Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Fondsi hat geschrieben:
Hier der entsprechende Satz aus § 46 Abs. 8 TKG:
....Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....
Von einer Frist ab Umzugstermin ist im Gesetz KEINE REDE.
Auch wenn es sich mit meiner persönlichen Meinung 100%ig deckt, sei der Hinweis erlaubt, dass die verlinkte Seite auch nur eine persönliche Meinung ist.
kabel_fan hat geschrieben:Auch wenn es sich mit meiner persönlichen Meinung 100%ig deckt, sei der Hinweis erlaubt, dass die verlinkte Seite auch nur eine persönliche Meinung ist.
Schon klar, aber jeder hier, der diese Auffassung vertritt, hat ja auch noch nichts Offizielles dazu verlinkt.
Möglicherweise gibt es auch schlichtweg nichts "offizielles", was ja nur ein Richterspruch sein könnte, weil jeder Anwalt einem evtl. Mandanten abgeraten hat, seine abweichende Auslegung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Noch ein kleiner Denkanstoß für die Anhänger, die Drei-Monatsfrist beginne zum Zeitpunkt der Kündigung und nicht zum Unzugstermin zu laufen:
Hätte der Gesetzgeber dies so gewollt, wäre die Formulierung "am zukünftigen Wohnort" statt "am neuen Wohnort". Ein neuer Wohnort entsteht erst mit dem Umzug, sprich mit der tatsächlichen Inbesitznahme der Räumlichkeiten, so wie es die Meldegesetze der Länder definieren.
Kannst du dein Anliegen mal etwas klarer formulieren? Wenn du umziehst zahlst du 3 Monate die Gebühren weiter, sofern an der neuen Adresse kein Kabel Deutschland verfügbar ist. Wenn du kündigst zahlst du natürlich auch die entsprechenden Gebühren bis zum Kündigungstermin weiter.
unleashed hat geschrieben:Muss ich wenn der alte vertrag 19,90 gekostet hat, 29,90 zahlen wenn ich gekündigt hab ??
Falls du kurz nach dem ersten Jahr umziehst und deine Neukundenpromo (12 Monate 19,90 Euro) weg ist, musst du ab dem 13. Monat 29,90 Euro zahlen. Das gilt natürlich auch, wenn der 13. Monat der Beginn der Kündigungsfrist von 3 Monaten ist.