auch so erlebt? Muss ich doch noch etwas schicken? Oder kann ich mich beruhigt zurücklehnen?
Gruß Goerns
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

Bis zum 1.11.2013 (1.8. + 3 Monate) sind ja auch noch ein paar Tage.
Außerdem ist ja eine Ummeldebestätigung vor dem Umzugstermin nicht möglich!
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Bleibt die Frage, woher das Datum 19.10.2013 kommt?
Es ist nicht zufällig so, dass da deine normale Vertragslaufzeit endet?
Aber beim Kundenservice von KDG ist alles möglich, auch solche "Berechnungen"
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Rotschopf
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Rotschopf »

Silverio hat geschrieben:
dingsbums2 hat geschrieben:Heißt das dann im Umkehrschluss, sobald ich einen Nachweis vorlege, dass ich tatsächlich umziehe,
wie einen Mietvertrag, dass ich dann innerhalb von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen werden muss?

Sich vorzeitig zu einem bestimmten Datum ummelden kann man ja nicht oder?
Da KD, so weit ich weiß, nur eine Ummeldung vom Meldeamt akzeptiert, stehen keine andere Optionen offen. :(
Jetzt mal mehr als gefährliches Halbwissen:
Ja es ist so dass man dich erst 3 Monate nach Eingang der außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag lassen kann. Die KDG hat das Gesetz so angenommen, dafür kann aber der kleine Call-Center Mitarbeiter nix (Generell hab ich das Gefühl, dass hier viel zu viele Leute die Mitarbeiter mit der KDG gleichsetzen...bitte...Die geben auch nur weiter was sie wissen und wollen euch nix böses, von den schwarzen Schafen mal abgesehen)
Das ganze kann als außerordentliche Kündigung angenommen werden, wenn sie auch tatsächlich tadellos ist, dazu gehört, dass sie als außerordentliche Kündigung betitelt ist und ein Nachweiß dass du tatsächlich umziehst, dazu zählt auch eine Kopie der ersten und letzten Seite des neuen Mietvertrages (erste Seite damit man weiß um welches Objekt es sich handelt, letzte Seite damit man die Unterschreiften sieht) Du brauchst nicht mehr und nicht weniger...

Wenn der neue Mietvertrag mehr als 3 Monate vor gewünschtem Vertragsende vorliegt steht der außerordentlichen Kündigung zum Wunschtermin nix im Weg...
Pow3rus3r
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Rechtliche Schritte gegen Kabeldeutschland (Kündigung)?

Beitrag von Pow3rus3r »

Hallo zusammen,

ich habe derzeit folgendes Problem: Ich ziehe zum 01.07. in eine neue Wohnung, die keinen Kabelanschluss hat. Nun habe ich einen Internet+Telefon 100 Tarif von KDG mit 24 Monaten Vertragslaufzeit. Davon sind nun 15 Monate abgelaufen. Auf meine Umzugsmeldung im Internet bekam ich die Antwort, dass ich NACH meinem Umzug noch für 3 weitere Monate zahlen soll (obwohl ich dann weder einen Kabelanschluss besitze und demzufolge auch nicht nutzen kann). Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Aussage? In den AGB konnte ich diesbezüglich nichts finden und am Telefon bekam ich nur die Antwort, dass dies ein "neues Gesetz" sei und die da nichts ändern können - na klar. Runterstufen auf einen kleineren/günstigeren Tarif geht aber auch nicht. Jetzt war ich halt so blöd und habe das Umzugsdatum korrekt angegeben (hätte ich es 3 Monate vordatiert, hätte alles super gepasst).

Welche Möglichkeiten bleiben mir nun? Geld zurückbuchen, falls abgebucht wird? Anwalt einschalten? Verbraucherschutz? Ich sehe es zumindest nicht ein, wozu ich die 3 Monate voll zahlen soll. Selbst meine Anfrage, ob sie mir nicht einen Kabelanschluss in die neue Wohnung legen wollen, wurde abgelehnt... ich könnte den Anschluss also nicht mal weiter nutzen, wenn ich es wollte.

Finde ich ziemlich dreist, das Vorgehen. Aber nun bin ich mir sicher, dass KDG mich als Kunden definitiv nicht mehr wieder sieht. Die Strategie scheint ja voll aufzugehen.

Vielleicht gibt es hier ja noch weitere leidgeplagte (ex) KDG Kunden, die mir ggf. Tipps geben könnten.