Störstrahlung Messung
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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- Fortgeschrittener
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Re: Störstrahlung Messung
Wer ist eigentlich der Absender des Briefes?
Rechtschreibfehler, keine Adresse, im Adressfeld der (angebliche) Absender
Hast du mal Kabeldeutschland unter der normalen Servicenummer angerufen und gerfagt ob ihnen da was bekannt ist oder ob sie die angegeben Nummer verifizieren können?
Rechtschreibfehler, keine Adresse, im Adressfeld der (angebliche) Absender
Hast du mal Kabeldeutschland unter der normalen Servicenummer angerufen und gerfagt ob ihnen da was bekannt ist oder ob sie die angegeben Nummer verifizieren können?
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- Kabelfreak
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Re: Störstrahlung Messung
Um mal etwas Klarheit zu schaffen.
Die BNetzA hat die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes festgestellt.
Die Störstrahlung lässt sich Anhand einer bestimmten Kennung hier auf die KDG feststellen.
Daraufhin wurde hier die KDG benachrichtigt.
Diese ist verpflichtet die BK-Anlage zu kontrollieren.
Dem Hauseigentümer/Hausverwaltung ist das Infoblatt der KDG und das der BNetzA zu übergeben (2. fehlt hier).
Fraglos ist die Störstrahlung zu beheben.
Zum einen muss die KDG eine Störstrahlung bis zum Hüp, und wenn NE4-Eigentum, dann auch bis zu den Dosen, ausschließen.
Wenn Hauseigentümer/Hausverwalter NE4-Betreiber sind, müssen diese dafür einstehen.
Zum letzten müssen die Anschlusskabel überprüft werden (mehrheitlich für Störstrahlung verantwortlich).
Alle Mieter müssen ihre Anlagen prüfen lassen, Eigentümer können dies verweigern.
Bei Weigerung kommt nach Rückmeldung von KDG an die BNetzA dann von dieser ein Schreiben mit entsprechendem Kostenhinweis bei Nichtbehebung.
Die BNetzA hat die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes festgestellt.
Die Störstrahlung lässt sich Anhand einer bestimmten Kennung hier auf die KDG feststellen.
Daraufhin wurde hier die KDG benachrichtigt.
Diese ist verpflichtet die BK-Anlage zu kontrollieren.
Dem Hauseigentümer/Hausverwaltung ist das Infoblatt der KDG und das der BNetzA zu übergeben (2. fehlt hier).
Fraglos ist die Störstrahlung zu beheben.
Zum einen muss die KDG eine Störstrahlung bis zum Hüp, und wenn NE4-Eigentum, dann auch bis zu den Dosen, ausschließen.
Wenn Hauseigentümer/Hausverwalter NE4-Betreiber sind, müssen diese dafür einstehen.
Zum letzten müssen die Anschlusskabel überprüft werden (mehrheitlich für Störstrahlung verantwortlich).
Alle Mieter müssen ihre Anlagen prüfen lassen, Eigentümer können dies verweigern.
Bei Weigerung kommt nach Rückmeldung von KDG an die BNetzA dann von dieser ein Schreiben mit entsprechendem Kostenhinweis bei Nichtbehebung.
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- Fortgeschrittener
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- Wohnort: Stade
Re: Störstrahlung Messung
Ich seh das ja nicht als privat an, da KD alles gelegt, installiert und durchgemessen hat. Ich brauchte nur noch das TV-Gerät einstecken.
Aber egal, ich habe da eine laienhafte Sicht.
Ich werde jetzt abwarten und bin ziemlich sicher, dass da in einiger Zeit irgendwas schriftliches kommen wird. Ich werde berichten.
Aber egal, ich habe da eine laienhafte Sicht.
Ich werde jetzt abwarten und bin ziemlich sicher, dass da in einiger Zeit irgendwas schriftliches kommen wird. Ich werde berichten.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Störstrahlung Messung
Die KDG hat ALLE Antennenkabel, Anschlussdosen, Verstärker etc. installiert?flexibel hat geschrieben:Ich seh das ja nicht als privat an, da KD alles gelegt, installiert und durchgemessen hat.
Incl. der anschlusskabel an die Geräte?
Und es wurde seit dem absolut nichts mehr verändert?
