Was ist denn hier mit entstandenen Aufwand (ich nehme an, gemeint für KD) gemeint???mason hat geschrieben:Ebenfalls im TKG §46, Absatz 8
"...Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt...."
Ok, diese Frage kann man mir wahrscheinlich über die Hotline beantworten oder???mason hat geschrieben:Die Frage ist, welche Baumaßnahmen nötig währen und ob KD gewillt ist, diese durchzuführen.
Des Weiteren die Frage, ob du Kunde bleiben willst.
Andererseits bin ich doch der Meinung, dass die Kosten für Baumaßnahmen für die Verlegung des Kabels von der Straße ins Haus immer vom Eigentümer übernommen werden müssen oder kommt das tatsächlich auf den Einzelfall an???
??? Keine Ahnung, wir wohnen da noch nicht drin und der Hausverwalter konnte mir spontan auch keine Auskunft darüber geben. Andererseits, wenn ein Empfang von Kabel-TV über KD bereits aktuell möglich ist, dann würde mir das doch auch angezeigt werden oder nicht??? Stattdessen steht da ja, dass KD nach Durchführung von Baumaßnahmen verfügbar ist.mason hat geschrieben:Wenn möglich, mache vorher einen Termin mit dem zuständigen Medienberater aus, damit er sich die Sache vor Ort ansieht.
Multimediagestattung des neuen Vermieters muss auch vorliegen.
Empfängst du in der neuen Wohnung Kabel-TV über KD? Wenn ja, fällt vermutlich die Montage eines Rückkanalverstärkers unter die Baumaßnahmen.
GGf. Rücksprache mit dem Vermieter halten, wie die Hausverkabelung ist und eventuell sogar der KD-Anschluß ins Haus liegt.
Medienberater findest du über http://www.kabeldeutschland.de/info-ser ... suche.html
Ok, ich kann den Hausverwalter natürlich noch mal fragen, aber siehe oben, wenn der KD-Anschluss bereits im Haus liegt, dann würde mir doch nicht angezeigt werden, dass noch Baumaßnahmen notwendig sind oder???
Edit:
Na ja, die Frage ist doch, kann KD entsprechende Baumaßnahmen "verlangen" oder darauf bestehen das sie solche ausführen und man kann sich in solchem Fall eben NICHT auf den §46 TKG berufen???