Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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HSVMichi
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von HSVMichi »

Fondsi hat geschrieben: Hier der entsprechende Satz aus § 46 Abs. 8 TKG:
....Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....

Von einer Frist ab Umzugstermin ist im Gesetz KEINE REDE.
Kannst Du hier nachlesen.

http://www.recht-alltaeglich.de/2012/07 ... bei-umzug/
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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Auch wenn es sich mit meiner persönlichen Meinung 100%ig deckt, sei der Hinweis erlaubt, dass die verlinkte Seite auch nur eine persönliche Meinung ist.
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HSVMichi
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von HSVMichi »

kabel_fan hat geschrieben:Auch wenn es sich mit meiner persönlichen Meinung 100%ig deckt, sei der Hinweis erlaubt, dass die verlinkte Seite auch nur eine persönliche Meinung ist.
Schon klar, aber jeder hier, der diese Auffassung vertritt, hat ja auch noch nichts Offizielles dazu verlinkt. :wink:
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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Möglicherweise gibt es auch schlichtweg nichts "offizielles", was ja nur ein Richterspruch sein könnte, weil jeder Anwalt einem evtl. Mandanten abgeraten hat, seine abweichende Auslegung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Noch ein kleiner Denkanstoß für die Anhänger, die Drei-Monatsfrist beginne zum Zeitpunkt der Kündigung und nicht zum Unzugstermin zu laufen:

Hätte der Gesetzgeber dies so gewollt, wäre die Formulierung "am zukünftigen Wohnort" statt "am neuen Wohnort". Ein neuer Wohnort entsteht erst mit dem Umzug, sprich mit der tatsächlichen Inbesitznahme der Räumlichkeiten, so wie es die Meldegesetze der Länder definieren.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Das lässt sich hören.
unleashed
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von unleashed »

wie sieht das ganze aus ?

Muss ich wenn der alte vertrag 19,90 gekostet hat, 29,90 zahlen wenn ich gekündigt hab ??

da stimmt doch irgendwas nicht

bitte um rat
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Thyrael
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Kannst du dein Anliegen mal etwas klarer formulieren? Wenn du umziehst zahlst du 3 Monate die Gebühren weiter, sofern an der neuen Adresse kein Kabel Deutschland verfügbar ist. Wenn du kündigst zahlst du natürlich auch die entsprechenden Gebühren bis zum Kündigungstermin weiter.
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Scraby
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Scraby »

unleashed hat geschrieben:Muss ich wenn der alte vertrag 19,90 gekostet hat, 29,90 zahlen wenn ich gekündigt hab ??
Falls du kurz nach dem ersten Jahr umziehst und deine Neukundenpromo (12 Monate 19,90 Euro) weg ist, musst du ab dem 13. Monat 29,90 Euro zahlen. Das gilt natürlich auch, wenn der 13. Monat der Beginn der Kündigungsfrist von 3 Monaten ist.
Gastanmeldung
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Gastanmeldung »

Und wenn man innerhalb des 1. Jahres (Beispiel nach 6 Monaten) umzieht? Dann zahlt man doch die 19,90 Euro statt der 29,90 Euro, richtig?

Gruß Gastanmeldung
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

genau