Verantwortlich ist in jedem Fall der Eigentümer.
Die Anlage überprüfen und reparieren kann jeder antennenbauer mit dem nötigen KnowHow.
Wenn man Pech hat, ist das dann ein Bußgeldbescheid.flexibel hat geschrieben: dass da in einiger Zeit irgendwas schriftliches kommen wird.
MB-berlin
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Re: Störstrahlung Messung
Na beim reparieren könnte es vielleicht noch viele Firmen geben.
Aber für das Nachmessen oder die Fehlerfindung im Objekt dürften es nur sehr wenige mit entsprechender Ausbildung/Messtechnik geben.
Aber für das Nachmessen oder die Fehlerfindung im Objekt dürften es nur sehr wenige mit entsprechender Ausbildung/Messtechnik geben.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Störstrahlung Messung
Eigentlich ist das so nicht möglich.NoNewbie hat geschrieben:Na beim reparieren könnte es vielleicht noch viele Firmen geben.
Aber für das Nachmessen oder die Fehlerfindung im Objekt dürften es nur sehr wenige mit entsprechender Ausbildung/Messtechnik geben.
Eine Firma, die nicht die notwendige Meßtechnik hat (oder die Anlage durch eine andere firma mit dieser Technik abnehmen läßt) dürfte überhaupt kein einziges Antennenkabel verlegen.
Theorie und Praxis weichen hier aber sehr weit voneinander ab.
MB-berlin
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- Kabelfreak
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Re: Störstrahlung Messung
Ich bezog mich bei Fehlereingrenzung und Messungen speziell auf dieses Topic.
Ich glaube, das nicht mehr als 5% aller Antennbaufirmen und wesentlich weniger aller Elektrofirmen Störstrahlung nach Vorgaben der BNetzA messen können.
Ich glaube, das nicht mehr als 5% aller Antennbaufirmen und wesentlich weniger aller Elektrofirmen Störstrahlung nach Vorgaben der BNetzA messen können.
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Re: Störstrahlung Messung
Selbst wenn eine Firma (wie hier der örtliche Servicepartner von KDG) die Messgeräte besitzt nützt es nichts wenn sie falsch bedient werden oder laienhaft zum Einsatz kommen.MB-Berlin hat geschrieben: Eine Firma, die nicht die notwendige Meßtechnik hat (oder die Anlage durch eine andere firma mit dieser Technik abnehmen läßt) dürfte überhaupt kein einziges Antennenkabel verlegen.
Theorie und Praxis weichen hier aber sehr weit voneinander ab.
MB-berlin
Aber, wie NoNewbie schon sagte: Störstrahlung messen und finden ist schon eine etwas andere Hausnummer die auch nicht unbedingt von jedem Kabelverleger erledigt werden kann!
Ich wundere mich allerdings immer noch über die groben Schreibfehler im Anschreiben von KDG. Das ist ja blamabel!
Grundsätzlich ist die Frage recht klar zu klären:
Ist der Kunde (TE) Internetkunde dann ist KDG bis zur Dose bzw. Fritzbox zuständig und kann das Schreiben getrost in der Rundablage entsorgen.
Ist er lediglich TV-Kunde sollte er mit der Hausverwaltung zusammen nach einer Lösung suchen.
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Re: Störstrahlung Messung
Ich "rege" mich hier täglicgh über banale Rechtschreibfehler auf (vor allem, wenn man 'dass' und 'das' nicht unterscheiden kann).Chaot hat geschrieben: Ich wundere mich allerdings immer noch über die groben Schreibfehler im Anschreiben von KDG. Das ist ja blamabel!
Doch nun liste mir doch mal bitte die Rechtschreibfehler des Anschreibens auf. Ich habe es jetzt enmal überflogen und konnte auf Anhieb nicht einen einzigen finden; du anscheinend aber eine ganze Menge.
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
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Re: Störstrahlung Messung
Ich glaube er meint den Fehler bei Breitbandkoaxial. Da fehlt das o.
Ich werde nächste Woche noch einmal die Nummer anrufen und hoffe, dass ich dann jemand dran habe, der/die weiß, was zu tun ist.
Ich werde nächste Woche noch einmal die Nummer anrufen und hoffe, dass ich dann jemand dran habe, der/die weiß, was zu tun ist.